Stephan BrandnerAfD - Rechtsterrorismus und Hasskriminalität
Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ziel, die Bekämpfung des Extremismus, ist dringend und zwingend. Sie dient dem Schutz unseres Staates, der freiheitlichen Gesellschaft und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Das Ziel der Bekämpfung muss aber auch sein, die Personen zu schützen, und zwar in besonderem Maße, die sich in besonderer Weise für unser Gemeinwesen einsetzen und deshalb täglich Gefahren durch Angriffe von Kriminellen, psychisch Auffälligen und Extremisten ausgesetzt sind. Beispielhaft genannt seien hier vor allem zunächst die Ehrenamtlichen, die ehrenamtlichen Richter, die Schöffen, die Kommunalpolitiker, denen ich von hier aus meinen Dank ausspreche und die ich ermutige, weiterzumachen.
(Beifall bei der AfD)
Aber auch die hauptamtlich Tätigen, Richter, Staatsanwälte, Soldaten, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, müssen geschützt werden. Deshalb legen wir unseren Gesetzentwurf vor, der den Gesetzentwurf der Bundesregierung in sinnvoller Art und Weise ergänzt und ausweitet; denn das, was die Bundesregierung und die FDP jeweils aufgeschrieben haben, geht nicht weit genug. Sie vergessen die Richter, sie vergessen die Soldaten, sie vergessen die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, und sie vergessen vor allem auch die Angehörigen, über die ja – quasi über Bande – herausgefunden werden kann, wo wer wohnt.
Unser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, soll diesem betroffenen Personenkreis zusätzlich ermöglichen, vereinfacht Schutz durch Melderegisterauskunftssperren zu erhalten. Zugegeben, Herr Lange, unser Gesetzentwurf ist auch keine Wunderwaffe – ich war schon etwas erstaunt, dass Sie den Begriff „Wunderwaffe“ hier vorne überhaupt erwähnen –; aber unser Gesetzentwurf ist ein wichtiges Mosaiksteinchen im Bereich der inneren Sicherheit. Das sind wir – ich denke, das sollte uns alle hier im Deutschen Bundestag einen – den Personen, die täglich, auch ehrenamtlich, Leib und Leben – auch ihrer Familien – aufs Spiel setzen, schuldig.
Deshalb bitte ich Sie herzlich, unserem Gesetzentwurf und dem Antrag zur Änderung der Bundeswahlordnung zuzustimmen. Unser Antrag füllt eine Lücke und sorgt dafür, dass man als Bewerber für Mandate die Anschrift seines Hauptwohnsitzes nicht mehr offenlegen muss. Ich bitte Sie um Zustimmung. Ich denke, das dürfte im Sinne aller Bürger unseres Landes sein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner ist der Kollege Thorsten Frei, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7433781 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 152 |
Tagesordnungspunkt | Rechtsterrorismus und Hasskriminalität |