Harald WeinbergDIE LINKE - Personalbemessung in Krankenhäusern
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gestern bei der Debatte über die Krankenhausfinanzierung hatte ich so ein Déjà-vu-Erlebnis: Nur wenige Rednerinnen konnten zugeben, dass da in der Krankenhauspolitik der letzten 15 Jahre doch einiges heftig schiefgelaufen ist und die Politik daran einen erheblichen Anteil hatte und hat.
Der Personalnotstand in den Krankenhäusern, der durch die Zange von Finanzierung mit diagnosebezogenen Fallpauschalen und mangelhafter Investitionsförderung der Länder herbeigeführt worden ist, wird nach wie vor in seiner Dramatik unzureichend wahrgenommen. Zwar ist ein simples Leugnen, so wie ich es noch in den Debatten 2010 erlebt habe, nicht mehr möglich – dafür haben die Proteste und Aktionen der Betroffenen inzwischen zum Glück gesorgt –,
(Beifall bei der LINKEN)
aber die Maßnahmen kommen zu zaghaft und sehr zögerlich. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen jedoch jetzt durchgreifend verbessert werden. Die Bezahlung muss jetzt deutlich nach oben.
(Beifall bei der LINKEN)
Das ist jetzt notwendig – im Wortsinne: um die Not zu wenden –, damit der „Pflexit“, die Flucht aus dem Beruf, gestoppt und Pflegekräfte wiedergewonnen werden können, die bereits weggegangen sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Und ein Baustein, der die Bedingungen positiv beeinflussen kann, ist die Pflegepersonalregelung 2.0, die in unserem Antrag im Mittelpunkt steht.
Es ist doch ein bemerkenswerter Vorgang gewesen, wie man immer wieder betonen muss, dass eine Gewerkschaft, nämlich Verdi, ein Interessenverband der Arbeitgeberseite, nämlich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, und eine berufsständische Organisation, nämlich der Deutsche Pflegerat, sich im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege auf ein gemeinsames Konzept für eine bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung haben einigen können.
Dass es überhaupt so weit gekommen ist, ist der Erfolg der Kämpfe und Aktionen gegen den Pflegenotstand, die in den letzten Jahren vor allem von den Pflegekräften selbst geführt worden sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Motto des ersten Streiks an der Charité „Mehr von uns ist besser für alle!“ ist inzwischen landauf, landab gegangen. Mittlerweile sind in 18 Krankenhäusern Tarifverträge oder vergleichbare Vereinbarungen erzielt worden, die die Entlastung der Beschäftigten und damit eine bessere Patientenversorgung festschreiben. In Berlin, Hamburg, Bremen und Bayern hat es Volksentscheide und Volksbegehren gegeben, die diese Forderung nach einem bedarfsgerechten Pflegepersonalbemessungsinstrument in den Krankenhäusern zum Inhalt hatten. Und auch wenn sie am Ende in der Mehrheit rechtlich verhindert worden sind, so gab es doch insgesamt über 200 000 Menschen, die das mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, alleine in diesen drei Städten und einem Flächenland.
(Beifall bei der LINKEN)
Erinnert sei auch an die Petition von Verdi vor fünf Jahren zu dieser Frage, die mit über 190 000 Mitzeichnungen eine der erfolgreichsten Petitionen gewesen ist.
Nun direkt zu unserem Antrag. Als Weiterentwicklung der bis 1996 geltenden Pflegepersonalregelung wäre die PPR 2.0 unmittelbar einsatzfähig, zumal sie als alte PPR in vielen Häusern im Hintergrund immer noch angewendet wird. Und dass dies geht, bestätigt die Testphase, die im November 2019 in bundesweit 44 Krankenhäusern durchgeführt wurde.
Maßnahmen wie die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zeigen, dass die Bundesregierung und die Koalition das Problem inzwischen erkannt haben und reagieren. Beide Maßnahmen decken jedoch zunächst einmal die Probleme in den Krankenhäusern schonungslos auf, die aus der jahrelangen Wirkung der erwähnten Zange entstanden sind. Die Anteile in den DRGs, die für die Pflege vorgesehen waren, sind über die Jahre zweckentfremdet worden, um mangelnde Finanzierung der Investitionen durch die Länder zu kompensieren. Wenn jetzt die Pflegekosten aus den DRGs rausgerechnet werden, wird dieser Umstand zunächst einmal in Form einer Finanzierungslücke in den Krankenhäusern sichtbar, und das bringt Krankenhäuser natürlich in schwierige Situationen. Wichtige pflegeintensive Stationen in den Krankenhäusern werden mit viel zu wenig Pflegepersonal betrieben, Patientengefährdung inklusive. Das darf nicht so weitergehen!
(Beifall bei der LINKEN)
Vor inzwischen sechs Wochen hat Staatssekretär Dr. Gebhart auf eine Frage von mir geantwortet – ich zitiere –: „Die Bundesregierung wird das … vorgestellte Pflegebedarfsbemessungsinstrument PPR 2.0 einer zeitnahen und umfassenden Prüfung unterziehen“, und – ich zitiere –: „die Ergebnisse der Prüfung werden zeitnahe kommuniziert.“
(Heike Baehrens [SPD]: Also!)
Ich habe großes Verständnis dafür, dass angesichts der Coronapandemie aktuell die Prioritäten anders gesetzt werden – nicht dass ich da falsch verstanden werde: Ich habe großes Verständnis dafür. – Aber ich habe auch erlebt, dass die mit Corona begründete generelle Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung bei den betroffenen Pflegekräften überhaupt nicht gut angekommen ist. Deshalb wäre es ein wichtiges und starkes Signal an die Pflegekräfte, wenn unser Antrag von allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses und auch der Bundesregierung wohlwollend und ernsthaft beraten und beschieden würde.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Pflegekräfte in diesem Land sind jetzt, angesichts der Pandemie, zusätzlich gefordert. Sie haben es verdient, dass jetzt ernsthaft darüber geredet wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Und ein Letztes: Wir müssen der fortschreitenden Privatisierung und Kommerzialisierung von Gesundheits- und Pflegedienstleistungen ein Ende setzen. Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand!
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Alexander Krauß.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7433835 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 152 |
Tagesordnungspunkt | Personalbemessung in Krankenhäusern |