12.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt 14

Michael GerdesSPD - Änderung des SGB IV

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer auf den Tribünen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf mit unterschiedlichsten Inhalten. Vieles davon ist sicher etwas für Bürokratiekenner und Digitalisierungsspezialisten.

Ich möchte mich in meiner kurzen Redezeit auf die greifbaren Veränderungen im Bereich der Unfallversicherung konzentrieren; denn hier sehe ich erhebliche Verbesserungen, die sehr im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind und offenbar auch hier in diesem Hause Konsens finden.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat bei uns eine lange und gute Tradition. Wer durch seine Arbeit krank wird, hat Anspruch auf Entschädigung. Gleichzeitig haben wir aber auch das Recht, vor gesundheitsschädlicher Tätigkeit geschützt zu werden. Die gesetzliche Unfallversicherung steht somit nicht nur für Rentenleistungen, sondern auch für Rehabilitationen und Reintegration ins Arbeitsleben. Das sind wichtige und sinnvolle Errungenschaften in unserem Sozialstaat.

(Beifall bei der SPD)

Bei allem Lob: Selbstverständlich muss jedes System auf seine Tauglichkeit überprüft und gegebenenfalls verändert werden, und genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir überarbeiten die Regeln zur Feststellung und Anerkennung von Berufskrankheiten. Zentrale Punkte sind der Wegfall des Unterlassungszwangs – darauf ist hier schon mehrfach hingewiesen worden –, die Stärkung der präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Berufskrankheiten, die rechtliche Verankerung des ärztlichen Sachverständigenbeirats, die Beweiserleichterungen durch gesetzlich geregelte Gefährdungskataster, die Möglichkeiten zur rückwirkenden Anerkennung von Bestandsfällen sowie eine erhöhte Transparenz in der Berufskrankheitenforschung. Ich begrüße diese Schritte ausdrücklich.

(Beifall bei der SPD)

Insbesondere den Wegfall des Unterlassungszwangs bewerte ich positiv. Das wird dazu führen, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Recht auf Entschädigung einfordern bzw. erstmals einfordern können.

Der Preis der bisherigen Regelung ist hoch. Wer die krankmachende Tätigkeit aufgeben muss, fragt sich, wovon er bzw. sie leben soll. Keine Arbeit – kein Lohn. Ein anderer Job findet sich nicht von heute auf morgen, und auch Umschulungen sind ein langer Weg. In meiner Zeit als Betriebsrat habe ich viele erkrankte Kolleginnen und Kollegen im Anerkennungsverfahren begleitet. Zusätzlich zu den Krankheitssymptomen und den Existenzsorgen ist dann für viele Betroffene vor allem das Warten auf eine Entscheidung sehr langwierig.

Mir ist klar, dass es vonseiten der Sozialverbände und Gewerkschaften weiter gehende Forderungen zur Verbesserung des Berufskrankheitenrechts gibt. Damit werden wir uns im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens selbstverständlich auseinandersetzen. Meiner Meinung nach haben wir eine große Baustelle bei den Faktoren „Stress“ und „psychische Belastungen am Arbeitsplatz“. Hier kommt es immer häufiger zu Krankheitstagen. Ich meine, das ist eine Entwicklung, die uns nicht ruhig bleiben lassen kann, die uns nicht gefallen kann, eine Entwicklung, die sich aus dem Wandel der Arbeitswelt ergibt. Sie bringt neue Krankheitsbilder mit sich. Hier brauchen wir dringend mehr Erkenntnisse.

(Beifall der Abg. Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD])

Abschließend – wir haben es gerade gehört –: Bei den Sozialwahlen im Jahr 2023 soll das Onlinewahlverfahren modellhaft erprobt werden. Wir werden auf Barrierefreiheit, mehr Wahlbeteiligung und damit Stärkung der Selbstverwaltung achten.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde, das sind gute Ideen.

Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU])

Der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Max Straubinger, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7434205
Wahlperiode 19
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB IV
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