Falko MohrsSPD - Elektronischer Geschäftsverkehr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dann auf die Ergebnisse des Gespräches gespannt. Vielleicht bekommen wir ja einen kurzen Bericht darüber.
Aber kommen wir zu den Anträgen zurück; denn in der Tat ist man – ich glaube, fast jeder von uns kennt es, und das ist hier angesprochen worden – oft viel schneller drin, in dem Fall in Verträgen – das haben schon andere festgestellt –, und dann wird es auf einmal kompliziert: Wie komme ich wieder raus? Wie sind vielleicht die kleingedruckten Bedingungen? All das ist oft in der Realität dann nicht besonders verbraucherfreundlich.
Es gibt komplizierte Wege, um einen online eigentlich sehr einfach abgeschlossenen Vertrag zu kündigen, wenn man diesen Weg dann überhaupt versteht oder findet. Die Kollegin Rößner hat das, finde ich, sehr treffend beschrieben, was hier tatsächlich das Problem ist – ich glaube, die meisten von uns kennen es –, und das, obwohl es doch so einfach war, den betreffenden Vertrag abzuschließen. Oder: Telefonisch wird einem ein super Angebot gemacht, und bei kritischer Durchsicht aller Details im Anschluss stellt man fest: So richtig ultimativ gut war das Angebot dann irgendwie doch nicht, wie man es vielleicht vermutet hatte. Die tatsächlichen Kosten sind nicht transparent; die Vertragsbedingungen sind es nicht usw.
Oder – auch das ein Problem, das angesprochen und erkannt wurde –: Die Verträge laufen über zwei Jahre, haben Vertragskündigungsfristen von drei Monaten, verlängern sich locker mal um weitere zwölf Monate. Auch das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht besonders verbraucherfreundlich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU] sowie des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE] und der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das ist übrigens oft in der Folge ein Problem, das insbesondere junge Menschen trifft – wir sehen das –, die dann besonders häufig von Verschuldung betroffen sind, weil vielleicht die vertraglichen Pflichten von Dauerschuldverhältnissen über lange Zeit angehäuft und nicht richtig durchblickt worden sind. Man sieht das auch daran, dass im Jahr 2018 27 Prozent aller Schuldnerinnen und Schuldner in der Schuldnerberatung jünger als 25 Jahre waren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt doch ganz deutlich: Insbesondere für diese Zielgruppe gibt es Handlungsbedarf.
(Kay Gottschalk [AfD]: Das kann an schlechter Schulbildung und schlechten Mathematikkenntnissen liegen!)
– Ja, wissen Sie, Hinweise von der AfD zur schlechten Schulbildung lassen wir bei Ihrem Historienverständnis, das Sie hier an den Tag legen, beiseite, und zwar auf der rechten Seite.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt aus dem Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf; er ist angesprochen worden. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz steht an, und es ist – das zeigt ja auch die Vielzahl an Einwendungen, an Anmerkungen, die gekommen sind – ein Gesetzentwurf, der nicht gerade unumstritten ist. Ich nehme das, was der Kollege Steineke hier sehr positiv angemerkt hat, auf: Wir sind im Verfahren bereit, noch Verbesserungen aufzunehmen, vielleicht auch aus der Debatte heute. Der Parlamentarische Staatssekretär Lange hat sich vorhin auf den Hinweis von Herrn Steineke erfreut Notizen gemacht,
(Beifall des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU])
dass wir alle bereit sind, noch mehrere Dinge aus der Debatte hier aufzunehmen.
Ich kann sagen: Wir sind offen dafür, nicht nur bei der Frage von Laufzeiten von Verträgen, bei der Verkürzung von Kündigungsfristen und bei der Begrenzung von automatischen Verlängerungen. Wir haben vorgeschlagen, dass die Verlängerung maximal drei Monate betragen darf. Wir sind eben auch bereit, darüber hinausgehende Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbrauer in dieses Gesetz aufzunehmen. Ich freue mich da wirklich auf die Beratungen, die wir auch nach der heutigen Diskussion hier führen können.
Es gibt übrigens noch etwas, was in dem Vertrag vorgesehen ist. Ich glaube, auch das ist wichtig, und wir können gerne über weitere Dinge sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen eine Bestätigungslösung einführen, wonach Verträge, die über Telefon mit einem Strom- oder Gaslieferanten abgeschlossen wurden, erst nach Vorliegen einer entsprechenden Schriftform gültig werden. Wir hätten uns vorstellen können, dies übrigens auch für andere Branchen, in denen es Dauerschuldverhältnisse gibt, einzuführen. Ich finde, auch das ist etwas, bei dem wir im parlamentarischen Verfahren durchaus noch nachlegen können. Ich freue mich auf jeden Fall, wenn wir hier bis zur nächsten Beratung noch mehr Fleisch an den Gesetzentwurf bekommen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Also, meine Damen und Herren, wir wollen ganz klar bei der Transparenz von Verträgen, bei der Möglichkeit, diese zu kündigen, die Rechte und Pflichten, die mit einem Vertragsabschluss verbunden sind, für Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz ist ein richtiger, ein wichtiger Schritt dazu. Wir sind bereit, da mit anzupacken. Ich freue mich auf die Beratungen.
Eines sei vielleicht noch einmal gesagt, weil wir ja auf Ihren Antrag noch gar nicht so richtig eingegangen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP: Mit Ihrem Antrag haben wir zwei ganz wesentliche Probleme.
Erstens wissen Sie vermutlich auch, dass wir mit dem, was Sie hier ansprechen, dass Sie nämlich Durchschnittspreise am Anfang angeben wollen, so wie man im Supermarkt die 100-Gramm-Preise für jedes Produkt nachvollziehen kann, ein rechtliches Problem haben. Es ist national überhaupt nicht möglich, das einzuführen. Wir haben dort die Preisangabenrichtlinie; sie ist voll harmonisiert. Insofern würde ich sagen: Da sollte man erst noch einmal die Rahmenbedingungen klären.
Das, was Sie dann wollen, sind aus meiner Sicht echt nur Nebelkerzen. Wir wollen dafür mehr Transparenz. Wir sind bereit, das im Verfahren noch zu verbessern. Ich freue mich auf die Beratungen.
Alles Gute! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD)
Für die FDP-Fraktion hat nun die Kollegin Katharina Willkomm das Wort.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7434221 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 152 |
Tagesordnungspunkt | Elektronischer Geschäftsverkehr |