12.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt 15

Katharina WillkommFDP - Elektronischer Geschäftsverkehr

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die fortschreitende Digitalisierung unseres Alltags ist eine feine Sache. Viele Verträge können heute schnell und unkompliziert im Internet geschlossen werden. Auch wenn verständlicherweise nicht jeder Ladenbesitzer über diesen Umstand glücklich ist, so hat der Onlinehandel doch etwas Wichtiges erreicht: Er sorgt für mehr Wettbewerb. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dadurch ein breiteres Angebot und niedrigere Preise.

Mit der Möglichkeit, Verträge bequem online zu schließen, stellt sich aber häufig das Kartoffelchipsproblem: Zugreifen ist einfach, Aufhören fällt schwer,

(Zuruf von der CDU/CSU: Kennen Sie das auch?)

vor allem, weil immer noch so viele Anbieter die Kündigung von Verträgen bewusst verkomplizieren. Wer mit Wechselboni und unvernünftig niedrigen Einstiegspreisen Neukunden gewonnen hat, der gibt sie ungern wieder her. Kundenbindung heißt aber nicht, Verbraucher durch juristische Fallstricke und versteckte Kontaktdaten an einen Vertrag zu fesseln. Kunden bleiben, wenn gute Produkte einen dauerhaften Mehrwert bieten.

(Beifall bei der FDP)

Die Grünen wollen jetzt das Kündigen einfacher machen. Ihr Kündigungsbutton ist tatsächlich ein vernünftiger Ansatz.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!)

Einen solchen Button einzurichten, wird auch die Anbieter nicht überfordern. Bereits jetzt setzen etliche Unternehmen, allen voran die Streaming-Dienste, solche Kündigungsbuttons ein.

Uns Freien Demokraten liegt neben einer verbraucherfreundlichen und rechtssicheren Kündigung von Langzeitverträgen aber noch etwas Wichtigeres am Herzen, nämlich die Frage: Was kostet der Spaß? Auf diese Frage bekommen Verbraucher meistens keine klare Antwort. In Werbeprospekten, auf Internetseiten oder Pappaufstellern springen den Verbrauchern übergroße Preisangaben ins Auge, die den neuen Handy- oder Fitnessstudiovertrag für eine Handvoll Euro im Monat bewerben. Das kleine Sternchen – und das gibt es immer – übersieht man leicht. Im Kleingedruckten offenbart sich dann gerne, dass der Preis nach den ersten drei oder sechs Monaten deutlich ansteigt. Außerdem sind zusätzlich Einrichtungsgebühren, Anschlussgebühren oder Gerätemieten zu zahlen.

Mag der Anbieter auch gute Gründe haben, diese Nebenkosten nicht einfach einzupreisen, so hat diese Praxis für Verbraucher zwei erhebliche Nachteile: Sie können nur schwer überblicken, welche Gesamtkosten auf sie zukommen, und sie können Verträge schlecht vergleichen. Wir Freien Demokraten wollen daher mit unserem Antrag für Transparenz bei Langzeitverträgen sorgen.

(Beifall bei der FDP)

Dazu sollen Anbieter von Langzeitverträgen bei der Werbung und bei der Vertragsanbahnung einen monatlichen Durchschnittspreis angeben müssen. Sprich: Alle Kosten, die beim Abschluss des Vertrages schon feststehen, werden zusammengerechnet und dann durch die Anzahl der Monate geteilt, die der Vertrag mindestens läuft.

Diese Durchschnittspreisangabe wird neben dem Werbepreis angegeben. Genau wie am Supermarktregal genügt damit ein Blick für einen Vergleich, und man kann leicht einschätzen, ob man sich einen Vertrag wirklich leisten kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Kollege Niema Movassat für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7434222
Wahlperiode 19
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Elektronischer Geschäftsverkehr
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