12.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt 17

Jessica TattiDIE LINKE - Mobiles Arbeiten

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele ist die Vorstellung reizvoll, von zu Hause aus zu arbeiten, sich lange Wege zur Arbeit zu ersparen, bei freier Zeiteinteilung in den eigenen vier Wänden konzentriert zu arbeiten ohne die Hektik des Büroalltags. Die Realität sieht aber für viele anders aus. Beschäftigte im Homeoffice klagen deutlich häufiger über eine hohe Stressbelastung im Job, können weniger gut von der Arbeit abschalten, machen weniger Pausen und arbeiten häufiger auch dann, wenn sie krank sind. Sie machen zudem deutlich mehr Überstunden als Beschäftigte, die nur im Betrieb arbeiten. Da Homeoffice oft mit Vertrauensarbeit verbunden ist, werden viele Überstunden nicht erfasst und nicht vergütet. Das rechnet sich für die Arbeitgeber; denn sie sparen Jahr für Jahr Milliardenbeträge durch unbezahlte Überstunden. Damit muss endlich Schluss sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Nur knapp ein Drittel der Beschäftigten wünscht sich laut einer Studie des BMAS, gelegentlich von zu Hause zu arbeiten. Zwei Drittel wollen das nicht. Warum? Sie wollen eine klare Trennung von Arbeit und Privatleben. Das ist verständlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Daher braucht es klare gesetzliche Leitplanken, um Homeoffice zu einer Bereicherung für diejenigen Beschäftigten zu machen, die das wollen. Das heißt konkret: Homeoffice muss dem ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten entsprechen und darf nicht von Unternehmen missbraucht werden, um zum Beispiel Büroflächen einzusparen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aus einem Recht auf Homeoffice darf keine Pflicht zum Homeoffice werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Homeoffice darf nur als Ergänzung zu einem festen Arbeitsplatz im Betrieb ermöglicht werden,

(Beifall der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE])

damit Beschäftigte nicht isoliert werden und damit der Betrieb als Ort des sozialen und kollegialen Austausches erhalten bleibt. Ein Recht auf Homeoffice muss mit einem Recht auf Nichterreichbarkeit nach Feierabend verknüpft werden, damit die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben nicht immer mehr verschwimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Klar sein muss auch: Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz und gilt auch für Beschäftigte im Homeoffice.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Diese Regeln sind notwendig, um das Arbeiten von zu Hause aus zu einer attraktiven Option für Beschäftigte zu machen, um selbstbestimmter über die eigene Arbeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit zu entscheiden. In dieser Form begrüßt auch Die Linke ein Recht auf Homeoffice.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD] und Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Christian Lindner forderte vor wenigen Tagen in Bezug auf das Coronavirus ein Recht auf Homeoffice. Auch in dieser Debatte fiel dieses Argument. Ich finde, es ist unangebracht, dass hier im Bundestag eine akute Ausnahmesituation genutzt wird, um parteipolitische Forderungen zu untermauern.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir dürfen nicht in operative Hektik verfallen und müssen Krisenmaßnahmen klar von regulärer Gesetzgebung trennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Selbstverständlich brauchen wir in der aktuellen Situation besonnene Lösungen.

(Johannes Vogel [Olpe] [FDP]: Ja, genau!)

Und ja, Homeoffice kann jetzt vielen Beschäftigten helfen, sich und ihr Umfeld zu schützen. Daher müssen jetzt Regelungen auf betrieblicher Ebene geschaffen werden.

(Johannes Vogel [Olpe] [FDP]: Aber das zeigt doch, wie grotesk der Rechtsrahmen ist!)

Arbeitgeber sollten daher dringend ins Gespräch mit ihren Belegschaften und mit den Betriebsräten gehen und Homeoffice als Option anbieten, wo das möglich ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Kollege Mark Helfrich für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7434029
Wahlperiode 19
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Mobiles Arbeiten
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta