Thomas SeitzAfD - Änderung der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für die Zulassung dieser Erklärung. – Das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Bundestages soll von der Hälfte der Abgeordneten auf ein Viertel halbiert und Sonderregelungen für die Ausschussarbeit sollen eingeführt werden. Diese Regelungen können wir als Alternative für Deutschland inhaltlich mittragen; denn es kann als Folge der Pandemie durchaus passieren, dass medizinische Gründe zeitweilig mehr als die Hälfte der Abgeordneten an einer Wahrnehmung ihres Mandats hindern.
Es muss aber die Frage gestellt werden, wie lange diese Sonderregelungen gelten dürfen, insbesondere im Hinblick auf das Quorum zur Beschlussfähigkeit. Meine Fraktion hat auf eine Debatte zu diesem Punkt verzichtet, weil in den Gesprächen mit dem Herrn Präsidenten eine Befristung der Sonderregelung zur Beschlussfähigkeit bis Ende Mai vorgesehen war. Einen solchen überschaubaren Zeitpunkt hielten wir für angemessen, und bei fortbestehendem Bedarf stellt es kein Problem dar, die Geltungsdauer der Vorschrift rechtzeitig zu verlängern. Das geht ohne großen Aufwand, also genau wie heute ohne Debatte. Nach der Beschlussempfehlung des 1. Ausschusses soll die Gültigkeit der Regelung jedoch bis Ende September dieses Jahres befristet werden, was völlig falsche Zeichen setzt.
Zum einen wird damit nach außen, wenn auch ungewollt, unterschwellig die falsche Botschaft transportiert, dass der Bundestag davon ausgeht, dass der Krisenzustand zumindest ein halbes Jahr andauern werde. Da der weitere Verlauf der Pandemie aber ungewiss ist, ist es vielmehr notwendig, alle Maßnahmen auf Sicht zu treffen und den Kurs regelmäßig neu festzulegen. Das gilt auch für das Verfahren.
Zum anderen ist eine solche unnötig lange Befristung der Sonderregelung geeignet, dem Ansehen des Bundestages zu schaden, da in der Außenwirkung der Eindruck hervorgerufen werden kann, Gesetze würden nur noch von einer Minderheit von Abgeordneten verabschiedet, so wie es bis zum Einzug der Alternative für Deutschland in den Bundestag in vielen Wahlperioden tatsächlich der Fall war.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist keine Erklärung zur Abstimmung!)
Dies untergräbt das Vertrauen der Staatsbürger in den Rechtsstaat und seine Institutionen.
Wir müssen dem Eindruck entgegentreten, die Abgeordneten kämen ihren Pflichten nicht nach. Gleiches gilt für den Eindruck, wir drückten uns vor einem Risiko, dem jeder andere ausgesetzt ist, der in diesen Tagen durch seine Arbeit dazu beiträgt, unser Land am Laufen zu halten.
Für uns als AfD ist es unumgänglich, auch in den Sommermonaten zumindest eine Sondersitzung monatlich durchzuführen, wenn die Krise bis dann nicht beendet ist. Damit braucht es keine Befristung bis Ende September, die von vielen Menschen in ihrer Verzweiflung so verstanden werden kann, als bereiteten sich viele Abgeordnete darauf vor, ihre Arbeit für ein halbes Jahr einzustellen, während viele Menschen in diesem Land vor den Trümmern ihrer Existenz stehen. Das soll kein persönlicher Angriff sein; aber ich sehe diesen Generalverdacht kommen, und er wird sich auch gegen uns von der AfD richten.
Sie hätten gut daran getan, sich dem Änderungsantrag der AfD anzuschließen und die Sonderregelung zur Beschlussfähigkeit bis Ende Mai zu befristen. Das Problem wird definitiv nicht dadurch beseitigt, dass die Regelung jederzeit durch einen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden kann. Das ist völlig selbstverständlich – die Regelung ist damit überflüssig –, deshalb aber auch ungeeignet, den Argwohn kritischer Bürger auszuräumen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das war keine Erklärung zur Abstimmung!)
Zu einer weiteren Erklärung nach § 31 unserer Geschäftsordnung gebe ich das Wort dem Kollegen Sensburg, CDU/CSU.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7435613 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 154 |
Tagesordnungspunkt | Änderung der Geschäftsordnung |