25.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 154 / Tagesordnungspunkt 5

Friedrich StraetmannsDIE LINKE - COVID 19 - Zivil-, Insolvenz-, Strafverfahrensrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronakrise zeigt uns deutlich auf, dass die parlamentarische Demokratie sehr wohl handlungsfähig ist. Gleichzeitig dürfen wir aber bei aller gebotenen Eile nicht vernachlässigen, alle Maßnahmen auf die Einschränkung von Grundrechten hin zu prüfen. Die gewählten Wege müssen stets – das betone ich – das mildeste Eingriffsmittel sein.

Nicht alle Vorschläge in dieser Krise haben sich durch die gebotene Milde und Zweckmäßigkeit ausgezeichnet. Der hier vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Coronapandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist trotz bei uns bestehender Bedenken im Ganzen zustimmungsfähig.

Die kritische, aber konstruktive Begleitung Ihrer Vorhaben ist unser Beitrag als Opposition zur Bekämpfung der aktuellen Krise. Wir begrüßen daher insbesondere die Regelungen für Mieterinnen und Mieter, die aktuell ihre Miete nicht zahlen können. Diese sind durch den vorliegenden Gesetzentwurf vor der Kündigung des Mietvertrages geschützt, soweit die fehlende Zahlung der Miete auf der Krise beruht. Gleiches gilt für die Verträge über die Lieferung von Strom, Gas und Wasser. Das finden wir gut.

Wir begrüßen auch den Schutz vor Kündigung von Hypothekenverträgen, soweit dort ebenfalls Zahlungen krisenbedingt nicht geleistet werden können. Für uns als Linke stehen alle Wohnverträge unter besonderem Schutz. Gerade deshalb fordern wir – weiter gehend als Sie –, dass unabhängig von der jetzigen Krise niemand seine Wohnung verlieren darf.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sehen daher diesen Gesetzentwurf als bloße Verschiebung einer grundsätzlichen politischen Frage, die da lautet: Warum wird Wohnraum zur Verfügung gestellt? Diese Frage beantworten wir ohne Wenn und Aber: Damit Menschen darin wohnen können, und nicht, damit aus Kapital mehr Kapital wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist Aufgabe des Staates und seiner föderalen Institutionen, Wohnraum zu schaffen und im öffentlichen Eigentum zu halten. Anders werden wir das Wohnraumproblem für weite Teile der Bevölkerung niemals lösen können.

Im Bereich der Insolvenzordnung bedarf es aus unserer Sicht in den nächsten Wochen einer Nachschärfung der Vorschriften. Unsere Angst ist, dass die jetzigen Regelungen ausgenutzt werden können, um Unternehmen wirtschaftlich auszuhöhlen und gezielt in eine Insolvenz zu führen, was ganz klar zum Nachteil der dort Beschäftigten gehen würde. Wir haben hierzu einige Hinweise aus dem Bereich der Insolvenzverwalter erhalten, die wir sehr ernst nehmen.

Als Richter ist mir aber ein Punkt besonders wichtig, nämlich die Frage der Strafverfahren und Gerichtsprozesse. Es kommt darauf an, dass die jetzt zu beschließenden Regelungen dazu dienen, die ausgesetzten Prozesse möglichst unter Berücksichtigung des wichtigen Grundsatzes der Mündlichkeit der Verhandlung fortzuführen. Hier muss ich leider feststellen, dass die von Ihnen vorgelegte Regelung diesem Grundsatz wenig gerecht wird. Besser wäre es gewesen, weniger Verfahren zu hemmen und mehr Verfahren auszusetzen, sodass die Prozesse unbelastet von der gegenwärtigen Krise neu geführt würden.

Wir sind aber bei aller Kritik insgesamt geneigt, die Regierung auch hier zu unterstützen, werden uns aber kritische Anmerkungen weiter vorbehalten.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Manuela Rottmann, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Electoral Period 19
Session 154
Agenda Item COVID 19 - Zivil-, Insolvenz-, Strafverfahrensrecht
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