Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Motto dieser Krise ist ja „Abstand halten und trotzdem zusammenhalten“. Ich glaube, das passt ganz gut zu dem Thema, das wir hier debattieren, und ich denke, wir zeigen heute hier, dass das gut gelingen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden: In einer Krise ist zunächst einmal die Regierung gefordert. Deswegen beginne ich auch mit einem ganz herzlichen Dankeschön – ich denke, das mache ich nicht nur für die SPD-Bundestagsfraktion – an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, auch ganz persönlich an die Bundesministerin, liebe Christine Lambrecht, und an das ganze Team. Es wurde unter Hochdruck mit viel Kreativität, aber auch trotz des Hochdrucks mit viel Sorgfalt ein Paket entwickelt, das wir heute hier zur Beratung vorliegen haben und hoffentlich beschließen werden. Es wurden sicherlich die bestehenden Arbeitszeitregeln nicht eingehalten. Deswegen: Ein ganz, ganz herzliches Dankeschön! Ich bitte, das weiterzugeben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Aber ich will auch ganz deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es war nicht nur die Regierung, die gehandelt hat. Wir haben festgestellt, dass die Kommunikation untereinander sehr gut geklappt hat – mit den Abgeordneten, mit den Fraktionen, mit dem Parlament, mit der Koalition, aber auch mit der Opposition; ich war sehr zufrieden mit diesem Prozess –; denn sonst könnten wir dieses gigantische Paket heute hier gar nicht verantwortungsvoll verabschieden. Deswegen auch dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind durchaus gravierende Änderungen der bestehenden Regeln, die wir vornehmen: Fristen werden geändert, Abläufe, Schuldverhältnisse – das Verhältnis von Schuldnerinnen und Schuldnern zu den Gläubigern wurde schon angesprochen –, Rechte und Pflichten werden verändert. Das ist alles nicht trivial. Aber wir können sagen: Dieses Paket begrenzt die Änderungen auf das wirklich Nötigste.
Erstens. Wir nehmen nur diejenigen Regeln in den Blick und verändern sie, die wir auch verändern müssen, um diese Krise zu bewältigen.
Zweitens. Es ist befristet, zunächst einmal bis zum 30. Juni 2020, also auf drei Monate. Das ist ein guter Ansatz. Dann können wir weitersehen und gegebenenfalls verlängern.
Als Drittes möchte ich erwähnen: Bei all den Regelungen, die wir vorgesehen haben, muss immer nachgewiesen bzw. dargelegt werden, dass ein Zusammenhang zu der Coronakrise besteht.
Wir regeln notwendigerweise neu: Fristen im Insolvenzrecht – der Strafprozess ist schon angesprochen worden –, Präsenzpflichten im Gesellschaftsrecht sowie Fristen bei Dauerschuldverhältnissen; das ist sicherlich die gravierendste Änderung.
Ich möchte auch noch einmal – weil das der SPD-Bundestagsfraktion natürlich besonders wichtig ist – das Mietrecht erwähnen, und zwar nicht nur für die Privatwohnungen, sondern auch für die Gewerberäume. Wir schützen Mieterinnen und Mieter davor, wegen Zahlungsverzug gekündigt zu werden. Das ist eine ganz zentrale, ganz wesentliche Regelung in diesem Gesetzespaket. Herzlichen Dank, dass wir das so miteinander besprechen konnten und hoffentlich hier verabschieden.
(Beifall bei der SPD)
Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, konnten nicht alle Anmerkungen berücksichtigt werden. Jetzt kommen erst die ganzen Stellungnahmen. Wir konnten noch nicht alle fachlichen Hinweise aufgreifen. Deswegen habe ich überhaupt kein Problem damit, heute hier zu sagen: Wir nehmen uns das noch mal vor. Wir können anpassen; wir können nachbessern. Vielleicht schaffen wir das schon zur nächsten Sitzungswoche im April. Ich denke, wir haben an der einen oder anderen Stelle noch Gelegenheit dazu. Jedenfalls zeigen wir mit diesem Gesetzespaket: Wir haben einen starken Rechtsstaat, und der bleibt auch stark und wird noch stärker durch die Krise. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Paket.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Fabian Jacobi, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7435639 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 154 |
Tagesordnungspunkt | COVID 19 - Zivil-, Insolvenz-, Strafverfahrensrecht |