25.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 154 / Tagesordnungspunkt 5

Fabian JacobiAfD - COVID 19 - Zivil-, Insolvenz-, Strafverfahrensrecht

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs soll die Insolvenzantragspflicht und weitere insolvenzrechtliche Folgen aussetzen. Das tragen wir als AfD im Grundsatz mit. Wer in dieser völlig unübersehbaren Lage um sein Unternehmen und um die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter kämpft, der soll bis auf Weiteres nicht auch noch mit der strafbewehrten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags zusätzlich belastet werden. Ähnliches gilt für die, welche in ungewisser Lage entscheiden müssen, ob sie dem Unternehmen privates Kapital zur Verfügung stellen, um es über diese Krise zu retten. Wie gesagt: Wir tragen das heute mit. Allerdings ist es nicht unsere Aufgabe, nur Maßnahmen der Regierung abzunicken, sondern ein paar große Aber anzufügen.

Erstens. Die Verbände der Insolvenzsachverständigen haben Hinweise mitgeteilt, auf die in der extremen Kürze der Zeit nicht ausreichend eingegangen werden konnte. Das muss beobachtet und womöglich sehr schnell nachgebessert werden.

Zweitens. Die Regierung soll ermächtig werden, die vorgesehene Dauer der Maßnahme von sechs Monaten noch um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern bis ins nächste Jahr hinein. Der Gesetzgeber darf sich aber nicht so weitgehend aus der Verantwortung ziehen. Diese Entscheidung muss das Parlament treffen, wenn sie ansteht.

(Beifall bei der AfD)

Wir haben den Antrag gestellt, diese Ermächtigung zu streichen. Bitte, stimmen Sie dem zu!

Drittens. Die Insolvenzantragspflicht hat eine wichtige Funktion: Nichttragfähige Unternehmen müssen aus dem Wirtschaftsprozess entfernt, nicht als untote Zombies künstlich weitergeschleppt werden. Schon in der Bankenkrise wurde diese Funktion beeinträchtigt durch Aufweichen des Überschuldungsbegriffs. Auch damals hieß es, das gelte nur vorübergehend in einer akuten Krise. Das wurde dann mehrfach verlängert und schließlich ganz unauffällig auf Dauer gestellt. Wir werden darauf achten, dass dieser Fehler nicht wiederholt wird.

Viertens. Apropos „Überschuldung“: Durch die heutigen Maßnahmen, so nötig sie sein mögen, werden die Staatsfinanzen für die absehbare Zukunft derart belastet, dass nicht unabdingbare Ausgaben schlicht unmöglich sein werden, seien es die vielen Millionen für dekadente Genderprofessuren, seien es die vielen Milliarden für die Asylindustrie.

(Beifall bei der AfD – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meine Güte!)

Das alles ist nach dieser Krise vorbei. Wir werden hier sein, um den Rest des Hauses beizeiten daran zu erinnern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Voll daneben!)

Dr. Heribert Hirte, CDU/CSU, ist der nächste Redner.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7435640
Wahlperiode 19
Sitzung 154
Tagesordnungspunkt COVID 19 - Zivil-, Insolvenz-, Strafverfahrensrecht
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