22.04.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 155 / Tagesordnungspunkt 3

Martin RabanusSPD - Hilfe für Veranstalter, Kultur und Medien

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann da weitermachen, wo Frau Motschmann aufgehört hat. Tatsächlich: Kunst, Kultur und Medien sind systemrelevant. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kultur- und Medienschaffenden gut durch diese Krise kommen, und wir müssen dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur in unserem Land nicht kaputtgeht. Die Debatte heute zeigt – das ist die gute Nachricht –: Das ist uns allen hier im Hause klar.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir einen weiteren Baustein gegen die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie, gerade auch im Bereich der Kultur. Die Erlaubnis, Gutscheine für bereits gekaufte Tickets auszugeben, gibt den Veranstaltern ein Stück weit Planungssicherheit und Liquidität. Das ist gut so. Aber genauso gut ist es – das ist von vielen benannt worden –, dass auch die Verbraucherrechte gewahrt bleiben, und zwar dadurch, dass eine Erstattung geleistet werden muss, wenn es die persönliche Lebenssituation erfordert.

Diese Lösung ergänzt Programme und Hilfen, die wir bereits beschlossen haben – ich will sie gerade in der Debatte um die Kulturpolitik noch einmal benennen –: Natürlich kommen auch die Coronasoforthilfen, die mit Zuschüssen für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen helfen, der Kultur zugute. Natürlich ist es auch so, dass die Ausweitung des Kurzarbeitergelds, die Liquiditätshilfen auf Darlehensbasis und andere Maßnahmen auch den Kulturbetrieben nutzen. Und natürlich ist es auch so, dass der erleichterte Zugang zur Grundsicherung de facto wie eine Art Coronagrundeinkommen auch für Kulturschaffende wirkt.

Aber wir haben von Anfang an gesagt: Wir werden die Maßnahmen zu überprüfen und zu evaluieren haben, und wir werden immer wieder dort nachzuschärfen haben, wo es nötig ist. Ich will dafür zwei Beispiele nennen:

Ein erstes Beispiel ist das bereits genannte Programm für Solo-Selbstständige. Kulturschaffende sind formal ganz oft keine Solo-Selbstständigen und sind doch in durchaus vergleichbaren Lebenssituationen. Ich glaube, dass es wichtig ist, klarzustellen, dass und in welchem Umfang auch Kulturschaffende Möglichkeiten haben, an diesem Programm zu partizipieren.

Ein zweites Beispiel. Kulturschaffende – das hat Kollegin Barrientos angedeutet – sind ganz oft nicht in Regelarbeitsverhältnissen, sondern in ganz unterschiedlichen Beschäftigungssituationen: unständig Beschäftigte, unstetige Beschäftigungsverhältnisse mit schlechten, unzureichenden, nicht gut ausgebauten sozialen Sicherungssystemen. Corona ist dafür nicht der Grund, aber es wird mit aller Deutlichkeit klar, dass wir an dieser Stelle Dinge neu zu organisieren haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind nur zwei Punkte von denjenigen, die uns beschäftigen, die uns in den vergangenen Wochen beschäftigt haben und uns in den nächsten Wochen weiter intensiv beschäftigen werden. Das Wichtige ist: Kulturschaffende in Deutschland können sich sicher sein, dass die SPD-Bundestagsfraktion, dass diese Koalition die Kulturschaffenden und die Kultur in Deutschland nicht aus dem Blick verliert.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. Volker Ullrich für die Fraktion der CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7441147
Wahlperiode 19
Sitzung 155
Tagesordnungspunkt Hilfe für Veranstalter, Kultur und Medien
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