Timon GremmelsSPD - Geologiedatengesetz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf des Geologiedatengesetzes wird endlich das vorkonzeptionelle Lagerstättengesetz von 1934 ersetzt. Es wird ein moderner Gesetzentwurf vorgelegt, durch den uns Erkenntnisse über die Geologie, über die Daten zum Untergrund und über dessen Nutzbarmachung ermöglicht werden. Das ist ein wichtiger Gesetzentwurf und ein großer Fortschritt für viele Bereiche.
Bei Bau- und Infrastrukturprojekten können nun alle Beteiligten bereits vor dem Beginn der jeweiligen Projekte und Maßnahmen wichtige geologische Daten einsehen. Hier können immense Ressourcen gespart werden, und es ist naturschonend und nachhaltig, wenn dort, wo bereits Daten vorliegen, die für alle zugänglich sind, auf Bohrungen und andere Arbeiten verzichtet werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wichtig sind die Daten auch für die Land- und Forstwirtschaft sowie für die Wasserwirtschaft – um nur einige Bereiche zu nennen. Ich finde, bei aller Diskussion sollte man auch diesen Aspekt dieses Gesetzentwurfs betonen. Er wird aus meiner Sicht in der öffentlichen Debatte immer zu sehr auf die Frage der Endlagersuche verkürzt.
Ja, auch für die Endlagersuche ist das ein wichtiger Baustein, ein wichtiger Gesetzentwurf und eine wichtige Grundlage. Wir haben sehr intensiv miteinander diskutiert und auch gerungen. Das sage ich auch für die SPD ganz deutlich.
Ehrlich gesagt – das sage ich auch zu meinem Kollegen Möring, den ich sehr schätze – glaube ich, wir sollten uns jetzt nicht gegenseitig unterstellen – weder wir den Grünen noch die Grünen uns –, dass wir an dem Endlagerkompromiss irgendeine Schraube drehen oder irgendein Jota davon abweichen. Das tun wir nicht. Wir stehen dazu! Wir stehen zum Endlagersuchverfahren, das vereinbart worden ist. Das sage ich ganz klar und deutlich,
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karsten Möring [CDU/CSU])
und ich bitte, dass wir uns nicht gegenseitig unterstellen, das nicht zu tun. Das sage ich auch in Richtung Frau Kotting-Uhl, die das ja bei der dpa getan hat. Ich finde, das ist nicht legitim.
Wir hatten hier in der Tat eine schwere Abwägung zu treffen. Wir wollen ja ein Gesetz machen, das am Ende des Tages auch vor dem Bundesverfassungsgericht standhält. Deswegen, finde ich, sollten wir uns hier die Mühe machen, Abwägungen zu treffen und Kompromisse zu suchen, und nicht immer sagen: Das wird Karlsruhe am Ende des Tages richten.
Wir haben hier einen Weg gefunden und gesagt: Es gibt wirtschaftliche Interessen derer – das hat die Anhörung auch gezeigt –, die die Daten erhoben haben. Das ist nach Artikel 14 Grundgesetz auch geschützt. Natürlich spielt das Allgemeinwohl eine sehr große Rolle, und das ist auch gut so. Wir müssen aber auch gucken, dass bei der Abwägung auch die berechtigten Interessen der Firmen zur Geltung kommen.
Wir haben jetzt etwas geschaffen, was, glaube ich, sehr sinnvoll ist. Wir haben einen Datenraum gefunden, in dem bestimmte Daten von unabhängigen Experten, die vom Nationalen Begleitgremium benannt werden, eingesehen werden können. Damit wird auf der einen Seite eine gewisse Öffentlichkeit hergestellt, zum anderen werden die Daten aber auch geschützt. Wir reden hier von einer Größenordnung von höchstens bis zu 5 Prozent der entsprechenden Daten. Ich glaube, das ist ein sinnvoller Weg.
Ich möchte daran erinnern, dass es das Nationale Begleitgremium war, das in seiner Empfehlung an den Bundestag vom 19. September 2019 auf Seite 5 unter Punkt 5 gesagt hat:
Das NBG drängt darauf, einen Weg zu finden, damit auch diese im Ausnahmefall geschützten Daten eingesehen und deren Auswertung im Standortauswahlverfahren durch die Vorhabenträgerin BGE auf Antrag kontrolliert werden können. Hierzu könnte(n) ein unabhängiges vereidigtes Vertrauensgremium oder vereidigte Vertrauenspersonen eingesetzt werden.
Wir haben hier genau so etwas vorgeschlagen. Wir haben ein solches Gremium eingeführt – genau so, wie es das Nationale Begleitgremium will –, das diese sensiblen Daten, die wirklich nur einen Bruchteil ausmachen, einsehen kann.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wenn die Bundesländer aus legitimem Interesse andere Dinge fordern, haben wir in unserem föderalen System einen ganz einfachen Weg. Wenn der Bundesrat in seiner Mehrheit sagt, er könne dem Gesetz nicht folgen, dann wird der Vermittlungsausschuss angerufen, und dann beschäftigt sich der Vermittlungsausschuss damit. Das ist aus meiner Sicht ein gangbarer Weg.
Ich glaube, dass wir Ihnen hier heute als Große Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der zu Recht als Informationsfreiheitsgesetz gewertet werden darf. Dies ist ein großer Fortschritt.
Vielen Dank und Glück auf!
(Beifall bei der SPD – Christian Dürr [FDP]: So, und jetzt mal zu den Fakten!)
Das Wort hat Dr. Marcel Klinge für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7441978 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 156 |
Tagesordnungspunkt | Geologiedatengesetz |