Christine Lambrecht - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Gesetzen ist es manchmal wie mit Gebäuden: Was vor langer Zeit geplant wurde, passt nicht mehr zu den Bedürfnissen von heute. Das Wohnungseigentumsgesetz, das WEG, ist ein solcher Fall. Seit 1951 wurde es nämlich nur punktuell geändert; eine Reform ist überfällig. Mit dem Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes lege ich Ihnen heute einen Reformvorschlag vor.
Im vergangenen Jahr hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Reformvorschläge vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir einen umfangreichen Gesetzentwurf erarbeitet. Drei Aspekte stehen dabei im Vordergrund: Erstens erleichtern wir den notwendigen Umbau bestehender Wohnanlagen, zweitens machen wir die Verwaltung von Wohnanlagen einfacher und effizienter, und drittens sorgen wir dafür, dass das Wohnungseigentumsrecht weniger streitanfällig ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das glaube ich aber nicht!)
Zum ersten Punkt. Viele Wohnanlagen in Deutschland entsprechen nicht mehr, wie beschrieben, den heutigen Bedürfnissen. Sie sind nicht barrierefrei, der Energieverbrauch ist zu hoch, es gibt keine Ladestation für Elektroautos, und ein Glasfaseranschluss fehlt oftmals. Bei der Beseitigung dieser Defizite steht das Recht leider oft im Weg. Bei vielen Umbauvorhaben müssen nämlich alle Eigentümerinnen und Eigentümer zustimmen oder ein großer Teil davon. Wer schon einmal in so einer Anlage gewohnt hat, der weiß, wie schwierig es ist, alle mit an Bord zu nehmen, wenn es darum geht, Veränderungen vorzunehmen. Viele Vorhaben scheitern daran. Für die Betroffenen ist das frustrierend, und zugleich ist der Sanierungsstau ein Problem für die gesamte Gesellschaft; die Stichworte „Klimaziele“ und „Verkehrswende“ sind da anzuführen.
Mit unserem Gesetz räumen wir nunmehr die größten Hindernisse für Umbauten aus dem Weg. Künftig kann die Eigentümerversammlung bauliche Veränderungen mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen. Bestimmte Maßnahmen sind künftig auch dann möglich, wenn sich dafür keine Mehrheit findet, beispielsweise barrierereduzierende Umbauten, der Einbau einer Ladestation, die Verbesserung beim Einbruchschutz und ein Glasfaseranschluss. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten ein Recht darauf, dass ihnen solche Umbauten – natürlich auf eigene Kosten – gestattet werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Wohnen.
(Beifall bei der SPD)
Zum zweiten Punkt. Ein weiterer wichtiger Aspekt unseres Gesetzentwurfs betrifft die alltägliche Verwaltung von Wohnanlagen. Wir machen sie einfacher und effizienter.
Dazu sei hier einiges genannt: Wir beseitigen Hürden für die Beschlussfähigkeit von Eigentümerversammlungen, wir ermöglichen Umlaufbeschlüsse per E-Mail, und wir vereinfachen die Teilnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft am Rechtsverkehr. Schließlich gestatten wir es den Eigentümerinnen und Eigentümern, die Onlineteilnahme an ihren Versammlungen zuzulassen. Gerade in der heutigen Zeit, in der wir uns über die Auswirkungen von Covid-19 unterhalten, haben wir gemerkt, wie wichtig gerade dieser Schritt ist.
Letztlich noch ein paar Worte zum dritten Punkt, nämlich dazu, dass das Wohnungseigentumsrecht weniger streitanfällig sein soll. Viele Richterinnen und Richter können ein Lied davon singen. Unter Wohnungseigentümern gibt es viele Rechtsstreitigkeiten, und das liegt auch am Gesetz. Wichtige Rechtsfragen beantwortet das WEG bisher nämlich nur ungenau, und manchmal vermittelt der Gesetzestext einen missverständlichen Eindruck von der Rechtslage. Hier schaffen wir Abhilfe. Wir machen das Gesetz klarer und damit gerechter. Deshalb freue ich mich darauf, dass es nach 1951 und einigen Änderungen jetzt endlich zu einer Modernisierung in diesem Bereich kommen kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank, Frau Ministerin Lambrecht. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Udo Hemmelgarn.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7444006 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz |