06.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 157 / Tagesordnungspunkt 5

Udo HemmelgarnAfD - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit mehr als 9 Millionen Eigentumswohnungen hat das Wohnungseigentum in Deutschland eine erhebliche Bedeutung. Wohnungseigentum ist ein wichtiger Baustein für die Alterssicherung unserer Bürger. Wir als AfD haben uns immer dafür ausgesprochen, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Hemmnisse, wie die viel zu hohe Grunderwerbsteuer, wollen wir wieder auf ein erträgliches Maß absenken.

Umso unverständlicher ist das, was die Bundesregierung hier vorlegt. Aufschlussreich ist es trotzdem. Spätestens jetzt wird klar, dass diese Bundesregierung kein Interesse an der Eigentums- und Vermögensbildung ihrer Bürger hat, sondern diese vielmehr in Armut und ökonomischer Abhängigkeit halten will.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ogottogott)

In einem Marktumfeld, in dem der Erwerb einer Eigentumswohnung ohnehin eine schwer zu stemmende Investition ist, schafft die Bundesregierung ohne Not weitere erhebliche Risiken für Erwerber und Eigentümer.

Natürlich soll das Ganze wieder einmal dem Klimaschutz und der Schaffung einer besseren Welt dienen.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Welches Gesetz haben Sie denn gelesen?)

Die Errichtung von Ladesäulen für Elektroautos und die energetische Modernisierung von Gebäuden sollen erleichtert werden. Wenn man sich allerdings die Mühe macht, den Gesetzentwurf zu lesen, kommt man zu völlig anderen Rückschlüssen, und man begegnet wohl auch hier der Merkel’schen Transformation unserer Gesellschaft.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: So ein Stuss! Was wollen Sie? – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Oh!)

Wie sehen die Regelungen für eine bessere grüne Welt im Einzelnen aus?

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Welches Gesetz haben Sie denn gelesen?)

Nach § 20 des Gesetzentwurfs können auch bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum künftig mit einfacher Mehrheit der Eigentümer beschlossen werden. Das klingt gut und wird die Beschlussfassungen vermutlich einfacher machen, aber gerade in Wohnanlagen, in denen Großinvestoren die Mehrheit haben, wird es damit künftig sehr leicht möglich sein, finanziell schwache Eigentümer aus ihren Wohnungen zu drängen. Ist der einzelne Eigentümer gegen die geplante Luxussanierung, wird er überstimmt. Kann er seinen Kostenanteil nicht bezahlen, muss er verkaufen – im Zweifel an den Großinvestor, der den Stein ins Rollen gebracht hat.

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ammenmärchen sind das!)

Der Gesetzentwurf liefert damit praktisch einen Wegweiser für Großinvestoren, wie ganze Anlagen zu übernehmen sind.

(Beifall bei der AfD – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Eijeijei!)

Meine Damen und Herren, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes werden der Mittelstand zerstört und die Herrschaft der Großkonzerne weiter ausgebaut –

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Um Gottes willen!)

und ein SPD-geführtes Justizministerium unter Frau Lambrecht leistet munter Schützenhilfe.

Als wäre das nicht schon genug, will die Bundesregierung die Risiken für Eigentümer auch an anderer Stelle erhöhen. Nach dem Gesetzentwurf kann der Verwalter des Wohnungseigentums die Eigentümer im Außenverhältnis unbegrenzt verpflichten. Auch wenn der Verwalter einen nutzlosen Vertrag über mehrere Millionen Euro abschließt, ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Ein eingetretener Schaden kann dann allein im Verhältnis zum Verwalter geltend gemacht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Am Ende steht dann wie immer die Frage, ob der Verwalter den Schaden überhaupt bezahlen kann. Eine Erhöhung der Versicherungssummen für Verwalter ist im Gesetzentwurf ebenso wenig vorgesehen wie die Vorgabe einer bestimmten Qualifikation.

Schließlich gibt es noch das besondere Thema der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen. In dem Entwurf wird die eigentliche Problematik dieses Themas nicht angesprochen, nämlich die Tatsache, dass es aufgrund der Stromnetze der meisten Wohnanlagen und wohl auch der meisten Viertel überhaupt nicht möglich ist, jedem Eigentümer eine Ladestation zu ermöglichen. Es ist deshalb völlig unklar, wie diese Sache gehandhabt werden soll. Hat der erste Eigentümer einen Anspruch auf die Ladesäule und der Rest wegen Überlastung der Netze nicht mehr? Muss er sich den Anspruch unter Umständen mit anderen teilen? Gegen Kostenerstattung? Können die übrigen Eigentümer eine Ertüchtigung des Netzes verlangen und die anderen Eigentümer an den Kosten beteiligen?

Der Gesetzentwurf lässt die Beteiligten nicht nur an dieser Stelle mit vielen offenen Fragen zurück. Eines ist allerdings klar: Die Rechtsposition des einzelnen Eigentümers wird geschwächt, die Positionen der großen Wohnkonzerne und der Verwaltung werden gestärkt.

Wir werden dieser Entwertung von Wohneigentum nicht zustimmen und lehnen den Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Udo Hemmelgarn. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Jan-Marco Luczak.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444007
Wahlperiode 19
Sitzung 157
Tagesordnungspunkt Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
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