Jan-Marco LuczakCDU/CSU - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Wohnungseigentumsgesetz, das WEG, ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte. Wir haben es schon gehört: Es gibt in unserem Land 10 Millionen Wohnungseigentümer, die sich auf etwa 2 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften verteilen. Dieses Gesetz gibt es seit 1951; das hat die Ministerin schon erwähnt.
Das Ziel dieses Gesetzes war, breiten Schichten der Bevölkerung die Bildung von Wohnungseigentum zu ermöglichen, und die Zahlen zeigen es: Das ist gut gelungen. Wir als Union sagen ganz klar: Diesem Ziel fühlen wir uns auch heute noch verpflichtet. Wir wollen den Menschen die Erfüllung des Traumes von den eigenen vier Wänden ermöglichen bzw. erleichtern.
Gerade in den großen Städten, in denen wir sehen, dass die Kaufpreise in den letzten Jahren wirklich stark gestiegen sind, ist die Bildung von Wohneigentum fast nur über das Wohnungseigentum möglich, da es in vielen Städten gar nicht viele Einfamilienhäuser gibt. Dort ist der Weg über das WEG oftmals die einzige Möglichkeit.
Deswegen ist es für uns ganz wichtig, dass das Wohnungseigentumsgesetz weiter attraktiv bleibt. Die letzte Reform – auch das haben wir heute schon gehört – ist jetzt 13 Jahre her, und deswegen ist es wichtig, dass wir das Wohnungseigentumsgesetz jetzt auf Zukunft trimmen; denn in diesen letzten 13 Jahren ist viel passiert.
Viele neue Herausforderungen sind in den letzten Jahren hinzugekommen: der Bereich der Digitalisierung, Glasfaser, der Klimaschutz – wir haben es schon gehört –, der Einbruchschutz, der verbessert werden muss, der demografische Wandel und damit verbunden der altersgerechte Umbau von Wohnungseigentumsanlagen. Deswegen müssen wir die Wohnungseigentümergemeinschaften in die Lage versetzen, auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren. Wir müssen die Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähig machen. Sie müssen effizienter mit diesen Herausforderungen umgehen können.
Das gilt etwa für die baulichen Veränderungen, die notwendig sind, wenn ein altersgerechter Umbau oder ein Glasfasereinbau ansteht oder wenn es darum geht, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu schaffen. Dafür haben wir heute hohe Hürden, die das oftmals unmöglich machen. Es gibt häufig Einstimmigkeitsquoren, die nicht erfüllt werden können, und das zeigt sich eben auch an dem Zustand der Anlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften. Der ist nämlich oftmals schlecht und nicht modern; wir haben hier einen wirklichen Modernisierungsstau.
Deswegen: Wir wollen diesen Modernisierungsstau auflösen und die Hürden senken, indem wir die Beschlussfassungen erleichtern. Mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir darüber hinaus auch den Anspruch darauf verankern, solche baulichen Maßnahmen auf eigene Kosten – das ist richtig – durchführen zu können.
Hier müssen wir viel tun. Im Gesetz ist einiges schon gut geregelt, aber ich glaube, wir müssen noch ein Stück weitergehen, insbesondere in Bezug auf die Umlaufbeschlüsse. Sie sind heute nur einstimmig möglich; alle müssen am Ende zustimmen. Das ist nicht praktikabel und funktioniert in der Praxis in der Regel auch nicht, weil es immer jemanden gibt, der dagegen ist, und deswegen müssen wir auch an der Stelle zu Mehrheitsbeschlüssen kommen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wichtig ist: Wir brauchen an dieser Stelle einen starken, einen handlungsfähigen Verwalter, weil er am Ende alle diese Dinge umsetzen muss. Deswegen brauchen wir da eine stärkere Stellung, mit klar umrissenen Aufgaben, mit klar umrissenen Befugnissen, und natürlich – das will ich an der Stelle auch sagen – brauchen wir auch kompetente Verwalter, wir brauchen gute Verwalter. Das, was in diesem Gesetzentwurf bislang noch fehlt, ist der Sachkundenachweis.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Verwalter gehen mit fremdem Vermögen um. Es geht um viele Milliarden Euro. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, wer das machen darf. Das muss im Gesetzentwurf noch ergänzt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, wir wissen aber natürlich auch um die Bedenken, die Eigentümer haben, wenn wir davon sprechen, dass wir einen starken Verwalter brauchen. Diese Bedenken, die viele Eigentümer haben, nehmen wir sehr ernst. Deswegen sagen wir als Union auch sehr klar, dass die Rechte von Eigentümern gewahrt bleiben müssen. Wir brauchen also auf der einen Seite einen angemessenen Ausgleich zwischen der Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften und einem starken Verwalter. Auf der anderen Seite muss aber natürlich auch der Einfluss von Eigentümern gesichert bleiben. Wir wollen keine Entwertung der Eigentümerposition. Wir müssen uns daher noch einmal sehr genau anschauen, wie diese Gestellung momentan gesichert werden kann.
(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Deswegen haben wir auch auf eines Wert gelegt: Wir geben den Eigentümern ein scharfes Schwert in die Hand. Die Entlassung des Verwalters ist zukünftig ohne Gründe jederzeit möglich. Es ist also keine Pflichtverletzung mehr notwendig; das fehlende Vertrauen in die Arbeit des Verwalters reicht.
Meine Damen und Herren, am Schluss: Das ist ein wichtiges Gesetz. Viele Millionen Menschen sind davon betroffen. Sorgfalt und Abwägung der unterschiedlichen Interessen sind jetzt notwendig, nicht übertriebene Hast. Wir haben einen sehr ambitionierten Zeitplan für dieses Gesetz.
Herr Kollege, kommen Sie zum Ende.
Aber wir als Union werden uns die notwendige Zeit für dieses Gesetz nehmen und an dieser Stelle nichts überhasten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Luczak. – Das Wort hat als Nächstes für die FDP-Fraktion die Kollegin Katharina Willkomm.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7444008 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz |