Volker UllrichCDU/CSU - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bildung von Wohneigentum für viele Menschen in unserem Land ist ein wichtiges politisches Ziel. In den letzten Jahren ist die Wohneigentumsquote sukzessive gestiegen; beinahe 50 Prozent der Wohnungen in Deutschland sind mittlerweile in den Händen vieler Einzelner. Wesentlich dazu beigetragen hat, gerade in den großen Städten, auch der Bau von Eigentumswohnungen. Aber klar ist auch, dass gerade dort, wo wenig Platz ist, wo die Menschen in die Höhe bauen müssen und wo es viele Eigentümer in einer Wohneigentumsanlage gibt, die Regelungen des Wohneigentumsrechts nicht mehr dem entsprechen, was wir heutzutage, im Jahr 2020, brauchen.
Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir das Wohneigentumsrecht jetzt fortentwickeln und an die Bedürfnisse der Zeit anpassen. Ein wichtiges Bedürfnis ist, dass wir die drei großen Trends unserer Zeit im Wohneigentumsrecht abbilden: Wir wollen, dass mehr Klimaschutz passiert, dass in den Tiefgaragen Autos aufgeladen werden können. Das ist oftmals an den Eigentümerversammlungen gescheitert. Jetzt gibt es einen Rechtsanspruch darauf; das ist gut und wichtig. Wir wollen zweitens, dass Digitalisierung stattfindet, dass es insbesondere auch im Bereich Glasfaser einen Duldungsanspruch gibt. Und drittens: Seniorengerechtes Wohnen darf nicht an Streitigkeiten im Rahmen der Eigentümerversammlung scheitern. Das alles wird jetzt durch dieses Gesetz geregelt.
Wenn wir durch dieses Gesetz aus der Eigentümerversammlung eine Art strukturelle gesellschaftliche Übereinkunft machen, angelehnt an das GmbH- oder an das Aktienrecht, dann müssen wir natürlich auch den Verwalter stärken, der Sachwalter für das Eigentumsrecht eines jeden Einzelnen ist. Aber wenn der Verwalter gestärkt wird und er mehr Aufgaben hat, dann müssen wir ihm auch mehr abverlangen. Es ist niemandem so recht zu erklären, weshalb man einen Sachkundenachweis braucht, wenn man eine Wohnung vermittelt und jemandem sagt: „Dort ist eine Wohnung frei“, während ausgerechnet der Verwalter, der es mit der komplizierten Abrechnung von Nebenkosten oder Kosten für Baumaßnahmen zu tun hat, keinen Sachkundenachweis braucht. Deswegen wird im Gesetzgebungsverfahren zentral sein, dass wir diesen Sachkundenachweis einfordern und ihn ausgestalten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir werden in diesem Bereich auch etwas machen, was unsere Pflicht als Gesetzgeber ist. In den letzten 10, 15 Jahren hatten wir nur wenige Reformen im Wohneigentumsrecht, und die Rechtsprechung hat uns viel vorgegeben. Jetzt kommt es darauf an, dass wir die Rechtsprechung umsetzen und dafür eine gesetzliche Form finden, beispielsweise bei der Frage der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohneigentümer. All das sind wichtige Fragen, die wir angehen und die wir beantworten werden – zum Wohle der vielen Millionen Wohneigentümer in unserem Land.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])
Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7444015 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 157 |
Tagesordnungspunkt | Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz |