07.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 14

Petra NicolaisenCDU/CSU - Elterngeld und Hilfe für Familien

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Last, but not least beraten wir heute in zweiter und dritter Lesung in geänderter Fassung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes; der Kollege Hitschler hat es eben schon gesagt. Mit diesem Gesetz schaffen wir insbesondere die Rechtsgrundlage dafür, dass es nicht zu personalratslosen Zeiten kommt. Wir stellen die Interessenvertretung der Beschäftigten des Bundes, auch in der jetzigen Krisenzeit, sicher. Diese Krisenzeit verlangt den Interessenvertretungen einen hohen Einsatz ab; für diesen Einsatz auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Sönke Rix [SPD])

Lassen Sie mich kurz einige Worte zum Hintergrund sagen. Nach § 27 des Bundespersonalvertretungsgesetzes finden die regelmäßigen Personalratswahlen alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, auch in diesem Jahr just in dieser Zeit. Die Amtszeit des amtierenden Personalrats endet nach § 26 des Bundespersonalvertretungsgesetzes stichtagsgenau mit dem Ablauf von vier Jahren.

Die Coronapandemie führt zu erheblichen Erschwernissen bei den derzeit stattfindenden Personalratswahlen. Es ist nicht absehbar, wann die Wahlen durchgeführt werden können. Das Problem ist – das wurde schon geschildert –, dass das jetzige Gesetz nicht vorsieht, dass die bestehenden Personalvertretungen die Geschäfte über das Ende der Amtszeit hinaus kommissarisch fortführen. Vielmehr stünden die Beschäftigten des Bundes dann ohne Personalvertretungen da. Darüber hinaus stellt das Virus die Geschäftsführer der Personalvertretungen vor praktische und natürlich auch vor rechtliche Schwierigkeiten.

Befristet bis zum 31. März 2021 haben wir folgende Maßnahmen vorgesehen:

Erstens. Die im Amt befindlichen Personalvertretungen führen die Geschäfte im Rahmen eines Übergangsmandats kommissarisch weiter, wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit nicht erfolgen oder die konstituierende Sitzung der neugewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat.

Zweitens. Die Beschlussfassungen sollen auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, also mittels Video- und Telefonkonferenzen.

Drittens. Sprechstunden des Personalrats mit den Beschäftigten können nun optional auch als Videosprechstunden durchgeführt werden.

Darüber hinaus sind auf Antrag der Koalitionsfraktionen in die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat noch Änderungen aufgenommen worden, unter anderem eine bis Ende dieses Jahres befristete Anhebung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes von pensionierten Bundesbeamten und Soldaten auf 150 Prozent der früheren Besoldung. Zudem erfolgt im Bereich der Dienstunfallfürsorge eine Anpassung im Beamtenversorgungsgesetz. Der Leistungsumfang des Heilverfahrens wird – unter Berücksichtigung rechtlicher Veränderungen im Beihilferecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung – den Bedürfnissen der Verletzten hinsichtlich der heutigen Möglichkeiten des Gesundheitswesens angepasst.

Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Damit schließe ich die Aussprache.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444251
Wahlperiode 19
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Elterngeld und Hilfe für Familien
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