07.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 15

Beatrix von StorchAfD - Grundrechte in der Corona-Krise

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Frühjahr 2020 wird lange in Erinnerung bleiben. Sechs Wochen lang wurde Deutschland praktisch von einem Notstandsregime geführt, das in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel ist.

(Kersten Steinke [DIE LINKE]: Jetzt geht es los! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Damit kennt sich ja die AfD aus!)

Unser Antrag will das in Zukunft verhindern.

Regiert wurde Deutschland de facto von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten auf dem Verordnungswege ohne echte parlamentarische Kontrolle. Das Grundgesetz kennt einen solchen Notstand nur für den Verteidigungsfall, nicht für den Fall einer Epidemie.

Für den Coronaausnahmezustand mit einer so weitreichenden Außerkraftsetzung der Grundrechte gibt es in der Verfassung keine Grundlage.

(Dr. Silke Launert [CDU/CSU]: Die Grundrechte gelten!)

Das Grundgesetz erlaubt zwar die Einschränkung von Grundrechten zum Schutze anderer Güter, zum Beispiel natürlich zum Schutz der Gesundheit, das aber nur nach strengen Regeln der Verhältnismäßigkeit und in jedem Einzelfall.

(Ulli Nissen [SPD]: War das nicht verhältnismäßig, oder was?)

Unter dem Eindruck der Coronakrise hat die Exekutive in die Grundrechte so drastisch und so pauschal eingegriffen, dass diese Verhältnismäßigkeit massiv verletzt worden ist. Jeder Tag, an dem dieser Zustand andauert, untergräbt das Fundament unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates.

(Beifall bei der AfD)

Die Bundeskanzlerin hat die notwendige Debatte über den Lockdown und die Lockerung, wie wir alle wissen, als „Öffnungsdiskussionsorgie“ denunziert. Das zeigt ihr tief gestörtes Verhältnis zu Rechtsstaat und Grundgesetz.

(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Das sagt gerade die AfD!)

Die AfD-Fraktion hat sich bereits vor Ostern für eine zügige Aufhebung der Beschränkungen ausgesprochen. Die Bundesländer schwenken in den letzten Tagen auf diesen Kurs ein. Dass sie Merkels Seuchenregiment die Gefolgschaft aufgekündigt haben, ist ein Befreiungsschlag.

Es ist richtig, die Hauptverantwortung liegt bei den Ländern; aber der Bundestag kann sich nicht auf die Rolle des Zuschauers zurückziehen. Es ist unsere Aufgabe, der Bundesregierung für ihre Gespräche mit den Ländern einen klaren Auftrag zu erteilen. Wir fordern Mustervorschriften für die Parlamente für verhältnismäßige Entscheidungen statt der bis heute waltenden politischen Willkür der Exekutive. Die Außerkraftsetzung der Grundrechte war ein gefährlicher Präzedenzfall, der sich nie wiederholen darf.

(Beifall bei der AfD)

Die politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Folgen betreffen die gesamte deutsche Nation.

Dass die Kirchen in diesem Jahr zu Ostern leer bleiben mussten, das ist keine Fußnote – das ist ein Symbol für die tiefe Krise unserer christlichen Kultur in Zeiten der völligen moralischen Beliebigkeit.

(Beifall bei der AfD)

Dass nur drei Wochen nach Ostern das Bundesverfassungsgericht die Gottesdienste für die Muslime zum Ramadan erlaubt hat,

(Konstantin Kuhle [FDP]: Bingo!)

beweist: Unsere Ostergottesdienste hätten auch stattfinden können und müssen. Ihr Verbot war reine Willkür. Es ist das Ergebnis der Gleichgültigkeit

(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die Kirchen haben sich selbst dazu verpflichtet!)

und der Respektlosigkeit zu großer Teile der Politik gegenüber unserer eigenen christlichen Kultur.

(Beifall bei der AfD)

Die gegenwärtigen Lockerungsmaßnahmen bedeuten nun aber keinen Schutz für die Grundrechte in der Zukunft; denn die Exekutive behält sich ja vor, bei einer undefinierten zweiten Welle zum Seuchenregiment zurückzukehren.

(Ulli Nissen [SPD]: „Seuchenregiment“! Schämen Sie sich nicht?)

Die Grundrechte sind der Schutzschirm der Bürger gegen den Staat und stehen deswegen nicht im Belieben der Regierung. Was passiert, wenn der Schutzschirm reißt, haben wir in den letzten Wochen gesehen: das Ende der Versammlungsfreiheit, das Ende der Glaubensfreiheit und die hunderttausendfache Zerstörung bürgerlicher Existenzen.

Wir lassen uns die Grundrechte nicht nehmen, nicht in der Coronakrise und auch in keiner anderen Krise, nicht von dieser Regierung und auch von keiner anderen.

Ostern ist ausgefallen. Weihnachten werden wir feiern.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist der Kollege Philipp Amthor, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444255
Wahlperiode 19
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Grundrechte in der Corona-Krise
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta