07.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 28

Corinna RüfferDIE GRÜNEN - Abschließende Beratungen ohne Aussprache

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie jetzt um ein paar Minuten Ihrer Aufmerksamkeit für eine junge Frau, die unsere Unterstützung braucht. Diese junge Frau steht für viele andere Menschen, die in einer ähnlichen Situation sind.

Zur Einordnung: Ich stehe hier heute als Vertreterin des Petitionsausschusses für alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Ausschuss. Wir machen das immer mal wieder, um zu erläutern, was wir in diesem Ausschuss tun. In jeder normalen Sitzungswoche verabschieden wir hier um die Mittagszeit Sammelübersichten. Für die meisten, die hier sitzen, ist nicht erkenntlich, worum es eigentlich geht. Deswegen haben wir uns als Ausschuss überlegt, dass wir hier hin und wieder Petitionen, bei denen wir uns alle einig sind, dass wir Abhilfe schaffen wollen, vorstellen. Um eine solche geht es hier, bei der wir das höchste Votum, die Überweisung zur Berücksichtigung, gewählt haben, um in diesem Einzelfall, aber auch ganz grundsätzlich Abhilfe zu schaffen.

Jetzt habe ich Sie ein bisschen auf die Folter gespannt. Sie wollen bestimmt wissen, worum es geht.

(Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Unbedingt!)

Das will ich Ihnen erklären. Es geht um eine junge Frau, die in einer heilpädagogischen Kinder- und Jugendwohngruppe lebt; eine junge Frau mit einer Behinderung, die mit neuen Situationen gar nicht gut zurechtkommt. Diese junge Frau muss für einige Tage in ein Krankenhaus. Sie kann dort aber nicht alleine hin, sie muss von einer vertrauten Person unterstützt werden. Wenn sie nicht begleitet werden würde, würde das bedeuten, dass sie diese Behandlung wahrscheinlich ablehnen würde. Ihre Mutter kann sie nicht begleiten. Es gibt ein ärztliches Attest, das absichert, dass diese Begleitung unbedingt notwendig ist. So weit, so gut, denken Sie. Aber seit Jahren weigern sich alle Kostenträger – der zuständige Sozialhilfeträger, die Krankenversicherung und auch das Krankenhaus –, die Kosten dafür zu übernehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, noch einmal: Das ist kein Einzelfall, sondern ein dauerhaft brennendes Thema: die Assistenz im Krankenhaus, die nicht finanziert wird. Wir bekommen ständig Briefe von betroffenen Menschen, kommunalen Behindertenbeauftragten, Trägern aus Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sie schreiben, dass auch Krankenhäuser sagen: Wir haben überhaupt nicht die Kapazitäten, um diese Menschen zu begleiten. – Sie machen zur Voraussetzung, dass diese Menschen begleitet werden, damit sie überhaupt stationär aufgenommen werden.

Man sieht hier, dass es wirklich um lebensgefährliche und existenzielle Fragen geht, über die wir hier reden. Wir alle im Petitionsausschuss kommen übereinstimmend zu der Auffassung: Der Bedarf für die Teilhabeleistung Assistenz endet weder an der Krankenhaustür, noch wandelt er sich dort in einen medizinischen oder pflegerischen Bedarf um. Die Weitergewährung von Assistenzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt muss daher gesetzlich verankert werden, damit es zu einer verlässlichen Bewilligungspraxis der Leistungsträger kommt.

Das ist unsere Bitte. Es wäre toll, wenn wir hier zu einer Lösung kommen könnten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rüffer.

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Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444306
Wahlperiode 19
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Abschließende Beratungen ohne Aussprache
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