07.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 19

Michael Grosse-BrömerCDU/CSU - Abgeordnetenentschädigung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dass Veränderungen an der Abgeordnetenvergütung stets mit öffentlichem Interesse einhergehen, ist, glaube ich, jedem bekannt. Das Interesse ist besonders kritisch, wenn es um Erhöhungen der Abgeordnetenvergütung geht. Das ist aber nicht das Thema des heutigen Tages. Wir beraten in der zweiten und dritten Lesung heute die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung mit dem Ziel, dass wir auf eine Anpassung – das heißt eine Erhöhung – verzichten werden.

Wir haben 2014 das Anpassungsverfahren als Ergebnis einer Expertenanhörung bekommen, weil das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag aufgegeben hatte, sich um seine eigene Entschädigung selbst zu kümmern und selbst darüber Beschlüsse zu fassen. Das ging öffentlich häufig mit dem Vorwurf der Selbstbedienung einher, obwohl es eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes war. Daraufhin haben wir, wie ich finde, richtigerweise eine unabhängige Expertenkommission eingerichtet, die uns empfohlen hat, die Entwicklung der Vergütung der Abgeordneten an die Entwicklung der Löhne in Deutschland zu koppeln. Ich halte das immer noch für eine kluge, nachvollziehbare und transparente Entscheidung. Sie hat sich bewährt, und wir sollten an ihr festhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hätten wir sie jetzt allerdings umgesetzt, hätten wir angesichts der guten wirtschaftlichen Lage 2019 zum 1. Juli dieses Jahres eine Erhöhung um 2,6 Prozent bekommen. Diese Erhöhung wäre zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem unser Land mit den schweren Auswirkungen der Coronapandemie kämpft, zu einem Zeitpunkt also, in dem Menschen zu Tausenden in Kurzarbeit sind und Selbstständige teilweise um ihre Existenz bangen. Kurzum: aus unserer Sicht zu einem falschen Zeitpunkt.

Deswegen freue ich mich, dass wir fraktionsübergreifend heute in der zweiten und dritten Lesung eine Entscheidung darüber treffen, dass wir auf diese eigentlich gesetzlich für uns vorgesehene Erhöhung verzichten. Ja, diese Maßnahme finanziert kein Rettungspaket; das muss sie auch nicht. Aber diese Maßnahme sagt auf jeden Fall: Wir stehen zusammen – auch in der Krise, auch als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, und, ich glaube, es ist ein gutes Zeichen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich will abschließend sagen: Dieses Anpassungsverfahren, auf das wir uns verständigt haben und das hoffentlich auch noch viele Jahre bestehen bleibt, ist kein Erhöhungsautomatismus, wie oft fälschlich behauptet wird. Ich habe versucht, das zu erklären: Die Entwicklung unserer Vergütung hängt direkt von der Entwicklung der Löhne in Deutschland ab. Das heißt, wenn die Löhne steigen, steigt die Vergütung; wenn die Löhne sinken, sinkt die Vergütung.

Infolgedessen bleibt es dabei: So wie sich die Löhne entwickeln, entwickeln sich die sogenannten Diäten in Deutschland – in guten wie in schlechten Zeiten. Deswegen, glaube ich, treffen wir heute eine richtige, nachvollziehbare und angemessene Entscheidung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Vielen Dank, Herr Kollege Grosse-Brömer. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Bernd Baumann, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444504
Wahlperiode 19
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Abgeordnetenentschädigung
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