Sonja SteffenSPD - Abgeordnetenentschädigung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Baumann, vielleicht hat es ja einen guten Grund, dass Ihr Kandidat zum 15. Mal – Sie haben es ja mitgezählt – nicht als Bundestagsvizepräsident gewählt worden ist. Wir wollen eben demokratische Bundestagspräsidenten und ‑vizepräsidenten wählen – und nicht die AfD.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist es! So ist es!)
Nun zum Thema. Wir reden heute über ein Gesetz, das den wunderbaren deutschen Namen „Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020“ trägt. Was dahintersteckt, hat der Kollege Grosse-Brömer schon sehr ausführlich erklärt. Im Klartext heißt das: Die Diäten, also die Gehälter für uns Abgeordnete, bleiben in diesem Jahr so, wie sie sind.
Jetzt fragen sich die Leute vielleicht: Ja, und? Was ist daran besonders? Deshalb eine kurze Erläuterung: Der Bundestag hat 2014 eine Systemänderung bei der Festlegung der Abgeordnetendiäten vorgenommen. Bis dahin hat der jeweilige Bundestag die Diäten selbst bestimmt. Das war ein ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Auftrag; das hat der Kollege Grosse-Brömer schon gesagt. Aber es gab verständlicherweise immer relativ viel Aufruhr in der Bevölkerung, weil es ja auch ungewöhnlich ist, dass sich ein Organ, eine Organisation quasi selbst das Gehalt bestimmt.
Deshalb also diese Regelung im Abgeordnetengesetz, dass unser Gehalt zukünftig an den jährlichen Nominallohnindex zu koppeln ist. Im Klartext heißt das also: Steigen die Löhne, dann steigen auch die Diäten, und fallen die Löhne, dann fallen auch die Diäten. Im letzten Jahr hat dieses Verfahren zum Beispiel zu einer Diätensteigerung von 3,1 Prozent geführt.
In diesem Jahr ist es so: Zum 31. März 2020 haben wir vom Statistischen Bundesamt gehört, wie sich der Nominallohnindex in der vorhergehenden Periode entwickelt hat. Danach würden unsere Diäten zum 1. Juli 2020 in der Tat um gut 2,6 Prozent steigen. Aber jetzt ist eben alles anders. Jetzt haben wir die Covid-19-Pandemie, und wir müssen uns überlegen, ob wir das so wollen oder nicht. Der Bundestag hat sich dazu entschieden – und zwar tatsächlich wir alle –, dass wir in diesem Jahr auf diese Steigerung verzichten wollen, und ich finde, das ist ganz richtig so.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Im kommenden Jahr werden wir dann wieder zum normalen Verfahren zurückkehren. So, wie es derzeit mit der Wirtschaft aussieht, ist zu erwarten, dass die Diäten im kommenden Jahr tatsächlich sinken werden, aber das ist auch richtig so, weil es sich so gehört. Es kann nicht sein, dass wir Abgeordnete anders behandelt werden als leider wahrscheinlich ein großer Teil der Bevölkerung. Da ziehen wir mit. Das ist sinnvoll, und das gehört sich so.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist der Kollege Dr. Marco Buschmann.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7444506 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 158 |
Tagesordnungspunkt | Abgeordnetenentschädigung |