Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf enthält gute Ansätze, die wir grundsätzlich für unterstützenswert halten, so zum Beispiel die Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung, insbesondere im Hinblick auf den elektronischen Datenaustausch. So begrüßen wir die Erweiterung der Auskunftsberechtigung kommunaler Träger gegenüber dem Ausländerzentralregister. Auch das Schließen von Lücken im Leistungsrecht der Renten und die Anpassung an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sind sinnvoll, auch wenn man dort noch mehr machen könnte.
Ob die mit den Änderungsanträgen im Ausschuss eingeführten Rahmenbedingungen von den Selbstverwaltungen der gesetzlichen Unfallversicherung tatsächlich genutzt werden, um das Dienstordnungsrecht zu schließen, wird sich zeigen. Wir hätten eine umfassende Schließung bevorzugt, um Insellösungen zu vermeiden. In den letzten Sitzungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde leider deutlich, dass dieser Gesetzentwurf mal wieder mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
Der Eröffnung der Möglichkeit, Sozialleistungen an Dritte auszuzahlen, müssen wir vehement widersprechen. Die bestehende Regelung ist bereits kritisch; der Sicherstellungsauftrag wird deutlich überdehnt. Damit meine ich, dass Sie mit der Änderung des Artikels 2 des SGB IV die Auszahlung von Leistungen nach dem SGB II an Personen in der Bedarfsgemeinschaft derartig verändern wollen, dass die Möglichkeit der Auszahlung von Sozialleistungen an eine dritte Person, die in keinem Verhältnis zu dem Leistungsempfänger stehen muss, grundsätzlich möglich wird. Insbesondere ist dem zu widersprechen, wenn eine Überweisung von beitragsunabhängigen Leistungen auf Konten im Ausland erfolgt. Unter anderem aus diesem Grund ist es die AfD-Fraktion dem deutschen Steuerzahler schuldig, gegen Ihren Gesetzentwurf zu stimmen, um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
(Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der SPD)
Kommen wir nun zu dem Antrag der AfD-Fraktion. Seit Einführung der SEPA-Verordnung zur Erleichterung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist es grundsätzlich möglich, Sozialleistungen nach SGB II und SGB III – also Hartz IV und Arbeitslosengeld I – direkt auf ausländische Konten überweisen zu lassen. Bis dahin war es den Ämtern nur gestattet, Überweisungen auf deutsche Konten zu tätigen.
Forderungen gegenüber Leistungsempfängern, die aufgrund unberechtigter Zahlung oder Überzahlung entstanden sind, lassen sich nur schwer oder gar nicht mehr eintreiben. Laut Bundesagentur für Arbeit schlugen die Rückforderungen aus unberechtigter Zahlung oder aus Überzahlung Ende 2018 mit insgesamt circa 3,07 Milliarden Euro zu Buche. Wir sprechen hier von einer Steigerung von 80 Prozent im Vergleich zum Bemessungszeitraum 2015.
Gleichzeitig weist eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Finanzen auf deutlich zunehmende Probleme bei der Realisierung von Forderungen hin, wenn es um ausländische Bankkonten geht. Nach einer Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist es derzeit aus technischen Gründen nicht möglich, auszuwerten, in welcher Höhe Leistungen nach dem SGB II und dem SGB III auf ausländische Konten ausgezahlt werden.
Um Betrug am deutschen Steuerzahler aufzudecken,
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh Mann, oh Mann!
bedarf es einer Transparenz in der Abwicklung von Sozialleistungen auf ausländische Konten sowie einer Offenlegung des Forderungsmanagements der Bundeagentur für Arbeit.
(Beifall bei der AfD)
Daher bitten wir im Sinne der Bürger unseres Landes um Ihre Unterstützung für unseren Antrag.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz viele Themen hätte man ansprechen können bei dieser Debatte! Mein Gott! Immer die gleiche Leier!)
Völlig unverständlich, Herr Minister Heil, ist, dass hier drei Vorlagen angehängt wurden, die in die Ausschüsse überwiesen werden sollen, ohne dass wir hier im Plenum die Möglichkeit haben, dazu in ausreichendem Umfang Stellung zu nehmen.
Trotzdem vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Uwe Schummer [CDU/CSU]: Hätten Sie ja machen können!)
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Torbjörn Kartes.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7444540 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 158 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB IV |