07.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 22

Max StraubingerCDU/CSU - Änderung des SGB IV

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ja jetzt am Ende einer langen Debatte über Änderungen im Sozialrecht. Wenn wir uns fragen, was in unserem Lande wichtig ist, so ist die Antwort: Es ist unsere breite Sozialgesetzgebung. Besonders in der Krise sind die Menschen darauf angewiesen. Sie verlassen sich zu Recht auf den Sozialstaat.

Es zeigt sich immer mehr, dass die Maßnahmen, die die Bundesregierung angesichts der Krise beschlossen und umgesetzt hat – wir als Parlamentarier verabschieden zusätzlich neue Gesetze –, richtig waren. Auch wenn manche Kollegen, wie die Kollegin Hiller-Ohm, aber vorher auch die Kollegin von den Grünen und der Kollege der FDP, moniert haben, dass wir so viele Gesetze in so wenig Zeit beraten haben, so möchte ich doch sagen: Das Entscheidende für die Bürgerinnen und Bürger ist, dass wir die Gesetze beschließen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Interessantes Demokratieverständnis, Herr Straubinger!)

Ich möchte schon herausstellen, dass wir unzählige Stunden beraten haben, eben nicht hier im Plenum, sondern in den Ausschüssen und in Zusammenkünften, und dass wir diese Gesetze somit gut vorbereitet haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Deshalb sollte man den Erfolg dieser Gesetze nicht kleinreden.

Wir reformieren insbesondere das Berufskrankheitenrecht: Vor allen Dingen der Wegfall des Unterlassungszwangs, die Stärkung der Individualprävention, die Verankerung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats, die Beweislasterleichterung und die Tatsache, dass zusätzlich die rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten ermöglicht wird, das sind letztendlich Meilensteine im Berufskrankheitenrecht. Das sollte man nicht kleinreden.

Vor allen Dingen sollte man herausstellen, dass dies natürlich auch eine großartige Leistung der Arbeitgeber ist. Sie tragen die Arbeitgeberhaftung. Dies wird im Rahmen des Berufskrankheitenrechts sauber und vernünftig für die betroffenen Menschen abgewickelt. Im Gegenteil: Das ist eine große Errungenschaft unseres Sozialstaates und mit eines der ersten Gesetze, die in unserem Sozialstaat geschaffen worden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist meines Erachtens sehr wichtig und entscheidend.

Wir schaffen Anschlussperspektiven für die Jugendlichen, die die Schule verlassen, und sorgen dafür, dass sie schnell eine Berufsausbildung beginnen können. Darüber hinaus haben wir für die Berufsgenossenschaften, und zwar wohlgemerkt für alle, die Dienstherrenfähigkeit als Ablösung des Dienstordnungsrechts eingeführt. Das war uns ein wichtiges Anliegen. Auch wenn die Anrechnung in einzelnen Fällen auf 20 Prozent der Bediensteten begrenzt ist, so bin ich überzeugt, dass dies der Aufgabenstellung gerecht wird.

Frau Hiller-Ohm hat ja bereits herausgestellt, dass wir die Pensionskassen in den besonderen Schutz des Pensions-Sicherungs-Vereins aufnehmen. Das ist ein wichtiger Punkt. Hier gab es sicherlich auch unterschiedliche Sichtweisen. Es gab die Forderung, auch die Firmendirektversicherungen direkt unter diesen Schutz zu stellen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, gute Idee! Das wäre gut!)

Sie sind aber im Rahmen von Protektor sowieso geschützt.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Protektor ist deutlich schlechter als der Pensions-Sicherungs-Verein!)

– Ich weiß, Herr Birkwald, Sie setzen auf nichtprivatwirtschaftliche Lösungen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein! Protektor ist deutlich schlechter als der Pensions-Sicherungs-Verein!)

Das ist Ihnen als Partei suspekt. Das ist mir völlig klar.

Auf alle Fälle haben wir hier Lösungen erarbeitet. Für Jugendliche in der Unfallkasse ist bei der Ermittlung eines fiktiven Jahresarbeitsverdienstes eine pauschale Neufestsetzung nach Altersstufen vorgesehen. Das zeigt sehr deutlich: Die Arbeit, die wir geleistet haben, ist sehr umfangreich – im Dienste und zum Wohle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Eines ist mir noch wichtig. Herr Kollege Kartes hat ja bereits herausgestellt, dass wir die Nichtanrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Bürgermeister um zwei Jahre verlängern. Ich persönlich hätte es am liebsten entfristet. Es soll nämlich keinen Hemmschuh geben, dass sich Menschen in ehrenamtlichen Positionen für unsere Demokratie engagieren. Meines Erachtens darf es nicht sein, dass sie, wenn sie eine Aufwandsentschädigung bekommen, Angst haben müssen, dass ihre Rente bei einem vorgezogenen Rentenbezug beschnitten wird. Es geht hier um Demokratie und vor allen Dingen um den ehrenamtlichen Einsatz von Menschen für unser demokratisches Staatswesen.

Ein Letztes noch.

Ein Allerletztes, bitte.

Ganz kurz zum Antrag der AfD. Herr Kollege Witt, Sie haben es so dargestellt, als würden die Ausfälle von 3 Milliarden Euro auf ausländischen Konten geschehen.

(Heike Baehrens [SPD]: Er ist noch nicht einmal mehr da!)

Das ist in keinster Weise der Fall, sondern es sind alle Ausfälle betroffen, ob inländische oder ausländische. Ich bin überzeugt: Der größte Anteil an Ausfällen, die nicht mehr zurückgefordert werden können, wird inländische Konten betreffen, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unseren Gesetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Personen

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444724
Wahlperiode 19
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB IV
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