07.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 23

Erwin RüddelCDU/CSU - Schutz vor Konversionsbehandlungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wünschte mir – und das ist schon einige Male angesprochen worden –, dass es in diesem Jahr 2020 ein solches Gesetz nicht hätte geben müssen. Ich danke an der Stelle ganz besonders unserem Gesundheitsminister Jens Spahn dafür, dass er diese Gesetzesinitiative so stringent verfolgt hat und wir heute diesen Gesetzentwurf verabschieden können.

Ich wünsche mir vielmehr, dass die besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen Unterstützung erhält, um sich zu entfalten und dabei ihren eigenen Weg zu finden. Es ist aber leider immer wieder der Fall, dass homosexuelle Jugendliche umgepolt oder geheilt werden sollen von Organisationen oder Personen, die eine nicht heterosexuelle Orientierung ablehnen – und das mit zutiefst fragwürdigen Methoden.

Homosexualität ist keine Krankheit, und dementsprechend kann es auch dafür keine Therapie geben. Während kein wie auch immer gearteter Nutzen solcher Maßnahmen festgestellt werden konnte, gibt es hingegen den Nachweis, dass Konversionstherapien schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen können. Solche sogenannten Behandlungen oder Maßnahmen greifen ein in die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung sowie die körperliche Unversehrtheit.

Deshalb werden wir mit diesem Gesetz sogenannte Konversionstherapien an Minderjährigen verbieten und strafrechtlich sanktionieren und auch den Schutz für Volljährige ausweiten. Zudem wird das Werben für solche sogenannten Behandlungen verboten und im Gegenzug das Beratungsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgeweitet, um die erforderliche Aufklärungsarbeit nachhaltig zu unterstützen.

Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz die Betroffenen vor möglicherweise schwerem körperlichem und seelischem Leid ebenso zu bewahren wie vor Stigmatisierung, Pathologisierung und Diskriminierung, die durch diese sogenannten Behandlungen gefördert werden. Ich freue mich, dass wir für diesen Gesetzentwurf, der für mehr Selbstbestimmung und für die Interessen der Betroffenen sehr wichtig ist, eine breite Mehrheit finden werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat nun Dr. Karl-Heinz Brunner das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444734
Wahlperiode 19
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Schutz vor Konversionsbehandlungen
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