Stephan PilsingerCDU/CSU - Pandemieschutz und -hilfe
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag in einem bisher beispiellosen Eilverfahren das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. Damit konnten wir rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen und unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen.
Was ich allerdings in den letzten Wochen, insbesondere am letzten Wochenende, bei den Demonstrationen vor dem Reichstag und heute auch hier im Bundestag von der AfD wahrgenommen habe, hat mich zutiefst schockiert. Da wird behauptet, die ergriffenen Schutzmaßnahmen würden gegen unsere Verfassung verstoßen und die Coronapandemie diene nur dazu, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ihrer Grundrechte zu berauben.
Dabei ist unser Grundgesetz durchdrungen vom Geist des Christentums und von dem Denken der Aufklärung. In seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz vom Februar 2006 sagt das Bundesverfassungsgericht deutlich und unmissverständlich – ich zitiere –:
Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz …
(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Das Luftsicherheitsgesetz ist doch damals als verfassungswidrig qualifiziert worden!)
Ich finde, das macht sehr deutlich, dass nicht diejenigen, die Leib und Leben schützen wollen, gegen unsere Verfassung verstoßen, sondern diejenigen, die das Leben anderer leichtfertig gefährden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Das Leben von chronisch kranken und älteren Menschen darf in Deutschland auch in Zukunft nicht nach seiner Nützlichkeit oder seiner möglichen Dauer bewertet werden. Es ist von seinem Beginn an bis zu seinem Ende, egal ob es noch Jahre oder Tage dauert, grundsätzlich schützenswert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Heute, meine Damen und Herren, entscheiden wir über das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur wichtige Regelungen zur weiteren Bekämpfung der Pandemie treffen, sondern auch pflegende Angehörige gezielt unterstützen, indem wir den Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld erleichtern und die Regelungen zur kurzfristigen, coronabedingten Arbeitsverhinderung ausweiten.
Wir wollen aber auch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, also die Gesundheitsämter vor Ort, finanziell stärken und die Digitalisierung in diesem Bereich voranbringen. Dafür soll das im Infektionsschutzgesetz vorgesehene elektronische Melde- und Informationssystem künftig auch die bestehende Telematikinfrastruktur nutzen. So können wir Meldewege nicht nur digitaler, sondern vor allem auch schneller machen.
Durch dieses Gesetz verbessern wir den Gesundheitsschutz in Deutschland deutlich. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Damit schließe ich die Aussprache.
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Electoral Period | 19 |
Session | 160 |
Agenda Item | Pandemieschutz und -hilfe |