Katharina WillkommFDP - Hilfsmaßnahmen im Kulturbereich
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz wird weit über die Krise hinaus das Vertrauen darauf beeinträchtigen, dass im Fall der Nichtleistung erbrachte Vorauszahlungen zurückgezahlt werden. Die Bereitschaft, nach der Coronakrise auf Vorkasse zu kaufen, wird sinken,
(Christian Dürr [FDP]: Ja!)
sodass diejenigen Unternehmen, die die Krise überleben, am Ende zusätzlich geschwächt werden –
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
so die CDU in ihrer klügsten Form, der Vorsitzende des Rechtsausschusses Professor Hirte.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)
Weder der rechtspolitische Sprecher Herr Luczak noch der Verbraucherschutzbeauftragte Herr Steineke haben widersprochen.
Wenn das allen klar ist: Wer führt eigentlich in dieser Koalition? Die Union offensichtlich nicht. Wenn es aber die SPD ist, frage ich mich: Wie kann das sein?
(Christian Dürr [FDP]: Das frage ich mich auch!)
Die Partei, die angeblich für die Menschen mit dem kleinen Portemonnaie kämpft, die vielzitierte Krankenschwester, den oft erwähnten Dachdecker,
(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Die haben das Geld schon ausgegeben!)
diese SPD, die in Gestalt der Verbraucherschutzministerin kommt und die Frage, wie den Kinos und Clubs, den Theatern und Sportvereinen in ihrer Not zu helfen ist, so beantwortet: „Wir schneiden genau diesem ,kleinen Mannʼ die Verbraucherechte ab.“ –
(Christian Dürr [FDP]: So ist es! – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Oh Gott! Die FPD als Kämpferin für den kleinen Mann!)
wie, meine Damen und Herren, passt das zusammen?
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Amira Mohamed Ali [DIE LINKE] und Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der Gesetzentwurf sollte schon letzte Woche ins Plenum. Die Coronakrise ist jetzt eine Woche älter; der Entwurf kein bisschen klüger. Zwangscharakter, Härtefälle, Rückwirkung – alles ist noch genauso drin, alles noch genauso schlimm.
(Christian Dürr [FDP]: Ja!)
Noch hat der Verbraucher einen Erstattungsanspruch in Geld, wenn der Veranstalter seine Leistung nicht erbringen kann. Das nehmen Sie dem Verbraucher heute weg. Mit dem ungesicherten Gutschein machen Sie den Verbraucher ungewollt zum Kreditgeber, und das auch noch zu besonders miesen Konditionen, wie die Unzumutbarkeitsregel zeigt.
Meine Damen und Herren, es ist nicht hinnehmbar, dass der Verbraucher, also der Gläubiger, gegenüber dem Unternehmer, also dem Schuldner, sämtliche persönlichen Vermögensverhältnisse offenlegen muss, um die Unzumutbarkeit nachzuweisen.
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Martin Rabanus [SPD]: Muss er überhaupt nicht! – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Muss er nicht! Falsch!)
Aus Sicht der Freien Demokraten ist Ihr Gesetzentwurf für einen Zwangsgutschein falsch. Es geht nur freiwillig,
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
und das haben wir in unserem Antrag sowohl für den Veranstaltungsbereich als auch für den Reisebereich ausbuchstabiert: Die Erstattung in Geld muss möglich bleiben, der Gutschein soll nicht personengebunden sein, und die Einlösung darf nichts extra kosten. Das Gesetz muss sicherstellen: Bei Nichteinlösung bis Ende 2021 erstattet der Veranstalter unaufgefordert und unverzüglich den Ticketpreis. Das Insolvenzrisiko der Unternehmer wird nicht ganz auf den Verbraucher abgewälzt. Schließlich sind die Gutscheine abzusichern, indem betroffene Unternehmen Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Christian Dürr [FDP]: Das wäre es mal! Sehr gut!)
Vielen Dank, liebe Frau Kollegin Willkomm. – Für die Fraktion Die Linke hat als Nächste das Wort die Kollegin Amira Mohamed Ali.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7446064 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 160 |
Tagesordnungspunkt | Hilfsmaßnahmen im Kulturbereich |