Volker UllrichCDU/CSU - Hilfsmaßnahmen im Kulturbereich
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das kulturelle Leben und der Veranstaltungsbereich in Deutschland stehen seit zwei Monaten still. Gerade im Bereich Kunst und Kultur leben viele Künstler, die engagiert arbeiten, oftmals von der Hand in den Mund, und jetzt fehlen ihnen die Einnahmen.
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Manchen Verbrauchern auch!)
Jetzt stellt sich die Frage: Wie geht der Rechtsstaat mit dieser schwierigen Gemengelage um? Nach dem Leistungsstörungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches hat jemand, der ein Konzert nicht besuchen kann, weil es ausfällt, natürlich einen Anspruch auf die Geldersatzleistung – gar keine Frage. Aber wir müssen uns fragen, ob in dieser Gesamtsituation das klassische Leistungsstörungsrecht tatsächlich interessengerecht ist. Es gibt in § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches den Gedanken des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Er formuliert eigentlich: Was würden beide Parteien regeln, wenn sie wüssten, dass ein großes Ereignis eintritt, welches die ursprüngliche Planung zunichtemacht? Der Umstand, dass wir gesamtgesellschaftlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes einen Lockdown haben, ist eine Art gesamtgesellschaftlicher Wegfall der Geschäftsgrundlage.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deswegen müssen wir dieses Thema anders diskutieren.
Wir verlangen hier nichts Unzumutbares. Wir verlangen nur, dass aus Gründen der Interessenrettung der Kulturschaffenden und der Kunst vornehmlich Gutscheine ausgereicht werden.
(Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Es sind nicht die Kulturschaffenden, die profitieren!)
Damit bleibt das Leistungserleben für eine vorübergehende Periode bestehen. Aber wir sagen auch: Ein solcher Eingriff in das Leistungsstörungsrecht muss gut begründet werden, und wir brauchen eine Härtefallregelung. Diese Härtefallregelung findet sich im Gesetz. Ich glaube, dass wir mit dieser Härtefallregelung auch gut zurechtkommen. Ich meine, mit dem Verweis auf persönliche Gründe ist nicht gemeint – ich will das ausdrücklich betonen –, dass der Gläubiger nachweisen muss, dass er das Geld jetzt dringend braucht, sondern dass es für ihn wichtig ist, das Geld jetzt zu bekommen. Deswegen, glaube ich, reicht die Härtefallregelung aus, um damit dem Interessenausgleich gerecht zu werden. Ich weiß, dass es ein Eingriff in das Vertragsrecht ist. Aber er dient dazu, in einer Kulturnation die Belange von vielen Tausend, von vielen Zehntausend Künstlern und Kulturschaffenden zu bewahren. Ich glaube, das ist ein tragfähiger Interessenausgleich.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Darüber hinaus müssen wir Sorge dafür tragen, dass wir unabhängig von der Gutscheinlösung über eine Art Fonds oder über Hilfszahlungen deutlich machen, dass Kulturschaffende, die im Augenblick keine Aufträge haben, nicht sofort in Hartz IV fallen,
(Simone Barrientos [DIE LINKE]: Ja, wann denn? Wir reden seit Wochen, und es passiert nichts!)
sondern dass sie wegen ihrer Möglichkeiten und ihrer Darstellung für die Gesellschaft insgesamt Hilfe erfahren. Dafür werden wir uns gemeinsam mit Monika Grütters im Kanzleramt einsetzen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7446069 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 160 |
Tagesordnungspunkt | Hilfsmaßnahmen im Kulturbereich |