14.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 160 / Tagesordnungspunkt 22

Fabian JacobiAfD - StGB - Verunglimpfung der EU

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hätte alles so einfach sein können. Wir hätten gemeinsam aus diesem Desaster von einem Gesetzentwurf etwas Sinnvolles machen können. Die AfD-Fraktion hat im Rechtsausschuss einen Vorschlag vorgelegt, dem hätten Sie nur zustimmen müssen. Schade.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

In der Form, in der dieser Gesetzentwurf den Rechtsausschuss verlassen hat, vermengt er zwei Dinge, die jeweils eine eigene Bewertung verdienen.

Das Erste lehnen wir rundheraus ab. Es ist eine Strafvorschrift, die sich gegen Kritik an der EU richtet. In einem freiheitlichen Rechtsstaat kann das Parlament aber nicht einfach mal irgendetwas mit Strafe bedrohen, das der Mehrheit gerade missfällt. Strafrecht im Rechtstaat ist Rechtsgüterschutz. Ein überragend wichtiges Rechtsgut, das diesen Eingriff in die Kunstfreiheit und die Meinungsfreiheit rechtfertigen könnte, gibt es aber nicht.

Die Begründung des Bundesrates spricht allen Ernstes von der Autorität der Hoheitsmacht der EU, die es zu schützen gelte. Das ist nah an einem archaischen Begriff von Majestätsbeleidigung und einer freiheitlichen Rechtsordnung unwürdig.

(Beifall bei der AfD)

Der Entwurf imitiert den existierenden § 90a StGB. Der schützt die Symbole unserer Republik und in ihren Symbolen die Republik selbst und ihre Verfassung. Damit ist auch klar, was dieser Gesetzentwurf bezweckt. Man will unter Strafandrohung die EU im allgemeinen Bewusstsein des Volkes auf eine Stufe mit unserer Republik stellen und demnächst an deren Stelle. Die Republik ist der Rahmen, in dem Demokratie und Rechtsstaat verwirklicht werden. Mit der Republik verschwinden auch diese. Deshalb wollen wir an der deutschen Republik festhalten und widersetzen uns ihrer Abschaffung zugunsten einer EU.

(Beifall bei der AfD)

Die Historiker kennen das Schlagwort von der Republik ohne Republikaner. Es meint die Zeit vor hundert Jahren, als es in Deutschland zwar eine republikanische Verfassung gab, aber wesentliche Parteien und Gesellschaftsschichten die Republik ablehnten. Unter völlig veränderten Umständen nähern wir uns offenbar heute erneut einer Zeit, in der man fragen muss, wer denn die deutsche Republik gegen ihre Abschaffung zu verteidigen bereit ist.

(Zuruf des Abg. René Röspel [SPD])

In diesem Parlament ist das offensichtlich nur die AfD.

(Beifall bei der AfD)

Kommen wir zum zweiten Inhalt dieser Vorlage. Dieser zweite Aspekt ist veranlasst durch Ereignisse, die sich vor einiger Zeit hier in Berlin abgespielt haben. Auf Berliner Straßen fanden nämlich Demonstrationen statt, die durch Fahnenverbrennungen und einschlägige Parolen ein offen antisemitisches Gepräge hatten. Die linke Stadtregierung von Berlin sah sich nicht in der Lage, das zu unterbinden.

(Zuruf von der AfD: Pfui!)

Auch wenn die Begründung der Regierungsfraktionen diesen Zweck nur noch verschämt andeutet – warum eigentlich? –, geht es in dem zweiten Teil darum, solche Aufzüge in Zukunft zu verhindern. Lassen Sie mich eines in aller Deutlichkeit sagen: Dieses Ziel teilen wir.

(Beifall bei der AfD)

Leider mangelt es den Regierungsfraktionen aber an der Kompetenz, das dann auch vernünftig umzusetzen. Sie wollen eine Vorschrift im dritten Abschnitt des Strafgesetzbuches ändern, der von Straftaten gegen auswärtige Staaten handelt. Das Ansehen fremder Staaten ist aber kein ausreichend gewichtiges Rechtsgut, um Eingriffe in die Meinungsfreiheit zu tragen. Dazu bedarf es höherwertiger Schutzgüter. Dafür kommt dann eigentlich nur das Schutzgut des öffentlichen Friedens infrage. Damit sind wir im siebten Abschnitt des Strafgesetzbuches. Dort gehört die Gesetzesänderung hin.

Dementsprechend sieht unser Änderungsantrag vor, dass der unsägliche erste Teil zur EU gestrichen wird und der zweite Teil an der richtigen Stelle im Gesetz eingefügt wird. Im Ausschuss haben Sie unseren Änderungsantrag abgelehnt. Wir geben so schnell aber nicht auf, und deshalb haben wir ihn hier noch einmal ins Plenum mitgebracht.

Sie haben also jetzt gleich eine neue Chance. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, und dann haben wir heute doch noch gemeinsam etwas Sinnvolles getan.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Fabian Jacobi. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Ingmar Jung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7446319
Wahlperiode 19
Sitzung 160
Tagesordnungspunkt StGB - Verunglimpfung der EU
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