Niema MovassatDIE LINKE - StGB - Verunglimpfung der EU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Je weiter diese Legislatur voranschreitet, umso mehr beschleicht mich das Gefühl, dass die Koalition in ihrer Strafrechtspolitik einen Rollback hinlegen will. Sie wollen das Strafrecht bei immer mehr Verhaltensweisen eingreifen lassen.
Schon der Begründer der modernen deutschen Strafrechtstheorie, Anselm von Feuerbach, forderte, dass nicht jedes anstößige Verhalten Gegenstand strafrechtlicher Verbote sein dürfe. Das nennt man Ultima-Ratio-Prinzip.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Strafrecht soll nur das letzte Mittel sein, um unerwünschtes Verhalten zu verhindern. Anselm von Feuerbachs Forderungen sind aus dem 19. Jahrhundert, und er war damit weiter, als es die Koalition im 21. Jahrhundert ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Jetzt soll die sogenannte Verunglimpfung der EU und ihrer Symbole und das Zerstören ausländischer Flaggen ein Straftatbestand werden. Sie verleihen damit Staaten und im Fall der EU einem Staatenverband de facto ein Ehrgefühl. Ein Ehrgefühl sprechen wir aber üblicherweise nur Menschen zu. Mit der Änderung im Strafgesetzbuch mystifizieren und verabsolutieren Sie den Staat. Das ähnelt einem monarchistischen Staatsverständnis, und das können wir als Linke nur ablehnen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir als Linke sind der Ansicht, dass nicht jede Geschmacklosigkeit und nicht jedes anstößige Verhalten in das Strafrecht gehört – auch nicht die Verunglimpfung von Flaggen und Symbolen. Wir selbst erdulden in diesem Parlament Woche für Woche Geschmacklosigkeiten und Menschenverachtung von Rechtsextremen, und wir ertragen sie, weil sie größtenteils wohl unter die Meinungsfreiheit fallen.
Wenn man eklige Bilder brennender israelischer Fahnen bei Demonstrationen verhindern will, dann kann man das bereits heute über versammlungsrechtliche Auflagen auch tun.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf auch deshalb ab, weil er unvereinbar mit der Meinungsfreiheit ist;
(Fabian Jacobi [AfD]: Hört! Hört!)
denn der Begriff des Verunglimpfens in dem Tatbestand ist zu unbestimmt. Ist es bereits ein Verunglimpfen, wenn etwa jemand die Sterne der EU-Fahne durch sinkende Rettungsboote im Mittelmeer ersetzt, um auf das Sterben im Mittelmeer und die Ignoranz der EU aufmerksam zu machen? Zumindest verunsichern Sie Menschen mit dem Gesetz, und Sie halten sie möglicherweise davon ab, ihre Meinung kundzutun. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit ist mit uns als Linken nicht zu machen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn man schon meint, dass die EU ein Ehrgefühl hat: Dieses Ehrgefühl wird nicht durch eine zerstörte Fahne verletzt. Verletzt wird es vielmehr durch die elendigen Bedingungen, unter denen Zehntausende Menschen im EU-Flüchtlingslager in Moria auf Lesbos leben müssen.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, die meisten demokratischen Staaten verzichten darauf, die Verunglimpfung ausländischer Staaten unter Strafe zu stellen. So haben 20 von 27 EU-Staaten keine solche Regelung. Der Schutz staatlicher oder europäischer Symbole hat im Strafrecht nichts zu suchen. Es handelt sich nicht um ein strafrechtliches Problem, sondern um ein politisches Problem, und wir müssen es auch politisch lösen.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank, Niema Movassat. – Nächste Rednerin: für Bündnis 90/Die Grünen Canan Bayram.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7446323 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 160 |
Tagesordnungspunkt | StGB - Verunglimpfung der EU |