15.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 161 / Tagesordnungspunkt 29

Kay GottschalkAfD - Corona-Steuerhilfegesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Zuschauer! Heute sprechen wir also in erster Beratung über das Corona-Steuerhilfegesetz. Wir als AfD haben aus gutem Grund hier einen eigenen Antrag dazu eingebracht. Die Bundesregierung möchte also – Sie haben es eben kurz angesprochen – den Umsatzsteuersatz für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – die Zwischenfrage ging ja in die Richtung – nach dem 30. Juni für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent absenken. Meine Damen und Herren, das ist ein eigentlich richtiger, aber viel zu zaghafter und zögerlicher Schritt. Wir als AfD hingegen wollen den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent senken. Ja, Sie haben richtig gehört: dauerhaft.

(Beifall bei der AfD)

Liebe Linken, das klingt hier ja immer an: Wir brauchen keine Steuererhöhung wegen der Coronakrise. Fangen Sie endlich wie die gute schwäbische Hausfrau an, zu sparen! Europa bietet da ein großes Spielfeld.

Darüber hinaus wollen wir die Maßnahme – anders als viele andere hier im Parlament – nach Ablauf von fünf Jahren evaluieren und dadurch die Wirkung auf die Bürokratiekosten in den Unternehmen sowie die Kosten der Verwaltung, insbesondere durch weniger Umsatzsteuerprüfungen, feststellen.

Verehrte Gastwirte da draußen, um Sie geht es. Wir von der AfD sind uns natürlich im Klaren darüber, dass eine solche Maßnahme nur greifen wird, wenn Sie endlich wieder vernünftige Umsätze erzielen. Und darum hoffe ich inständig, sehr geehrte Damen und Herren von der Regierung, dass Sie den Coronawahnsinn beenden und die Gaststätten in Deutschland endlich wieder vollständig öffnen können.

(Beifall bei der AfD)

Ich selbst bin nicht nur in meiner Funktion als Abgeordneter – das kennen Sie auch –, sondern auch privat gerne in Gaststätten. Für mich ist das ein Ort von Geselligkeit und natürlich auch guten Essens. Gaststätten oder Kneipen sind, ähnlich wie die Schausteller, ein integraler Bestandteil unserer deutschen Gesellschaft und Kultur. Schauen Sie nach Köln, schauen Sie nach Düsseldorf, hier nach Berlin oder in kleine Städte: Die kleine Kneipe, das Lokal um die Ecke gehört zur Identität eines Ortes oder einer Stadt dazu.

(Beifall bei der AfD)

Darum bin ich schockiert, wenn ich höre, dass laut DEHOGA ein Drittel der Betriebe im Gastgewerbe – das sind rund 70 000 Betriebe – kurz vor der Insolvenz stehen. Wir sprechen hier über mehr als 1 Million Arbeitsplätze und die Schicksale, die dort dranhängen. Es ist unsere verdammte Pflicht, die zumeist inhaber- und familiengeführten Betriebe zu unterstützen, vor allem dann, wenn sie durch Maßnahmen einer verfehlten Coronapolitik in eine solche Lage geraten sind, meine Damen und Herren. Sie haben mit Coronakanonen auf Spatzen geschossen und dabei fast die deutsche Wirtschaft versenkt. Das ist Ihre Schuld, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Wir begrüßen daher schon lange und ausdrücklich die geforderte Absenkung auf 7 Prozent. Und wussten Sie eigentlich, Herr Scholz, dass mehrheitlich in den 27 EU-Staaten ein abgesenkter Steuersatz auf Lebensmittel gilt? Das wäre mal eine soziale Leistung, wenn Sie dafür tatsächlich sorgten.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Auf Lebensmittel sind es bei uns auch 7 Prozent!)

Ich fand die Erkenntnis daraus auch sehr spannend. Denn unsere Regierung scheint mal wieder einen Sonderweg zu gehen; das kennen wir ja auch schon von der Flüchtlingsfrage und anderen Dingen.

Aber, meine Damen und Herren, ich will untermauern, dass wir diese neuen 7 Prozent dauerhaft brauchen. Hier gibt es ein schönes Beispiel, das die Absurdität des deutschen Steuerrechts zeigt. Ich möchte den Kabarettisten Django Asül paraphrasieren, der den Begriff des Offshoreschnitzels geprägt hat. Meine Damen und Herren, spitzen Sie die Ohren! Die Absurdität im deutschen Steuerrecht:

Aktuell wird der Verzehr eines Schnitzels in der Gaststätte mit 19 Prozent versteuert. Bestelle ich das Schnitzel zum Mitnehmen und esse es außerhalb der Gaststätte, mit 7 Prozent. Bestelle ich das Schnitzel im Restaurant und esse im Außenbereich, dann werden wieder 19 Prozent fällig. Ja, und bestelle ich nun ein Schnitzel, das mein Hund essen soll, dann bin ich mit 7 Prozent dabei. Gönne ich es ihm nun aber nicht, weil ich sage: „Das sieht verdammt lecker aus“, wären eigentlich wieder 19 Prozent fällig. Ich wäre also ein Steuerhinterzieher – und mein Hund wahrscheinlich der Beihilfe schuldig.

Meine Damen und Herren, das sogenannte Offshoreschnitzel ist geboren. Ein Wahnsinn! Finden Sie nicht auch?

Deshalb sagen wir als AfD: Schluss mit dem Unsinn, und zwar dauerhaft! Wir stimmen der Überweisung zu, werden konstruktiv diskutieren, und die FDP als Serviceopposition ist herzlich eingeladen, bei diesem Gesetz endlich mitzuziehen und es nicht danach zu beurteilen, von welcher Fraktion es kommt, sondern danach, wie viel Logik es hat und wie es den Menschen dort draußen hilft.

Wir freuen uns auf Ihre Zustimmung.

Danke.

(Beifall bei der AfD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Antje Tillmann, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7446414
Wahlperiode 19
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Corona-Steuerhilfegesetz
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