15.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 161 / Tagesordnungspunkt 33

Sonja SteffenSPD - Versorgungsausgleich

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Menschen heiraten, dann denken sie in der Regel hoffentlich an Liebe, an Glück, an Gemeinsamkeit, vielleicht manchmal auch an materielle Vorteile – hoffentlich nicht zu oft –, aber sehr selten an die juristischen Folgen, die sie mit so einer Ehe eingehen. Wenn es dann dazu kommt, dass die Ehe geschieden wird, dann beginnt für viele das böse Erwachen. Und in der Tat ist es so, dass gerade der Versorgungsausgleich vielen Eheleuten fast nahezu unbekannt ist. Dabei ist es ein außerordentliches wichtiges Instrument, das einen sozialen Ausgleich im Alter herstellt, übrigens ein Instrument aus dem Jahre 1976, das unter Kanzler Helmut Schmidt in der sozialliberalen Koalition entstanden ist. – Da kann man auch mal klatschen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt geht es um den Antrag der Grünen zu § 17 des Versorgungsausgleichsgesetzes. Ich muss jetzt mal die Ehre der Grünen retten, obwohl sie das nicht nötig haben; aber ich tue es trotzdem. Der Antrag besteht schon mindestens seit dem Jahr 2014; schon damals habe ich zu diesem Antrag geredet. Also, es ist beileibe nicht so, dass das den Grünen jetzt gerade einfällt, elf Tage vor der zu erwartenden Verfassungsgerichtsentscheidung. Zumindest alle Juristinnen und Juristen hier wissen: Diese Vorschrift ist tatsächlich sehr umstritten. Ich bin sehr gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden in den Beratungen dann auf das Ergebnis zurückgreifen können; das ist ja auch gar nicht so verkehrt.

Zum Thema Verschiebung. Ich habe am Anfang gedacht, dass das charmant ist. Sie haben ja recht mit Ihren Bedenken; Stichwort „Kindererziehungszeiten“. Ständig kommt etwas Neues. Auch die Grundrente wird Neues bringen. Dann muss das alles aufgerollt werden. Aber stellen wir uns vor: Wir verschieben das Thema Versorgungsausgleich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Normalerweise soll bei einer Ehescheidung eine endgültige Klärung für die Parteien herbeigeführt werden; das ist wichtig. Insofern halte ich eine Verschiebung in die Zukunft für problematisch. Abgesehen davon habe ich nicht verstanden, weshalb Sie das beim Sozialgericht anhängig machen wollen; dahin gehört es wirklich nicht. Man sollte familiengerichtliche Verfahren nicht zerfleddern.

Zum Thema Richterfortbildung. Wir stehen dem positiv gegenüber. Gerade im Versorgungsausgleich – Sie haben das schon gesagt – haben wir es mit einer sehr komplizierten Materie zu tun. Es ist vielleicht ganz gut, wenn wir den Ländern da eine gewisse Einheitlichkeit vorschreiben.

Ich will aber zum Schluss noch eines sagen: Wir könnten das gesamte Problem Versorgungsausgleich wirklich lösen, indem wir gleich bei der Eheschließung zwei Konten bilden, und zwar für sämtliche Anwartschaften. Die Ehepartner bekommen die Hälfte der Anwartschaften des jeweils anderen. Dann brauchen wir gar keinen Versorgungsausgleich mehr, wenn die Ehe scheitern sollte. Im Übrigen hätten wir auch die Probleme bei der Witwenrente gelöst. Vielleicht ist das ja ein Thema für die nächste sozialdemokratische Reform des Versorgungsausgleichs.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7446461
Wahlperiode 19
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Versorgungsausgleich
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