Katrin Helling-PlahrFDP - Versorgungsausgleich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! Sie legen uns heute drei Anträge vor, die das Familienrecht betreffen. Die Anträge sind ein wahres Sammelsurium an Einzelforderungen. Alle mehr oder minder sinnvoll, dafür aber sehr juristisch-technisch. Mit einem Antrag begehren Sie die Abschaffung des § 17 Versorgungsausgleichsgesetz, der besondere Fälle der Teilung von Betriebsrenten regelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum reden wir heute über dieses Thema? Das Bundesverfassungsgericht wird, wie ja schon angeklungen ist, übernächsten Dienstag über dieses Thema entscheiden, darüber entscheiden, ob § 17 Versorgungsausgleichsgesetz überhaupt verfassungsgemäß ist. Sie hatten auch in dieser Wahlperiode zweieinhalb Jahre Zeit, das Thema noch mal auf die Agenda zu bringen. Jetzt sollten wir wirklich das Urteil abwarten. Vielleicht hatten Sie Sorge, dass sich Ihr Antrag erübrigt?
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das war nicht der Grund!)
Zweitens möchten Sie die Idee prüfen, ob es Sinn macht, den Versorgungsausgleich erst bei Renteneintritt durchzuführen, um die Zahl der Abänderungsverfahren zu reduzieren. Prüfen kann man, aber es gibt einen entscheidenden Nachteil, wenn die Rentenanrechte nicht mit der Scheidung, sondern erst viel später geteilt werden. Wenn noch nicht alles, das mit der Scheidung in Verbindung steht, grundsätzlich erst einmal erledigt ist, schaffen Sie keinen Rechtsfrieden, keinen Trennungsfrieden.
(Beifall bei der FDP)
Schließlich zu Ihrem dritten Antrag. Selbstverständlich brauchen wir dringend bestmöglich aus- und fortgebildete Richter und hochqualifizierte Verfahrensbeistände. Die Einführung eines Kammerprinzips in Kindschaftssachen ist eine wirklich hochspannende Idee, und natürlich muss sichergestellt werden, dass Kinder, auch kleine Kinder, unter kindgerechten Bedingungen angehört werden. Die Schaffung der Möglichkeit von Nichtzulassungsbeschwerden auch in Familiensachen haben wir als FDP-Fraktion selbst schon beantragt und ist selbstverständlich wichtig. Ob wir hingegen Ombudsstellen und weitere Netzwerke brauchen – da bin ich etwas skeptisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, drei Bäume machen zwar keinen Wald, aber offenbar haben Sie es dennoch geschafft, den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen.
(Beifall bei der FDP – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber stilvoll!)
Denn das Wichtigste wäre zuallererst eine umfassende Reform des Sorge- und Umgangsrechts. Sie ist dringend überfällig. Wir haben mit unserem Antrag, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild einzuführen, bereits 2017 ein Konzept vorgelegt. Von Ihnen habe ich da bis heute nicht viel gehört. Aber Sie sind in guter Gesellschaft. Das Bundesjustizministerium hatte ja für 2020 vollmundig eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts angekündigt.
(Zuruf von der FDP: Wo sind sie denn?)
Wieder einmal ein leeres Versprechen? Ich lasse mich sehr gerne vom Gegenteil überzeugen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP)
Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Gökay Akbulut das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7446462 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 161 |
Tagesordnungspunkt | Versorgungsausgleich |