Leni BreymaierSPD - Versorgungsausgleich
Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abschaffung des Schuldprinzips bei der Scheidung und die Einführung des Versorgungsausgleichs vor 43 Jahren war ein Riesenschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung.
Ist ein Paar zehn Jahre verheiratet und hat er in den zehn Jahren 400 Euro Rente erworben und sie 200 Euro, zählt man das zusammen und teilt es durch zwei. In unserem Beispiel gehen dann beide mit jeweils 300 Euro Rentenanspruch bzw. den entsprechenden Rentenpunkten auf dem Konto ihrer weiteren Wege.
Für die gleiche Regelung kann man sich auch im Nachhinein entscheiden: für den Fall des Ablebens des Partners oder der Partnerin. Dann heißt der Vorgang Rentensplitting. Das muss nicht vorher verabredet werden. Rentensplitting finden wir Diplomfeministinnen toll.
(Heiterkeit – Armin-Paulus Hampel [AfD]: „Diplomfeministinnen“? Ganz neue Berufsgruppe! – Thorsten Frei [CDU/CSU]: Wo kriegt man den Abschluss? – Norbert Kleinwächter [AfD]: Ich habe einen Doktor im generischen Maskulinum!)
Praktisch findet das keine große Akzeptanz, weil die Witwenrente in aller Regel höher ist. Das sollten wir als Regelmodell dann festlegen, wenn die anderen Hausaufgaben gemacht sind, zum Beispiel wenn das Ehegattensplitting in der Mülltonne der Geschichte gelandet ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Armin-Paulus Hampel [AfD]: Super!)
Zu den Anträgen. Ich verstehe, was Sie meinen. Ich glaube aber, das im Antrag hauptsächlich beklagte Problem, dass die Familiengerichte und die Anwaltschaft mit der komplexen und fachfremden Materie des Rentenrechts überfordert werden, wird nicht gelöst. Durch die Verschiebung der Durchführung des Versorgungsausgleichs auf das Renteneintrittsalter bleiben die Rechtsverhältnisse gegenüber dem Status quo über eine lange Zeit in der Schwebe. Bis zu diesem Zeitpunkt wissen die Beteiligten nicht verbindlich, wie sich ihre Rentenanwartschaften gestalten werden. Das heißt, alle Rentenauskünfte und die damit zusammenhängenden Folgeentscheidungen könnten nur unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Familiengerichts getroffen werden.
Im Übrigen ist das zentrale Problem, das die Grünen benennen – die Überforderung der Familiengerichte durch eine für sie komplexe und fachfremde Materie –, überhaupt nicht gelöst, sondern würde nur auf später verschoben.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
Sie bleiben unverändert die letzte Instanz, nur mit der Konsequenz, dass die oft ja recht dreckige Wäsche, die im Scheidungsverfahren gewaschen wird, jetzt durch mehr Spülgänge – also: Auskunft des Versorgungsträgers, Widerspruchsverfahren, Sozialgerichtsverfahren – muss und sich alle Beteiligten kurz vor Renteneintritt nochmals im Gerichtssaal wiedersehen. Das stelle ich mir bei Konstellationen wie bei Joschka Fischer oder Oskar Lafontaine dann schon etwas aufwendig vor.
(Heiterkeit bei der SPD – Beifall des Abg. Timon Gremmels [SPD] – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht in dem Gesetzentwurf anders drin! – Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Sie haben Gerhard Schröder vergessen!)
Mein Fazit deshalb: Gut gemeint. Lassen Sie uns einfach mal hören, was das Bundesverfassungsgericht in zwei Wochen dazu sagt; das Aktenzeichen wurde ja genannt.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Bettina Wiesmann das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7446465 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 161 |
Tagesordnungspunkt | Versorgungsausgleich |