Axel GehrkeAfD - Intensivpflege- und Rehabilitation
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz erscheint mir Corona-positiv getestet, und das spezifisch auf Covid-19. Warum? Es geht fast ausschließlich um beatmungspflichtige geriatrische Patienten. Das ist alles wichtig; aber der Titel verspricht mehr und damit zu viel. Medizinische Intensivpflege verbessern zu wollen, ist löblich; aber bitte dann nicht nur in der Geriatrie und nicht nur bei Beatmungspatienten. Unter Rehabilitation versteht man alle Maßnahmen zur Teilhabe. Medizinische Rehabilitation ist nur ein kleiner, wenn auch wichtiger Teilbereich. Im Titel sollte daher das Wort „medizinische“ eingefügt werden. Herr Staatssekretär, Sie haben es eben auch schon so genannt.
Zunächst zur Intensivpflege. Am kritischsten sind für mich, wie zu erwarten, die Passagen zur Langzeitbeatmung. Häusliche Intensivpflege wurde ja im Entscheidungsprozess gnädig nach massiven Protesten wieder zugelassen, allerdings nur unter erheblichen formalen, bürokratischen, finanziellen und damit vor allem entehrenden Einschränkungen. Ich glaube, das lässt Ihnen hier heute die gesamte Opposition nicht durchgehen. Das häusliche Umfeld muss eine gleichwertige Versorgungsform bleiben, ohne die Sicherstellung umzudrehen und damit die sowieso schon vom Schicksal schwer getroffenen Patienten auch noch vom Medizinischen Dienst und den Krankenkassen gängeln zu lassen.
(Beifall bei der AfD)
Der Ansatz, die Qualität zu verbessern, ist immer richtig. Das gelingt aber nur durch entsprechende personelle Ausstattung, adäquate Bezahlung und verstärkte Ausbildung von Spezialkräften. Hier fehlt zum Beispiel der Bezug zu notwendiger Physio- und Ergotherapie sowie zur Schlucktherapie völlig. Und schon vergessen? Die vielen Covid-19-Erkrankungen geriatrischer Patienten hätten doch nicht besser zeigen können, dass die häusliche Intensivpflege funktioniert und vielfach lebensrettend gewirkt hat.
(Beifall bei der AfD)
Richtig ist auch, die Möglichkeit der Entwöhnung von der Beatmung immer wieder zu überprüfen. Hier müssen aber weitere rehabilitative Elemente wie Mobilisierung, Atemtherapie und insbesondere ADL-Übungen in den Prozess eingebaut werden, anstatt die Krankenhäuser mit Prämien locken zu wollen. Das, meine Damen und Herren, ist peinlich und entwürdigend.
(Beifall bei der AfD)
Fazit für diesen Teil: unausgegoren – großer Staat, kleiner Patient.
Nun zur geriatrischen Rehabilitation. Auf die Genehmigung durch die Krankenkassen zu verzichten, ist richtig und war überfällig. Es ist aber – so auch der Bundesrat – nicht einsehbar, warum das für andere Indikationen zur AHB nicht gelten soll. Und dass Krankenhausärzten plötzlich die Fähigkeit zur Beurteilung einer Indikation zur medizinischen Rehabilitation abgesprochen wird, kann man fachlich nur staunend zur Kenntnis nehmen. Neuere Erkenntnisse zur Flexibilisierung der Schnittstellen durch ambulante oder aufsuchende Rehabilitation sucht man sowieso vergebens. Die Festlegung einer Dauer von 20 Behandlungstagen oder drei Wochen ist komplett unsinnig. Sie muss natürlich von einem individuell und fachärztlich definierten Rehabilitationsziel abhängen.
Fazit dieses Abschnittes: Nicht durchdacht und fachlich insuffizient.
(Beifall bei der AfD)
Abschließend noch zur Schnittstellenproblematik. Es wird wieder ein grundsätzlicher Fehler perpetuiert. Die medizinische Frührehabilitation wurde bereits 2001 in das SGB V verpflichtend aufgenommen. Durch die DRGs kam es dann zu extrem frühzeitigen Verlegungen in die Rehabilitationskliniken, die ihrerseits wieder Intensivstationen zur Übernahme aufbauen mussten. Mit diesem Gesetz kommt nun noch ein dritter Verlegungsweg hinzu, der Intensivpflege vorhält.
Fazit: Sowohl Patienten als auch Kosten könnten erheblich geschont werden, wenn die Phase eins wie früher zumindest an den Spezialkliniken wieder so lange durchgeführt würde, bis die Patienten rehafähig werden.
Ich komme zum Schluss.
Ja.
Dieses Gesetz hat noch deutlich Luft nach oben und bedarf dringender Verbesserung im Ausschuss.
Frau Präsidentin, erlauben Sie mir abschließend noch einen persönlichen Satz.
Aber wirklich schnell.
Liebe Frau Zeulner – sie ist aber nicht da, oder? -
(Zuruf von der CDU/CSU: Nein!)
– gut –, Sie hatten mich hier im Plenum sehr nett aufgefordert, meine Partei zu verlassen. Ich weiß Ihre Aufrichtigkeit sehr zu schätzen; aber glauben Sie mir – oder geben Sie es Frau Zeulner weiter –: Nicht im Traum würde ich dahin wechseln wollen, weswegen ich 2013 in die AfD eingetreten bin.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Axel Gehrke. – Schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Bärbel Bas.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7448171 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 162 |
Tagesordnungspunkt | Intensivpflege- und Rehabilitation |