27.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 162 / Tagesordnungspunkt 7

Ulrich LechteFDP - Blutspendeverbot

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kollegin, ich beschäftige mich seit 2002 mit diesem Thema, also schon seit 18 Jahren. Beim Landeskongress der Jungen Liberalen in Kempten 2003 hatte ich als deren Landesvorsitzender schon damals einen Antrag eingebracht, um genau diese Diskriminierung anzusprechen. Ich möchte Ihnen zeigen, dass Ihre Argumentation schlicht und ergreifend Quatsch ist.

Besuch bei Prostituierten gehört zum dritten Ausschlusskriterium nach homosexuellen oder bisexuellen Menschen und Strafgefangenen. Wer geht aber zu Prostituierten? Das sind keine homosexuellen Männer, sondern es sind heterosexuelle Männer, die zu Hause so tun, als ob alles in Ordnung ist, deren Beziehung aber eigentlich zu Ende ist. Wenn man dann im Rahmen dieser Beziehung alle zwei, drei Monate gemeinsam zur Blutspende geht, wird der Heteromann dort nicht sagen, dass er für die nächsten zwölf Monate von der Blutspende ausgeschlossen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Das heißt, es geht schlicht und ergreifend um die Frage des Sexualverhaltens und nicht um die Frage der Sexualität. Wenn ich mit einem Partner sechzehneinhalb Jahre in einer monogamen Beziehung bin, dann müsste ich eigentlich derjenige sein, der zur Blutspende gehen darf, weil ich nicht zu Prostituierten renne.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lechte. – Frau Kollegin, wollen Sie antworten? – Ja, will sie, darf sie.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/cvid/7448189
Wahlperiode 19
Sitzung 162
Tagesordnungspunkt Blutspendeverbot
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