28.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 163 / Tagesordnungspunkt 14

Ingrid Arndt-BrauerSPD - Corona-Steuerhilfegesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir besprechen bzw. verabschieden heute das sogenannte Corona-Steuerhilfegesetz. Es bringt viele Verbesserungen, die ganz schnell wirken sollen für die, die jetzt Hilfe brauchen. Ich zähle diese Verbesserungen mal auf.

Ich fange mit den Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld an. Diese sind jetzt bis 80 Prozent steuerfrei aufstockbar. Wir hoffen, dass viele Arbeitgeber davon Gebrauch machen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Des Weiteren sind die Zuschüsse – dies wurde schon häufig angekündigt – von 1 500 Euro für die systemrelevanten Berufe, die vom 1. März bis zum 31. Dezember dieses Jahres gezahlt wurden oder noch werden, jetzt gesetzlich steuerfrei geregelt. Dies war vorher untergesetzlich geregelt. Da haben einige Arbeitgeber Bedenken gehabt, dass sie in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden könnten. Das ist jetzt geregelt. Ich hoffe, auch das wird an die Arbeitnehmer zügig ausgezahlt.

(Beifall bei der SPD – Dr. h. c. [Univ Kyiv] Hans Michelbach [CDU/CSU]: Der Gesetzgeber sind wir!)

Wir werden das Kurzarbeitergeld verlängern für die, die es dringend brauchen, weil Schulen und Kitas teilweise immer noch geschlossen sind. Wir verlängern auf 10 bzw. 20 Wochen bei Alleinerziehenden. Wir entschädigen den Verdienstausfall für die Betreuung von Behinderten oder auf Betreuung angewiesenen Menschen, die zum Beispiel von Werkstattschließungen betroffen sind. Auch das, finde ich, ist eine sehr wichtige Maßnahme.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir verlängern für die Kommunen die Übergangsregelungen hinsichtlich der Umsatzsteuer, Stichwort „§ 2b“; Kommunalpolitiker wissen, was wir meinen. Wir haben hier Europarecht umzusetzen, haben aber Übergangsregelungen getroffen und werden diese noch mal verlängern, weil die Kommunen jetzt mit Corona beschäftigt sind und sich nicht mit steuerlicher Gestaltung beschäftigen können.

Dann hatten wir einen Punkt zu regeln, der schon einmal besprochen worden war und jetzt wieder reingeschoben wurde. Es geht um 7 Prozent statt 19 Prozent Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

(Stefan Liebich [DIE LINKE]: Ganz schöner Quatsch!)

Wir haben dies vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 befristet.

(Stefan Liebich [DIE LINKE]: Klappt sowieso nicht!)

Ich habe in der Anhörung die Vertreterin des DEHOGA gefragt, ob das wirklich die richtige Maßnahme für diesen Bereich ist.

(Stefan Liebich [DIE LINKE]: Nein!)

Die Dame von der DEHOGA meinte, es wäre vor allem psychologisch wichtig, dass man das jetzt so macht, und es wäre ein Zeichen von Wertschätzung. Es kostet im Maximum 2,73 Milliarden Euro für dieses Jahr. Es betrifft 70 000 Betriebe. Es kommt nicht – wie sonst bei einer Mehrwertsteuersenkung – beim Konsumenten an, sondern es soll natürlich dem Anbieter mehr Möglichkeiten und mehr Luft bieten. Es führt nicht zu einer Angebotsverbesserung; aber es führt bei Betrieben, die jetzt sehr betroffen sind, vielleicht zu Mehreinnahmen, wenn sie denn bewirten können.

Ich glaube, das ist nicht das beste Maßnahmenpaket, das wir für diesen Bereich gestrickt haben; aber es war so gewünscht. Wir machen es deswegen, zumindest befristet. Aber ich glaube, dass wir in dem Konjunkturpaket, das wir in den nächsten Wochen stricken werden, den Gastronomiebereich unbedingt noch bedenken müssen. Denn zum Beispiel die Kneipen sind bisher überhaupt nicht positiv betroffen. Deswegen werden wir im Konjunkturpaket da noch was machen müssen – wie für andere Branchen auch.

(Beifall bei der SPD)

Wer die Hoffnung hatte, dass wir mit diesem Steuerpaket alle irgendwie bedienen können, den muss ich enttäuschen. Wir haben erst mal das Notwendigste gemacht.

Was bei uns in der Anhörung auch noch aufgelaufen ist – die Grünen haben es auch im Antrag angesprochen –, das ist die Ablaufhemmung bei Steuerstraftaten. Hier müssen wir schauen, dass wir nicht Verjährungsfristen ermöglichen, die wir so vorher gar nicht im Blick hatten. Das werden wir in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren aber auch noch berücksichtigen.

Ich denke, wir haben ein gutes Paket vorgelegt. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, wie man es noch hätte besser machen können. Man kann es auch noch nachbessern. Vor allen Dingen kann man im kommenden Konjunkturpaket noch Dinge ergänzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD der Kollege Sebastian Münzenmaier.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7448260
Wahlperiode 19
Sitzung 163
Tagesordnungspunkt Corona-Steuerhilfegesetz
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