28.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 163 / Tagesordnungspunkt 14

Till MansmannFDP - Corona-Steuerhilfegesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Deutschen Bundestag in gemeinsamer Verantwortung schnell und entschlossen eine Menge Maßnahmen auf den Weg gebracht – viele wichtige Aufgaben in einer außergewöhnlich schwierigen Zeit. Auch heute liegt wieder so ein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Es geht im Wesentlichen um eine zeitlich begrenzte Mehrwertsteuersenkung.

Auch wir Freien Demokraten sehen, dass das ein relativ unbürokratischer und schnell umzusetzender Weg ist, um den von den Maßnahmen gegen die Pandemie mit am stärksten getroffenen Unternehmen rasch unter die Arme zu greifen. Diese befristete Steuersenkung gibt den entlasteten Unternehmen in der Tat in den nächsten Monaten mehr Handlungsspielraum. Deswegen werden wir dieses Gesetz auch mittragen.

Aber gerade an dieser Stelle gibt es auch einige Kritik, die man hier auch deutlich benennen muss. Auch wir sehen das Umsatzsteuerrecht zwar als geeignetes Instrument an – andere Maßnahmen hätten auch irgendwelche Nebenwirkungen –, wir müssen aber die Frage stellen: Warum soll der Umsatzsteuersatz ausschließlich für die Abgabe von Speisen und nicht auch von Getränken abgesenkt werden? Gerade die Kneipen, die Bars, die Biergärten, die während des Lockdowns keinen Lieferservice anbieten konnten, waren doch besonders hart getroffen.

(Dr. Florian Toncar [FDP]: Richtig!)

Warum werden nicht noch ganz andere Unternehmen, die völlig andere Dienstleistungen oder Waren verkaufen und auch von Zwangsmaßnahmen des Staates betroffen waren, berücksichtigt?

(Beifall bei der FDP)

In der Tat wollen wir denen, die jetzt ausgewählt sind, die Hilfe nicht verweigern, weil doch sehr, sehr viele erfasst sind, die es ganz besonders hart getroffen hat.

Mit in diesem Gesetz steht nun auch die Verlängerung der Übergangsfristen für die umsatzsteuerliche Umstellung von Kommunen und ihren Betrieben im Rahmen der Umstellung auf Doppik an. Das wird von der Öffentlichkeit nur wenig wahrgenommen, und es sieht nach einem Randgeschehen aus. Auch das tragen wir mit. Wir müssen aber auch an dieser Stelle fragen: Warum gestehen Sie von der Großen Koalition den Kommunen großzügigere Umstellungsfristen zu, weil sie gerade mit Corona so beschäftigt sind, aber nicht den Unternehmen und den Arbeitnehmern?

(Christian Dürr [FDP]: Sehr richtig!)

Wir haben Ihnen eine Reihe von Anträgen zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt, die sich genau damit befassen. Auch die Unternehmen sollten sich jetzt nicht mit der komplexen Umstellung beschäftigen müssen, wie zum Beispiel mit der Pflicht, Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bis zum 30. September 2020 auszurüsten,

(Beifall bei der FDP)

oder mit der Geltendmachung von Abzugsbeiträgen für Anschaffung oder Herstellung von durch § 7g EStG geförderten Wirtschaftsgütern oder mit der Fristwahrung zur Übertragung stiller Reserven.

Auch die Arbeitnehmer, die ins Homeoffice geschickt worden sind, können nichts dafür und haben genau das gemacht, was alle wollten: Sie sind zu Hause geblieben und haben von dort aus ihre Arbeit weitergemacht. Aber wenn sie dort kein eigenes Arbeitszimmer haben, sondern nur ein Durchgangszimmer oder irgendeine Ecke und wenn sie ihren eigenen PC verwenden und damit die gemeinsamen Anstrengungen unterstützen, dann wird das steuerlich nicht berücksichtigt. Das müssen wir doch, ebenfalls befristet bis zum 31. Dezember 2020, ändern.

Dabei entstehen immer wieder auch zusätzliche Kosten, die in der bisherigen Gesetzgebung natürlich nicht vorgesehen waren. Aber auch das müssen wir machen: zum Beispiel die Befreiung von Einzelnachweisen von 20 auf 50 Euro befristet erhöhen.

Nun ist nicht aller Tage Abend – leider, muss man sagen. Wir wünschen uns ja alle, dass die Coronadämmerung endlich kommt und einem Freiheitsfrühling weicht. Wir werden in den nächsten Wochen noch weitere Gesetzentwürfe bekommen; das haben Sie ja angekündigt. Auch daran werden wir konstruktiv mitarbeiten – Herr Kollege Güntzler, natürlich auch bei der Verlustverrechnung. Wir stimmen Ihrem Gesetz also nun zu und hoffen, dass Sie unsere Vorschläge dabei noch mal eingehend prüfen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU] – Dr. h. c. [Univ Kyiv] Hans Michelbach [CDU/CSU]: Tun wir immer! – Gegenruf des Abg. Dr. Florian Toncar [FDP]: Aber immer mit dem falschen Ergebnis!)

Vielen Dank. – Nächster Redner für die Fraktion Die Linke ist der Kollege Stefan Liebich.

(Beifall bei der LINKEN)

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Electoral Period 19
Session 163
Agenda Item Corona-Steuerhilfegesetz
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