28.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 163 / Zusatzpunkt 9

Uli GrötschSPD - Reform und Kontrolle der Nachrichtendienste

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundrechte heißen deshalb Grundrechte, weil sie universell, überall und für alle gelten; egal wo die jeweilige Person gerade ist, egal wer sie ist, und egal woher sie ist. Diese richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich gemeinsam mit meiner Fraktion ganz ausdrücklich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ja nicht gesagt – das wurde eben schon betont –, dass die Abhörpraxis im Ausland per se verfassungswidrig ist. Aber sie muss eben noch ein bisschen stärker verfassungskonform ausgestaltet werden.

Lassen Sie uns deshalb, weil die Aufgabe so wichtig ist, jetzt wirksam und schnell handeln. Dann bin ich zuversichtlich, dass uns die Umsetzung des Urteils bis zur nächsten Bundestagswahl im Jahr 2021 gelingen wird. Das neue BND-Gesetz wird internationale Signalwirkung entfalten und zum Vorbild für viele Dienste auf der ganzen Welt werden.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na, warten wir mal ab!)

Vorbild wollen wir im internationalen Kontext auch als Parlamentarisches Kontrollgremium hinsichtlich der Kontrolle der Nachrichtendienste bleiben. Einen parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, haben wir dabei jedoch nicht im Sinn, und ich will Ihnen gerne erklären, warum wir Ihren Vorschlag ablehnen.

Grundsätzlich finde ich die Kontrollbefugnisse, mit denen Sie Ihren Nachrichtendienstbeauftragten ausrüsten wollen, gar nicht mal so schlecht; denn auch wir wünschen uns eine Kontrolle, die präventiv wirkt und Skandale, wie es sie in der Vergangenheit gab, verhindern hilft. Wir haben aber bereits jetzt das Parlamentarische Kontrollgremium, die G 10-Kommission, das Unabhängige Gremium und den Bundesdatenschutzbeauftragten zur Kontrolle der Nachrichtendienste. Wir glauben, dass es viel mehr darum gehen muss, die Energie all dieser schon bestehenden Institutionen zu bündeln, anstatt sie durch eine zusätzliche Struktur womöglich noch zu zerfleddern.

Sie statten Ihren parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten in Ihrem Gesetzentwurf wahrhaft mit sehr weitreichenden Befugnissen aus, um Erkenntnisse zu gewinnen, die dem PKGr bislang womöglich verborgen geblieben sind. Dazu sage ich Ihnen: Lassen Sie uns doch das PKGr mit genau diesen Befugnissen ausstatten, damit wir als Parlament in unserem Kontrollauftrag gestärkt werden. Wir als PKGr profitieren nicht von einem Nachrichtendienstbeauftragten, sondern wir profitieren von mehr Zeit für unsere Kontrolle, von mehr Personal bei der Kontrolle und von mehr Gestaltungsspielraum.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Letzter Punkt. Das gilt ebenso für die G 10-Kommission. Die Kontrolle der Nachrichtendienste kann nicht mal eben nebenbei erfolgen. Auch das gehört meiner Meinung nach zur Wahrheit bei diesem Thema. Das ist ein Fulltime-Job, und deshalb kann ich der Forderung in Ihrem Antrag, mit der Sie die G 10-Kommission aufwerten wollen, durchaus etwas abgewinnen.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: mehr parlamentarische Kontrolle ja, aber nicht durch einen Nachrichtendienstbeauftragten, sondern durch den Ausbau und eine Vernetzung der jetzt schon bestehenden Organe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen herzlichen Dank, Uli Grötsch. – Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke Dr. André Hahn.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7448326
Wahlperiode 19
Sitzung 163
Tagesordnungspunkt Reform und Kontrolle der Nachrichtendienste
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