Susann RüthrichSPD - Adoptionshilfe-Gesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder haben das Recht auf ihre Familie. Wir haben das zu gewährleisten, gerade auch dann, wenn es schwierig ist. Kindern ist am meisten geholfen, wenn sie in sicherer, liebevoller und verlässlicher Umgebung aufwachsen können. Wenn das, aus welchen Gründen auch immer, in der Familie nicht sein kann, in die sie geboren wurden, dann kann die Aufnahme am besten sein in eine neue Familie oder durch einen zweiten Elternteil auf dem Weg der Adoption.
(Zurufe von der AfD)
Eine Adoption ist aber kein Selbstläufer; denn es gibt ja gute Gründe, die oft alles andere als angenehm sind. Deshalb ist es gut, dass mit diesem – –
(Unruhe bei der AfD – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll das denn?)
– Okay, können wir kurz die Redezeit anhalten? Es ist wirklich schwierig, in einem Raum zu reden, wo niemand mehr zuhören kann. – Also: Deshalb ist es gut, dass mit diesem Gesetz sowohl die abgebenden wie die annehmenden Familien vor, während und nach der Adoption beraten und begleitet werden können.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])
Für die psychische Gesundheit der Kinder ist es dabei wichtig, offen mit der Adoption umzugehen – von Anfang an und altersangemessen. Diesen Weg zum Wohle der Kinder zu gehen, das wird mithilfe dieses Gesetzes nun aktiv unterstützt. Gut und wichtig ist es auch, dass nur noch begleitete und damit am Kindeswohl orientierte Auslandsadoptionen möglich sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Regel ist das Ergebnis von Adoption, dass das Kind wieder zwei rechtliche Eltern hat. Es gibt aber Kinder, die in bereits bestehende Familien mit zwei Eltern hineingeboren werden – und wo trotzdem ein Elternteil zur Adoption gezwungen ist, nämlich da, wo eben lesbische oder bisexuelle Frauen gemeinsam Eltern werden. In jeder heterosexuellen Ehe ist der Gatte automatisch rechtliches Elternteil, und das ist deswegen so, damit das Kind abgesichert ist. Das ist eine Regelung, die im Sinne des Kindes sinnvoll und völlig unumstritten ist. Auch eine Vaterschaftsanerkennung geht per Unterschrift unter „Ich kann das bezeugen“. Das geht ganz einfach, und keiner fragt, ob es sich um einen biologischen Elternteil handelt.
Bei den weiblichen Paaren soll nun genau das ein Riesenproblem sein? Es ist mir in keiner Weise schlüssig, warum es im Sinne des Kindes sein soll, dass es, gleichwohl es in eine intakte Familie geboren wurde, auf seinen zweiten rechtlichen Elternteil warten muss – mit allen bekannten Risiken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Doris Achelwilm [DIE LINKE])
Im Adoptionsverfahren wird die Eignung der Elternschaft geprüft. Das müssen sich Zwei-Mütter-Familien wirklich nicht gefallen lassen;
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
denn es ist eine eindeutige Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen im Vergleich zu heterosexuellen Familien. Die Beratung bei der Adoption ist ja richtig, damit alle, also die Abgebenden wie die Annehmenden wie auch altersangemessen die Kinder, eine vollumfassend informierte Entscheidung treffen können. Aber für die Zwei-Mütter-Familien ist eine solche Beratung einfach nur Quatsch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Doris Achelwilm [DIE LINKE])
Uns als SPD und auch mir persönlich tut es weh, wenn wir diesen Familien den Weg jetzt länger machen, als er eh schon ist.
(Zurufe von der FDP)
Mehr noch aber tut es den Familien weh; die sind nämlich die Betroffenen. Mit dem Koalitionspartner CDU/CSU war es leider nicht möglich, diese Paare von der Beratungspflicht auszunehmen. Wenn das Gesetz so nicht durch den Bundesrat kommt, dann haben alle das Nachsehen; denn dann kann das Gesetz nicht im Oktober in Kraft treten. Dann wissen hoffentlich alle Adoptionswilligen, bei wem sie sich bedanken können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Der Ball liegt jetzt bei unseren Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern. Denn dass diese Familien mit zwei Müttern überhaupt auf den Weg der Adoption gehen müssen, das ist ja das Grundproblem. Und das muss endlich über das Abstammungsrecht abgeschafft werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Katrin Werner [DIE LINKE])
Wir in der SPD werden alles dafür tun, zum Erfolg zu kommen, und zwar bevor uns das Bundesverfassungsgericht wieder dazu zwingt. Da unser Gesetz außer in diesem Punkt ein großer Fortschritt und wirklich gut ist, stimmen wir selbstverständlich zu.
Alles Gute allen Familien!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Susann Rüthrich. – Nächste Rednerin: Silvia Breher für die CDU/CSU-Fraktion. Frau Breher, bitte.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7448342 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 163 |
Tagesordnungspunkt | Adoptionshilfe-Gesetz |