Michael ThewsSPD - Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir reden heute hier über das Wasserhaushaltsgesetz, also über Wasser. Und wenn es um Wasser geht, wird es meistens emotional. Ich will mal ganz allgemein anfangen: Wasser ist für mich nicht irgendeine Ware; der Zugang zu sauberem Wasser ist für mich ein Menschenrecht. Dass wir hier in Deutschland den Hahn aufdrehen und sauberes Wasser haben, ist keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. In vielen Ländern ist das nicht der Fall. Deswegen müssen wir alles dafür tun, diesen Zustand zu erhalten.
Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, die wir vorhaben, ist heute ein guter Tag für sauberes Wasser in Deutschland. Deswegen möchte ich damit beginnen, der Ministerin und dem Ministerium noch mal für den Entwurf und die gute Begleitung zu danken. Ich möchte Frau Damerow als Berichterstatterin der Union dafür danken, dass wir immer konstruktive und in der Sache zielorientierte Gespräche hatten und so weit gekommen sind, dass wir die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes heute beschließen können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es geht – das haben wir hier schon häufig diskutiert – um Nitrat im Wasser, und es geht um Düngemittel. Eine moderne Landwirtschaft braucht Düngemittel – das wissen wir –; sonst haben wir keine entsprechenden Erträge. Ich will das an der Stelle noch mal sagen: Es ist uns auch sehr wichtig, dass wir eine funktionierende Landwirtschaft in Deutschland haben. Nitrat tritt aber insbesondere da auf, wo Tierhaltung in größerem Maße betrieben wird, wo Gülle entsteht und zu wenig Fläche vorhanden ist, um Gülle auszubringen. Deswegen kommt es immer wieder dazu, dass Nitrat als löslicher Bestandteil der Düngemittel in den Boden gelangt, dort die Schichten durchwandert und je nach Bodenbeschaffenheit letzten Endes, manchmal erst nach vielen Jahren, ins Grundwasser gelangt.
Das Grundwasser ist die Quelle für unser Trinkwasser, und mittlerweile, muss man sagen, haben wir immer mehr Probleme, Nitrat aus dem Trinkwasser zu entfernen. Da wird momentan schon ein erheblicher Aufwand betrieben. Manchmal kann man es nur mit sauberem Wasser verdünnen, um die Grenzwerte einzuhalten. Nitrat ist aber nicht ganz ungefährlich, insbesondere für Säuglinge. Insofern müssen wir das im Blick haben.
Auch die Gewässer sind von Nitrat betroffen. Wir haben diffuse Eintragsquellen aus der Landwirtschaft. Es wird also aus der Landwirtschaft auch Nitrat in unsere Gewässer eingetragen: in die Flüsse, in die Seen, in die Talsperren usw. Auch hieraus gewinnen wir unser Trinkwasser; immerhin 30 Prozent werden als Filtrat aus Flüssen, Seen und Talsperren gewonnen. Es geht auch darum, den Anteil von Nitrat in den Gewässern zu reduzieren.
Das ist ein Thema, das uns, gerade im Umweltausschuss, schon seit vielen Jahren begleitet. Deutschland ist verklagt worden; das muss man an der Stelle auch sagen. Wir haben die Nitratrichtlinie der EU nicht so umgesetzt, dass man damit einverstanden war. Deutschland drohen auch Strafzahlungen in diesem Bereich. Deswegen gilt es, hier etwas zu tun.
Natürlich muss man auch sagen: Nicht nur die Landwirtschaft ist schuld, sondern es liegt auch an der Art und Weise, wie Landwirtschaft europäisch gefördert wird. Darüber müssen wir reden. Wir müssen auch moderne Verfahren an den Start bringen, die die Düngung gegebenenfalls besser regulieren. Aber jetzt gilt es, wirklich zu handeln und die Strafzahlungen abzuwenden. Darum geht es heute auch in diesem Gesetzentwurf als Teil eines Pakets zum Thema „Nitrat und Düngemittel“.
Wir hatten am Montag eine Anhörung mit Experten, die eine Lösung aufgezeigt haben, nämlich die Lösung, die jetzt auch im Wasserhaushaltsgesetz beschlossen werden soll. Sie besteht darin, dass man zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflächen und den Gewässern einen 5 Meter breiten Streifen anlegt, der sozusagen den Eintrag aus den landwirtschaftlichen Flächen in die Flüsse verhindert. Da geht es nicht nur um Nitrat; auch Phosphat, Pflanzenschutzmittel und Sedimente sind dort umfasst.
Wir haben am Montag von den Experten noch mal ganz deutlich gehört, dass es hier nicht um eine Kleinigkeit geht. Es geht darum, dass wir das, was vielerorts schon umgesetzt wird – es gibt diese Randstreifen schon in einigen Bundesländern; teilweise gibt es auch Fördermittel dafür –, in Deutschland jetzt verpflichtend machen. Die Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, sind sehr positiv. Ich will das noch mal ganz deutlich sagen; denn es geht hier wirklich nicht um eine Kleinigkeit. Der Eintrag des Nitrats, das normalerweise aus den landwirtschaftlichen Flächen in die Gewässer gelangt, wird dadurch um 50 Prozent reduziert. Der Nitrateintrag in die Gewässer wird also quasi halbiert. Bei den Pflanzenschutzmitteln sind es sogar 60 Prozent, und bei den Sedimenten sind es dadurch, dass der zu erzeugende Streifen dauerhaft begrünt wird, tatsächlich 80 Prozent, die man zurückhalten kann. Es geht hier also um eine deutliche Veränderung, um eine deutliche Verbesserung in den Gewässern, und deswegen bin ich sehr froh, dass wir diese Änderung heute beschließen können.
(Beifall bei der SPD)
Dazu kommt, dass es weitere Stressfaktoren für unsere Gewässer gibt. Das haben Sie in den letzten Jahren alle mitbekommen: Wir hatten quasi den dritten heißen und trockenen Sommer in Folge.
(Karsten Hilse [AfD]: Ist der Sommer schon vorbei, oder was?)
Das heißt, die Gewässer sind auch durch die Temperaturen besonders gestresst. Daher ist es ganz wichtig, dass wir auf diesen Grünstreifen gegebenenfalls auch Verbuschungen haben, sodass ein Kühleffekt für die Gewässer eintritt.
Ich glaube, dass wir heute eine ganz wichtige Sache entscheiden können. Weil ich weiß, dass die Opposition in dem Bereich noch Bedenken hatte, möchte ich an dieser Stelle auch noch mal appellieren, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Im Grunde genommen kann man eigentlich nichts Negatives finden. Man kann natürlich mehr fordern und sagen: „Ein breiterer Grünstreifen wäre vielleicht besser als die 5 Meter“; aber wir wissen, dass die 5 Meter einen enormen Effekt haben. Wir wissen, dass Strafzahlungen drohen. Deswegen wäre es an dieser Stelle auch wichtig, jetzt wirklich zu handeln. Und wir wissen um die vielen positiven Effekte dieses Grünstreifens. Deswegen noch mal ein Appell heute an alle: Stimmen Sie zu! Wir werden das auf alle Fälle tun.
In diesem Sinne: vielen Dank für Ihr Interesse.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Astrid Damerow [CDU/CSU])
Vielen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist für die Fraktion der AfD der Kollege Karsten Hilse.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7448348 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 163 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes |