28.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 163 / Tagesordnungspunkt 19

Karsten HilseAfD - Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Vor allem: Liebe Landwirte! Die heute zur Debatte stehende Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes soll den Nitrateintrag in Gewässer durch die Landwirtschaft weiter reduzieren. Landwirte sollen verpflichtet werden, entlang von Gewässern einen 5 Meter breiten Grünstreifen anzulegen und zu unterhalten. Ob das funktioniert und damit der Natur hilft, ist nicht erwiesen.

(Marianne Schieder [SPD]: Das ist schon erwiesen!)

Auf jeden Fall werden die Landwirte de facto enteignet, da ihr Grund und Boden natürlich weniger Ertrag abwirft. Besonders hart trifft es hier kleine Winzerbetriebe in unseren Flusstälern. Der Begriff „Gewässer“ bleibt im vorliegenden Entwurf zudem unbestimmt, was Willkür Tür und Tor öffnet.

(Zuruf der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Seit den frühen 80er-Jahren ist Nitrat im Grundwasser ein Thema, durchaus zu Recht – Sie hatten es erwähnt –: Stark überhöhte Nitratwerte im Trinkwasser, das hierzulande sehr häufig aus Grundwasser gewonnen wird, stellen für Säuglinge eine Gefahr dar. Zu viel Nitrat in Gewässern begünstigt Algenbildung. – Ein Grund für Nitrateintrag ins Grundwasser war und ist die Landwirtschaft, wohlgemerkt: ein Grund, nicht der alleinige Grund.

(Beifall bei der AfD)

Nitrat ist für Pflanzen lebensnotwendig. Aber auch hier gilt nach Paracelsus: Allein die Dosis macht’s, dass ein Ding kein Gift sei.

Seit den 80er-Jahren hat sich in der Landwirtschaft viel getan. Natürlich sind wir nicht im Nitratparadies; aber unter Mithilfe der Landwirte wurde viel erreicht. Doch dann kam man im Jahr 1991 in der damaligen EWG überein, dass man ein Problem, das sich perfekt regional lösen lässt, auch zentralistisch angehen könnte. Gedacht, getan: die Geburtsstunde der europäischen Nitratrichtlinie, übrigens mit freundlicher Genehmigung der damaligen Regierung unter Helmut Kohl, dem Ziehvater unserer allseits geliebten Kanzlerin.

Die Verurteilung Deutschlands durch den EuGH, mit dem dieses Gesetz begründet wird, haben wir dennoch nicht der EU, sondern einzig und allein der Bundesregierung zu verdanken. Die Nitratrichtlinie fordert, dass von der Landwirtschaft beeinflusste und repräsentative Messstellen auszuwählen sind, was auch vernünftig ist. Die Bundesregierung stattdessen meldet seit Jahren ausschließlich Messstellen, die besonders belastet sind, darunter auch solche, die in Wohn- und Industriegebieten liegen und mit der Landwirtschaft nichts – aber auch gar nichts – zu tun haben.

(Beifall des Abg. Andreas Bleck [AfD])

Die EU-Kommission hat dieses Vorgehen mehrfach gerügt und Änderungen angemahnt.

Bei den Messstellen für Stickoxide sind Ihre Lügen, dass es einen monokausalen Zusammenhang zwischen erhöhten Stickstoffwerten und dem Fahrzeugverkehr gebe, aufgeflogen. Bei den Nitratmessungen wird der gleiche Betrug vorgenommen: nicht repräsentative Messstellen und die Herstellung eines monokausalen Zusammenhangs mit einer Zielgruppe. Bei Stickoxiden sind es die bösen Dieselfahrer, und beim Nitrat sind es die Landwirte, die hier zu Buhmännern gemacht werden.

Landwirte schützen die Umwelt von Natur aus, seit es die Landwirtschaft gibt und seit Jahrtausenden, lange bevor sich Ideologen auf die Fahne geschrieben haben, dass Landwirte quasi Umweltzerstörer seien. Und natürlich kommen die schrillsten Vorwürfe genau aus den Reihen der Neostalinisten, die bei der Zerstörung der Umwelt durch ihre geliebten sogenannten erneuerbaren Energien eher abwinken.

Der Urteilsspruch des EuGH und damit auch das neue Wasserhaushaltsgesetz wie auch die neue Düngeverordnung, gegen die wir übrigens eine Klage anstreben, sind das direkte Ergebnis der falschen Messstellenauswahl der Bundesregierung und haben nichts mit Aussagen zur tatsächlichen und repräsentativen Nitratbelastung zu tun. Weit über 90 Prozent des deutschen Grundwassers sind völlig in Ordnung.

(Christian Dürr [FDP]: Warum sind Sie dann eigentlich für das Glyphosatverbot? Habe ich nicht verstanden!)

Das EuGH-Urteil fordert auch nicht die hier zur Debatte stehenden Begrünungsmaßnahmen entlang von Gewässern. Die EU dient der Bundesregierung wieder einmal als Legitimierung für absurde Regelungsorgien.

(Christian Dürr [FDP]: Warum ist die AfD für ein Glyphosatverbot? Können Sie das mal erklären?)

Für ein Gesetz, das bestenfalls eine Scheinlösung darstellt, die Landwirte de facto enteignet und die Fehler der Bundesregierungen vertuschen soll, steht meine Fraktion nicht zur Verfügung.

(Christian Dürr [FDP]: Vorkämpfer fürs Glyphosatverbot, die AfD!)

Die AfD wird die vorliegende Abänderung zum Wasserhaushaltsgesetz ablehnen.

Vielen Dank – auch für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Christian Dürr [FDP]: Das Bild von Frau Weidel ist total peinlich, nebenbei gesagt! „Glyphosat? Nein Danke!“, sagt die AfD! Schlägt den Landwirten die Füße weg! – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Ist ja richtig scheinheilig, die AfD!)

Die nächste Rednerin hat das Wort, und zwar für die CDU/CSU-Fraktion die Kollegin Astrid Damerow. Bitte schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7448349
Wahlperiode 19
Sitzung 163
Tagesordnungspunkt Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
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