Linda TeutebergFDP - Staatsangehörigkeitsrecht
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Verleihung der Staatsangehörigkeit ist eine der weitreichendsten Rechtskreiserweiterungen, die ein Rechtsstaat vornehmen kann. Es geht um das bedeutendste Statusrecht.
Deutschland ist ein weltoffenes Land mit einer in der jüngeren Geschichte reichen, bereichernden Einwanderungsgeschichte – von der Ansiedlung französischer Hugenotten in Preußen im 17. und 18. Jahrhundert bis zum Zuzug von Unionsbürgern in unserer jüngsten Geschichte, ermöglicht durch Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union.
(Beifall bei der FDP)
Zugleich ist unser Land für qualifizierte Fachkräfte nicht so attraktiv, wie es sein könnte.
Mit der Einbürgerung werden Zuwanderer Teil des Staatsvolkes. Sie dürfen dann an Wahlen teilnehmen und die politische Richtung des Landes mitbestimmen. Weil der demokratische Rechtsstaat kein Interesse daran hat, in relevantem Umfang ungeeignete Personen zu seinen Bürgern zu machen, darf und muss er die Einbürgerung an Voraussetzungen knüpfen. Die gelungene Integration in unsere Gesellschaft ist für uns dabei die Hauptvoraussetzung.
(Beifall bei der FDP)
Zugleich ist die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit Ausdruck der Offenheit und Voraussetzung für Zusammenhalt und Integration.
Einige Eckpunkte für uns Freie Demokraten für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes sind: Dass die Verleihung der Staatsangehörigkeit Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft ist. Sie ist keine Vorleistung, kein Vorschuss in der Hoffnung auf mögliche zukünftige Integrationsleistungen.
Es darf keine Rabatte bei den Integrationsanforderungen geben, wie Sprachkenntnisse, Bekenntnis zu und Achtung von Werte- und Rechtsordnung und Bestreitung des Lebensunterhaltes.
Eine Rechtsordnung, die sich selbst ernst nimmt, darf keine Fehlanreize für die Missachtung ihrer selbst setzen. Ein Staat muss niemanden zu seinem Bürger erklären, der ihm nicht sagt, woher er kommt, wer er ist, wie er heißt. Es darf bei Identitätstäuschungen zwar keinen völligen Ausschluss der Einbürgerung geben, aber das muss spürbare Konsequenzen haben.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Der freiheitliche Rechtsstaat sollte für humanitäre Härten Regelungen vorsehen, aber er muss und sollte sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Und nach spätestens zwei Generationen sollten sich Einwanderer in der Regel für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Für gut qualifizierte und integrationsbereite Einwanderer muss Deutschland ein Leuchtturm sein. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Entscheidung für unser Land vorliegt, dann ist das ein Grund zum Feiern. Und zwar nicht zaghaft und hinter verschlossenen Türen, sondern feierlich mit den Symbolen unseres Landes: mit der Flagge, mit dem Singen der Hymne, mit der Übergabe unseres Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassung.
Wir werden uns konstruktiv in die Beratungen für ein angemessenes Staatsangehörigkeitsrecht einbringen und erwarten einen Entwurf der Bundesregierung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Frau Kollegin Teuteberg. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion Die Linke die Kollegin Gökay Akbulut.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7448782 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 163 |
Tagesordnungspunkt | Staatsangehörigkeitsrecht |