Enrico KomningAfD - Soziale Innovationen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Dass wir gerade heute über das Sozialunternehmertum sprechen, mag angesichts der monströsen ökonomischen Probleme, die wir durch den Lockdown haben, überraschen, aber gerade Sozialunternehmer können ein Puzzleteil sein, das nicht nur ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich zur Heilung – der Kollege Hauptmann sprach gerade von „gesellschaftlichem Nutzen“ – beitragen kann. Die Förderung des Sozialunternehmertums ist also gut.
Wir müssen aber aufpassen, dass die zur Förderung herangezogenen Steuergelder nicht jedem links-grünen Hirngespinst hinterhergeworfen werden.
(Beifall bei der AfD)
Gerade im Bereich des Kampfbegriffs „Ökologie“ ist vieles Glaubenssache, und ein vermeintlicher gesamtgesellschaftlicher Nutzen tritt nur äußerlich und nur mit entsprechenden Propagandaanstrengungen hervor.
Wenn es also um die Förderfähigkeit des Sozialunternehmertums geht, dann müssen die Anforderungen an den sozialen Aspekt tatsächlich konkret gefasst werden. Das wichtigste Kriterium ist: Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das heißt, der ökonomische Aspekt muss den gemeinwohlorientierten Unternehmenszweck zumindest flankieren. Allein die Gemeinnützigkeit kann nicht der Auslöser für eine Förderung sein. Hierfür gibt es andere Instrumente.
Wir unterstützen die Forderung nach einer klaren institutionellen Zuständigkeit für die Förderkulisse. Die Bundesregierung tut in diesem Bereich allerdings viel zu wenig – und das trotz aller Absichtserklärungen der letzten Jahre, nicht zuletzt im Koalitionsvertrag.
Sozialunternehmen könnten mit ihren unbürokratischeren, effektiveren und auch transparenteren Strukturen gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen, die heute Wohlfahrtsverbände zu einem großen Teil besetzen. Diese Wohlfahrtsverbände – nahezu vollständig aus der Sozialversicherung finanziert – dienen inzwischen als Pool für Versorgungsposten politischer Parteien und bilden – lassen Sie uns nur nach Mecklenburg-Vorpommern schauen – mutmaßlich korrupte Strukturen aus.
(Beifall bei der AfD)
Viele Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge könnten hier gespart werden. Dazu müssten Sozialunternehmen aber am öffentlichen Vergabeprozess teilnehmen können. Hierzu bedarf es Anpassungen im Vergaberecht, wenn hier nicht sowieso eine Totalreform angezeigt ist.
Ein Hinweis. Auch wenn das Sozialunternehmertum heute eher ein städtisches Image hat, sollten Sozialunternehmern auch die ländlichen Räume nahegebracht werden. Auch und gerade hier sind durch den verschärften demografischen Wandel nämlich viele Betätigungsfelder vorstellbar.
Meine Damen und Herren, das Sozialunternehmertum ist keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Schließlich war es Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der den genossenschaftlichen Raiffeisenbanken den Namen gegeben hat.
Sozialunternehmen sind ein Paradebeispiel für selbstverantwortliches bürgerlich-soziales Engagement. Ein Ausbau des Sozialunternehmertums kann den aufgeblähten Sozialstaat substanziell entlasten. Die Förderung des Sozialunternehmertums steht damit in einer guten Tradition bürgerlich-konservativer Sozialpolitik.
(Beifall bei der AfD)
Ich darf zum Schluss meiner Rede Friedrich Wilhelm Raiffeisen zitieren,
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Der kann sich nicht wehren!)
der sagte: „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“
Ich wünsche Ihnen ein frohes Pfingstfest.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Sabine Poschmann das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Mark Hauptmann [CDU/CSU])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7448901 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Soziale Innovationen |