Wilhelm von GottbergAfD - Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat im Wesentlichen zum Inhalt: erstens die Regulierung nikotinfreier elektrischer Zigaretten und Nachfüllbehälter, zweitens die weitere Einschränkung der Werbung für Tabakerzeugnisse.
Zu Punkt eins. Die gesundheitlichen Risiken der nikotinfreien Rauchwaren ergeben sich aus der Einatmung eines Aerosols, das unabhängig vom Nikotin gesundheitsschädliche Substanzen enthalte. Zu dieser Einschätzung kommen das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum. Die Koalition hat sich diese Einschätzung nunmehr zu eigen gemacht und ist der Auffassung, dass dieses zweite Änderungsgesetz erforderlich ist, um die Konsumenten vor Gesundheitsschäden zu bewahren. Man kann diese Auffassung teilen oder ablehnen.
Zu Punkt zwei. Es gibt jetzt schon ein massives Verbot der Werbung für Tabakwaren in der Presse, im Rundfunk und im Fernsehen. Soweit das jetzt noch zulässig ist, soll nun jedwede Außenwerbung ebenfalls ab 1. Januar 2022 verboten werden. Für elektronische Zigaretten gilt das Werbeverbot erst ab 1. Januar 2024. Warum das? Wenn das Einatmen bestimmter Aerosole gesundheitsschädlich sein kann, warum soll dann noch vier Jahre mit dem Werbeverbot zugewartet werden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die hier in Rede stehende Thematik schon vor knapp zwei Jahren diskutiert. Damals lag uns ein Gesetzentwurf der Grünen vor, der genau das forderte, was die Koalition jetzt im zweiten Änderungsgesetz beschließen will. Damals hatte die Koalition das abgelehnt. Auch wir, die AfD, hatten das aus guten Gründen abgelehnt. Das gilt auch heute noch.
Wir glauben nicht, dass ein rigoroses Werbeverbot junge Menschen vom Rauchen abhält. Geraucht wird auf Schulhöfen, in den Familien, im Kollegenkreis, bei kleinen und großen Feierlichkeiten wie bei Erntefesten und Schützenfesten. Das Rauchen lässt sich dort nicht unterbinden. Junge Menschen lernen durch Vorbilder und Nachahmung. Das unterbinden Sie nicht mit Werbeverboten.
Das Rauchen ist für viele Menschen ein Stück Lebensqualität. Das war schon so vor 300 Jahren im Tabakskollegium des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I., und das ist es heute noch. Ich erinnere, wie beispielsweise die ehemaligen Bundeskanzler Erhard, Brandt und Helmut Schmidt ihr Raucherbedürfnis öffentlich zelebriert haben. Gleiches gilt für Dutzende Mitglieder des Bundestages und der Landtage.
Wir lehnen das Gesetz auch deshalb ab, weil die nur noch ganz minimale Möglichkeit der Außenwerbung für Rauchwaren zulasten der Kommunen geht. Sie sind in der Regel Eigentümer der Werbeflächen. Das Verbot ist ein Eingriff in die Autonomie der Kommune. Die finanzielle Not der Kommunen ist unstrittig. Wir wollen nicht, dass eine kleine Einnahmequelle der Kommunen versandet.
(Beifall bei der AfD)
Zur sozialen Marktwirtschaft gehört auch die Werbewirtschaft.
Zum christlichen Menschenbild, das die AfD uneingeschränkt bejaht
(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Niema Movassat [DIE LINKE]: Hört! Hört!)
und das die Union häufig wie eine Monstranz vor sich herträgt, gehört die Einsicht, dass die Menschen mündig und vernunftbegabt sind. Das verträgt sich nicht mit allerlei Verboten und Geboten für die persönliche Lebensführung des Einzelnen.
Deshalb muss gelten: So viel Freiheit wie möglich und so viel Verbote wie nötig! Das Abweichen von dieser Regel hat langfristig den diktatorischen Obrigkeitsstaat zur Folge, vor dem schon George Orwell in seinem Skript „1984“ vor 70 Jahren gewarnt hat.
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Das Wort hat der Kollege Rainer Spiering für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7448913 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes |