Christian Lange - Pfändungsschutzkonto, Basiskonto
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein ausgewogener Schutz vor den Folgen von Pfändungen ist ein zentraler Bestandteil unseres Sozialstaats; denn auch Menschen mit Schulden haben einen Anspruch auf Selbstbestimmung und auf soziale Teilhabe. Das Pfändungsschutzkonto, das P-Konto, löst diesen Anspruch ein. Es schützt Kontoguthaben in einem angemessenen Maß vor dem Zugriff von Gläubigern, und es macht so Ernst mit dem solidarischen Pfändungsschutz.
Zehn Jahre nach der Einführung des P-Kontos ist es Zeit, das Institut an aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse anzupassen. Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir dieses Vorhaben nun an. Wir wollen den Schutz vor den Folgen von Pfändungen maßvoll ausweiten, und wir wollen wichtige Fragen klarer regeln.
Was planen wir konkret? Fünf Punkte will ich nennen:
Erstens. Wir stellen sicher, dass auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten vor Pfändungen geschützt werden können. Einen solchen Schutz gibt es bislang nicht. Für Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften, ist diese Neuerung ein wichtiger Schritt.
Zweitens. Wir schaffen mehr Möglichkeiten, um Guthaben anzusparen. Pfändungsfreies Guthaben soll in Zukunft nicht nur einen Monat angespart werden können, wie bislang, sondern drei Monate. Das ist ein ganz großer Gewinn an Selbstbestimmung, gerade wenn es um größere Anschaffungen geht. Denken Sie etwa an den Kauf von Haushaltsgeräten.
Drittens. Wir verbieten die Aufrechnung und Verrechnung bei Zahlungskonten mit negativem Saldo. Damit stellen wir sicher, dass den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Fall das Existenzminimum zur Verfügung steht, wenn sie ein Zahlungskonto in ein P-Konto umwandeln.
Viertens. Wir wollen sicherstellen, dass individuelle Erhöhungen des pfändungsfreien Grundbetrags den Berechtigten auch wirklich zugutekommen. Deshalb erleichtern wir den Zugang zu den entsprechenden Bescheinigungen. Ganz wichtig ist das etwa für den Pfändungsschutz von Kindergeld. Es kann doch nicht sein, dass Berechtigte den Pfändungsschutz verlieren, weil sie die richtige Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten.
Fünftens. Wir verkürzen den Anpassungszeitraum für die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Aus zwei Jahren wird ein Jahr. Damit stellen wir sicher, dass Pfändungsfreigrenzen rasch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden können. Das hilft vor allem Menschen mit kleinem Einkommen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias Hauer [CDU/CSU])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Gesetzentwurf bringen wir das P-Konto also auf die Höhe der Zeit, ohne die Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger aus dem Blick zu verlieren. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])
Vielen Dank, Christian Lange. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7452493 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 165 |
Tagesordnungspunkt | Pfändungsschutzkonto, Basiskonto |