Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Pfändungsschutzkonto, Basiskonto
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst sich mit Änderungen im Recht des Pfändungsschutzkontos. Zur eindeutigen Klarstellung: Wir als Linke unterstützen alle Bemühungen für den Personenkreis, der von Pfändungen betroffen ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Daher unterstützen wir auch den vorliegenden Gesetzentwurf.
(Beifall bei der LINKEN)
Ein Pfändungsschutzkonto ermöglicht den Betroffenen eine gewisse Restverfügungsmöglichkeit über ihr Einkommen. Menschen in existenzieller Notlage brauchen das Pfändungsschutzkonto, um notwendige Dinge wie Essen, Kinderschuhe und Monatskarten, aber auch die Zahlung von Miete und Nebenkosten leisten zu können. Der Gesetzentwurf greift viele Empfehlungen aus der Praxis, aus dem Auswertungsbericht von 2016 sowie Vorschläge der Verbraucher- und Schuldnerverbände auf. Das ist positiv zu bewerten.
(Beifall bei der LINKEN)
Erlauben Sie mir dennoch einige Anmerkungen zum weiteren Verbesserungsbedarf, den wir als Linke für die Betroffenen gerne in dem Gesetz sehen würden.
Als verbesserungswürdig sehen wir die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen an. Hier entscheidet sich, wie viel jemand auf seinem Konto zur Verfügung hat. Beziehen Partner von Betroffenen Sozialleistungen, kann eine Lücke zwischen Pfändungsschutz und Sozialleistung entstehen, insbesondere wenn die Sozialleistung in der Höhe schwankt. So müssen in sogenannten Patchworkpartnerschaften die Schuldner für ihre Partner und deren Kinder einstehen, dürfen dies aber zwangsvollstreckungsrechtlich nicht zu ihren Gunsten geltend machen. Das führt dazu, dass bei einer Pfändung der Familie existenzsichernde Mittel entzogen werden können; eine Fallkonstellation, die mich schon als Richter am Sozialgericht geärgert hat, da dadurch gerade die Kinder Nachteile erleiden. Das Widersinnige ist, dass dann wiederum die Sozialleistungsträger mit staatlichen Mitteln einspringen müssen – verwaltungstechnisch ein unnötiger Aufwand und für Menschen in solchen Lebenssituationen eine große Belastung.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir Linken sind uns einig, dass das Gesetz hier dringend nachgebessert werden muss.
(Beifall bei der LINKEN)
In aller Kürze etwas zum Antrag der Grünen zum Basiskonto. Dass es ein Basiskonto gibt, haben wir der EU-Linken zu verdanken. Endlich sollen alle Menschen in Deutschland ein Recht auf ein eigenes Bankkonto haben. Das gilt auch für Asylbewerber und wohnungslose Menschen. Die Linke hat in Kommunalparlamenten, in Landtagen, im Bundestag und im Europäischen Parlament dafür gestritten. 2011 hat es der linke Europaabgeordnete Jürgen Klute geschafft, die EU- Kommission von der Notwendigkeit eines Basiskontos zu überzeugen. Hier zeigt sich: Konsequenter Einsatz der Linken zahlt sich irgendwann aus.
(Beifall bei der LINKEN)
Ein Bankkonto ist ein unverzichtbarer Lebensbestandteil. Miete, Stromkosten – alles läuft über das Bankkonto. Ohne Bankkonto ist eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Darum fordert Die Linke anders als die Grünen ein kostenloses Bankkonto. Wir sehen die Banken in der Pflicht, ein kostenfreies Konto anzubieten, und dafür werden wir weiter kämpfen. Das ist unser linkes Verständnis von einer angemessenen Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in unserem Land.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank, Friedrich Straetmanns. – Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stefan Schmidt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7452497 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 165 |
Tagesordnungspunkt | Pfändungsschutzkonto, Basiskonto |