17.06.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 165 / Tagesordnungspunkt 35b, ZP 4

Esther DilcherSPD - Pfändungsschutzkonto, Basiskonto

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Schönen guten Abend, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Parlamentarische Staatssekretär Lange hat kurz und knackig in fünf Punkten ausgeführt, was wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern werden.

Wenn man sich überlegt, wie unsere Gesellschaft aussieht, ist es schon ein bisschen verwunderlich, dass wir erst seit zehn Jahren – darauf wurde mehrfach hingewiesen – das Pfändungsschutzkonto haben. Wir haben damit dafür gesorgt, dass Kunden Anspruch haben, ihr Girokonto in ein P‑Konto umwandeln zu können. Früher gab es im Falle einer Pfändung eines normalen Girokontos das Problem, dass man vom bargeldlosen Zahlungsverkehr fast ausgeschlossen war. Wenn die Sozialleistungen auf das Girokonto überwiesen werden und diese gepfändet werden, dann ist der Betroffene mittellos. Wenn einem das auch noch am Wochenende passiert, dann ist die Not schon sehr groß. Wir sagen: Das ist ein unhaltbarer Zustand in unserem Sozialstaat. Deshalb war die Einführung des P-Kontos dringend erforderlich.

Bei der Einführung des Basiskontos im Jahr 2016 – ein Kollege hat es angesprochen – haben wir dafür gesorgt, dass jedermann einen Anspruch auf ein Basiskonto hat. Das muss man sich einmal überlegen: Das war im Jahr 2016, also relativ spät – wir denken immer, wir sind so fortschrittlich –, aber besser spät als nie. Sicherlich können wir auch noch an Veränderungen arbeiten.

Die Lohntüte ist out; alles dreht sich um das Girokonto. Dort gehen Löhne und Gehälter ein, dort werden Überweisungen getätigt. Wird nun das Guthaben auf einem P-Konto gepfändet, dann kann der Schuldner bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages trotzdem weiter frei über sein Konto verfügen. Das hat auch dazu geführt, dass wir die Vollstreckungsgerichte entlastet haben und der Schuldner oder die Schuldnerin nicht erst bis zu zwei Wochen auf eine Entscheidung des Gerichts warten muss. Vielmehr kann er oder sie von Anfang an frei über den Mindestbetrag verfügen.

Ich will noch weitere bestehende Probleme beleuchten, zum Beispiel hinsichtlich der Gebühren für die P-Konten. Dazu musste der Bundesgerichtshof erst entscheiden, dass die Banken für P-Konten keine zusätzlichen Gebühren nehmen dürfen; vielmehr ist Bereitstellung von P-Konten ihre gesetzliche Pflicht.

Nichts ist so beständig wie der Wandel. – Dieses zweitausend Jahre alte Zitat greift auch heute noch. Wir reagieren mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf diesen Wandel; jetzt kennen wir die Ergebnisse der Evaluation. Die Kollegin von der FDP, Frau Helling-Plahr, hat kritisiert, dass wir lange gebraucht haben; aber jetzt setzen wir das um. Darüber können wir froh sein.

Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf, den wir heute Abend in erster Lesung beraten, auf großes Einvernehmen stößt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dilcher. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Hans-Jürgen Thies.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7452499
Wahlperiode 19
Sitzung 165
Tagesordnungspunkt Pfändungsschutzkonto, Basiskonto
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