Johannes FechnerSPD - Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Vor einem Jahr wurde der damalige Kasseler Regierungspräsident Lübcke ermordet. Vor wenigen Monaten erschoss ein rechtsradikaler Terrorist in Halle zwei unschuldige Menschen, und in Hanau ermordete ein Täter aus rassistischen Motiven neun Menschen.
Wir müssen feststellen, dass sich Hass und Hetze, gerade aus der rechtsradikalen Ecke, immer mehr im Netz ausbreiten und wir allzu oft sehen, dass aus diesen Worten dann Taten werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir nicht länger hinnehmen. Wir müssen mehr dagegen tun, dass sich Hass und Hetze im Netz ausbreiten und unsere Gesellschaft vergiften.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU])
Deswegen bin ich Justizministerin Lambrecht sehr dankbar, dass sie auch bei diesem Thema schnell einen guten Gesetzentwurf vorgelegt hat, und zwar mit ganz verschiedenen Maßnahmen, die wir auch noch erweitert haben. Denn es geht einfach nicht mehr, dass Menschen, die in der Notaufnahme eines Krankenhauses tätig sind, die sich für unsere Mitmenschen aufopfern, gegenüber Angriffen strafrechtlich ungeschützt oder nicht so gut geschützt sind. Deswegen werden wir das verbessern und sie ausdrücklich im Strafgesetzbuch nennen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Des Weiteren wollen wir auch Kommunalpolitikern, die sich oft ehrenamtlich für unser Gemeinwesen einsetzen, dabei oft Anfeindungen ausgesetzt sind, und genauso ihren Familien, die auch oft Anfeindungen ausgesetzt sind, einen besseren strafrechtlichen Schutz zukommen lassen, indem wir sie ausdrücklich im Strafgesetzbuch benennen bei den entsprechenden Vorschriften zu Attacken gegen Politiker.
Oft haben wir uns auch schon über die sogenannten Feindeslisten unterhalten. Wir werden dieses Thema nochmals gesondert beraten. Aber ich will ausdrücklich sagen, dass wir auch mit diesem Gesetzentwurf schon gegen die Feindeslisten vorgehen. Wir werden nämlich die Hürden für die Strafbarkeit einer Billigung einer Straftat herabsetzen. Es wird zukünftig nicht mehr erforderlich sein, dass die Tat tatsächlich begangen ist oder der Versuch unternommen wurde.
Wir werden die Voraussetzungen der Strafbarkeit einer Bedrohung reduzieren. Dafür war bisher ein Verbrechen erforderlich. Zukünftig reicht die Bedrohung mit einer einfachen Körperverletzung aus. Ich glaube, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, dass die Ersteller von Feindeslisten härter bestraft werden können, was seine volle Berechtigung hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Wir werden auch den Straftatbestand des § 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten – verschärfen. Es wird zukünftig auch strafbar sein, Sexualstraftaten anzudrohen. Ich glaube, das ist vor allem für viele Frauen, die gestalkt werden, die verfolgt werden und die solche Dinge erdulden müssen, eine ganz wichtige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Damit das Strafgesetzbuch dann auch zur Anwendung kommen kann, müssen natürlich erst einmal die Straftaten aufgeklärt werden. Deswegen ist es eine ganz wichtige Maßnahme, dass wir die Betreiber sozialer Netzwerke zukünftig verpflichten, wenn sie von strafbaren Inhalten Kenntnis bekommen, diese dann nicht nur zu löschen, sondern ans Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Das Bundeskriminalamt agiert dann als Zentralstelle und wird die Texte, die es von den Netzwerkbetreibern bekommt, vorbereiten und an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten. Das ist eine enorme Verbesserung, weil die Texte dann gleich an die richtigen Staatsanwaltschaften gehen und lange Zuständigkeitsklärungen eben nicht mehr erforderlich sind. Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme.
Meine Damen und Herren, das ist also, wie Sie sehen, ein ganz wichtiger Gesetzentwurf, ein starkes Signal für eine wehrhafte Demokratie, für einen starken Rechtsstaat, ein starkes Signal, dass wir Rechtsterrorismus nicht dulden – sondern bekämpfen –, genauso wenig wie Hass und Hetze im Internet. Stimmen wir diesem guten Gesetzentwurf zu, liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Stephan Brandner für die Fraktion der AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7452963 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 166 |
Tagesordnungspunkt | Rechtsextremismus und Hasskriminalität |