18.06.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 166 / Zusatzpunkt ZP 13

Stephan BrandnerAfD - Rechtsextremismus und Hasskriminalität

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Das ist ja hier ein Duft am desinfizierten Rednerpult. Das ist fast ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Aber gut.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Straftatbestände für strafwürdiges Verhalten zu definieren, ist wichtig und richtig. Noch wichtiger als dies ist jedoch, sich an geltendes Recht zu halten und Verstöße dagegen zu ahnden. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die größte Oppositionspartei in Deutschland, also die AfD, eigentlich vorhatte, ab morgen die Sitzung eines Satzungsorgans, des Konvents, in Leipzig durchzuführen. Das geht nun leider nicht mehr, weil in der letzten Nacht das Hotel offenbar von linken Straßenterroristen, von denen sich sehr viele in Leipzig finden, angegriffen und schwer beschädigt wurde, von Aktivisten also, meine Damen und Herren, die unter der Herrschaft der Altparteien – nun ja – sozialisiert wurden und unter der Ägide von Frau Merkel im Krampf gegen rechts durch inzwischen wohl milliardenschwere Programminitiativen und Aktionspläne mit Steuergeld gemästet wurden.

Wie bekannt, kommt es ja bei nahezu jeder Veranstaltung der größten Oppositionspartei, also der AfD, durch straff organisierte linke Chaoten, die nahezu alle irgendwie direkt oder indirekt staatlich finanziert werden, zu Straftaten, zumeist zu Nötigungen, Blockaden, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Landfriedensbrüchen und anderem. Zu Hunderten und Tausenden werden diese Straftaten begangen. Verfolgt oder gar aufgeklärt werden diese Straftaten aber so gut wie nie.

Es ist so, wie ich sagte: Ganz entscheidend ist die Verfolgung und Ahndung von Straftaten. Das umzusetzen, liebe Frau Lambrecht, davon ist der Gesetzentwurf von Ihnen und von der Großen Koalition ganz weit entfernt. Dieser Gesetzentwurf will eine Art Nebenstrafrecht schaffen und greift ganz unverhohlen alte linke Kampfbegriffe und Floskeln auf, die – wohl nicht ganz zufällig – aus dem Duktus der untergegangenen DDR stammen. Vor allem der Hass und die Hetze.

(Beifall bei der AfD)

Und die Hetze steht nicht mal da auf der Anzeigetafel.

Wer erinnert sich nicht an die alten DDR-Straftatbestände wie die „staatsfeindliche Hetze“ oder „Boykotthetze“, die übrigens zur Verhängung der Todesstrafe, Frau Lambrecht, herangezogen wurden, weshalb eine Übernahme in unseren Sprach- oder Rechtsgebrauch doch eigentlich tunlichst vermieden werden sollte. Ich bin gespannt, inwieweit Sie dann auf die Idee kommen, demnächst hier auf Wunsch der Altparteien möglicherweise Straftatbestände wie „Rowdytum“ oder „Staatsverleugnung“ debattieren zu lassen.

Wie auch der DDR geht es Ihnen von den Altparteien darum, Strafvorschriften zu schaffen, die sehr flexibel und einseitig im politischen Kampf eingesetzt werden können und die die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes weiter einschränken. Dazu wollen Sie nun mit einseitigem Blick nach rechts – und rechts ist ja nichts anderes als alles, was nicht grün, links oder irgendwas anderes ist – alles strafbar machen, was bürgerlich, patriotisch oder ansonsten vernünftig ist, und unter den Generalverdacht der Strafbarkeit stellen. Dabei ist es nicht ansatzweise strafbar, rechts, bürgerlich, patriotisch oder auch ansonsten vernünftig zu sein.

Hassrede, meine Damen und Herren, ist kein Rechtsbegriff und auch bestimmt keine Straftat. Dazu haben wir ja auch einen Entschließungsantrag vorgelegt.

(Beifall bei der AfD)

Wäre es anders, so hätte man heute Morgen bereits Martin Schulz für seine Hasstiraden im Rahmen der Europadebatte zur Rechenschaft ziehen sollen. Es hätten sich dann auch Verfahren anschließen müssen, wenn Frau Bayram oder Frau Haßelmann oder damals Herr Kahrs von hier vorne gesprochen haben; denn das war und ist immer Hass pur.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das muss man ertragen; aber eine Straftat ist es nicht.

Zudem kommt ja der Hass auch nicht aus einer Richtung. Einige Beispiele für linke Exponenten habe ich gerade genannt. Andere Beispiele finden sich in der Presse, beispielsweise der „taz“, die alle Polizisten auf Müllkippen entsorgen möchte.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Unsinn!)

Wir haben den Staatsfunk, Stichwort: Umweltsau. Wir haben linke Parteien, die Reiche erschießen oder in Gulags stecken wollen. Der Hass kommt also überwiegend von links, natürlich aber auch aus dem islamistischen Bereich, freilich auch von rechts. Aber das Ganze auf Rechtsextremismus zu beschränken, geht fehl.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, es ist für die Demokratie lebensnotwendig, die Meinungsfreiheit zu schützen. Dafür steht die AfD. Durch Begriffe wie „Hasskriminalität“ oder „Hassrede“ wird die Grenze der Meinungsfreiheit bewusst verwischt, und der Bürger bekommt Angst, sich noch zu äußern, weil er meint, jede Emotion, die er ausleben würde, wäre gleich eine Straftat. Damit schaden Sie unserer Demokratie; Sie schaden der Debatte in unserer Demokratie. Sie sollten dies nicht weiter tun und Ihren eigenen Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen oder dagegenstimmen. Wir werden dagegenstimmen.

(Ulli Nissen [SPD]: Wenn Sie dagegenstimmen, muss er ja gut sein! – Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Unser Entschließungsantrag ist wichtig, dem stimmen wir zu. Aber nehmen Sie Ihren unterirdischen Gesetzentwurf, der die Meinungsfreiheit in Deutschland massiv einschränken würde, zurück.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Was für ein Glück, dass diese Rede vorbei ist!)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Dr. Jan-Marco Luczak.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7452965
Wahlperiode 19
Sitzung 166
Tagesordnungspunkt Rechtsextremismus und Hasskriminalität
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