18.06.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 166 / Tagesordnungspunkt 24

Jürgen MartensFDP - StGB – Schriftenbegriff, Handlungen im Ausland

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre schön, wenn wir hier über Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts sprechen könnten; das ist nämlich wirklich etwas für Feinschmecker. Übrigens: Keine Strafrechtsordnung auf der Welt leistet sich einen so ausdifferenzierten und feinziselierten Allgemeinen Teil des Strafrechts, während wir bei der Strafzumessung hinterher bloß mit der großen Kelle wieder in denselben Topf hauen; aber das ist ein anderes Problem.

Hier geht es um die „Modernisierung“, um die sprachliche Aufhübschung des Strafgesetzbuches. In der Tat: Der Begriff der Schrift, selbst wie er in § 11 Absatz 3 StGB definiert wurde, ist nicht mehr zeitgemäß und muss angepasst werden. Eine besondere gesetzgeberische Leistung ist darin allerdings nicht zu erblicken – habe ich gedacht, bis ich eben die Ministerin hörte, die dem erstaunten Haus klargemacht hat, dass es sich hierbei um einen weiteren planvoll gesetzten Baustein in der Strategie der Verfolgung von Kindesmissbrauch handelt. Man lernt eben immer wieder dazu, meine Damen und Herren.

(Christine Lambrecht, Bundesministerin: Das ist auch gut!)

Gleichwohl gibt es neben diesem technischen Anpassungsbedarf weiterhin Anpassungsbedarf im materiellen Teil. Es gibt Regelungen, die nun wirklich überholt sind. Wir haben einige genannt: Die Verschleppung in die DDR nach § 234a StGB ist weiterhin strafbar, auch wenn es die DDR schon seit 30 Jahren nicht mehr gibt, die Störung der Bestattungsfeier, der Scheckkartenmissbrauch, der gute alte, feiert fröhlich weiterhin Urstände, obwohl es die Scheckkarten in dieser Form auch nicht mehr gibt.

Wir, die FDP, haben in unserem Antrag zur Vorbereitung von Strafrechtsreformgesetzen konkrete Beispiele genannt. Vielleicht finden die Große Koalition und das Ministerium noch die Kraft, in der verbleibenden Legislatur weitere Vorschläge zu machen,

(Beifall bei der FDP)

mit denen ein wenig mehr Modernisierung als nur die Ersetzung des Schriftenbegriffes vorgenommen wird.

Gleichwohl: Wir werden sehen, ob das Gesetz nach den Beratungen im Rechtsausschuss hier wieder so in die nächste Lesung kommt, wie wir es jetzt dort hineingeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion Die Linke der Kollege Friedrich Straetmanns.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Arminia!)

– Arminia Bielefeld ist aufgestiegen;

(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Ja! Ich grüße alle Fans!)

das können wir zwischendurch bekannt geben für diejenigen, die es noch nicht wissen.

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Und macht den gleichen Weg wie Paderborn)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7453075
Wahlperiode 19
Sitzung 166
Tagesordnungspunkt StGB – Schriftenbegriff, Handlungen im Ausland
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